@kingstons123 Dazu ist zu sagen, dass die privaten Versicherungsgeber während der Hilfebedürftigkeit kraft Gesetz nur den halben Basistarif sowohl für die KV als auch für die PV verlangen dürfen. Und vorher nicht Versicherte können bzw. müssen (Versicherungspflicht in Deutschland) sich bei der GKV anmelden und erhalten dann entsprechend die vollen Zuschüsse.
@NeonMouse Ich habe auch nur indirekt auf die Frage geantwortet, andernfalls hätte ich entsprechend zitiert.
@Optimist Die Haftpflicht muss gar nicht abgezweigt werden. Es gibt keine gesetzlich Bestimmung, wonach die Verpflichtung besteht, eine solche Versicherung abzuschließen. Genau das Gleiche gilt für Hausrat-; Rechtsschutz-, Krankentagegeld- oder andere Versicherungen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Hilfebedürftige handelt oder nicht. Wenn überhaupt könnte man darüber nachdenken, ob man die HaftpflichtV zur Pflichtversicherung erklärt.