Abahatschi schrieb:Gehälter sind Verträge zwischen zwei Parteien
Es handelt sich bei solchen - eigentlich den meisten wenn nicht allen - Arbeitsverträgen um ungleiche Verträge
Wikipedia: Unequal treatysolange die Macht auf der einen Seite des Tisches sitzt und die Ohnmacht (Notwendigkeit einen Arbeitsvertrag zu schließen um die Kohle zum Leben zu haben) auf der anderen Seite.
Ich glaube, das erkennst selbst du.
Und wenn es um den Vertrag zwischen einem Star (egal ob Fußball, Pop, Filmindustrie oder Management) und etwa einem Anwalt geht, den sich der Star angeln will, dann sind einfach nur die Seiten verkehrt: Der Anwalt ist "Opfer" des ungleichen Vertrags, selbst wenn er mehr verdient als 10 normale Anwälte.
Eigentlich gibt es extrem selten nur nicht ungleiche Verträge. Etwa, wenn zwei Akteure einen Vertrag schließen, der beiden Seiten einen Gewinn einbringt. Dabei handelt es sich aber in den seltensten Fällen um Arbeitsverträge, sondern um Geschäftsvereinbarungen. Arbeitsverträge sind eigentlich grundsätzlich ungleich, da der Arbeitnehmer mehr oder weniger gezwungen ist den Vertrag zu schließen, während der Arbeitgeber die Auswahl aus X weiteren Kandidaten hat. Umgekehrt genauso: Wenn sich ein Unternehmen einen Startrader oder einen Starprogrammierer angelt, kann der Star die Bedingungen stellen und wenn das Unternehmen das nicht will, schließt er den Vertrag halt mit dem Konkurrenzunternehmen. Es begegnen sich hier also stets relative Macht und relative Ohnmacht, so dass der Vertrag immer zugunsten der relativen Macht ausfällt.
Wenn du das anders siehst, bitte Gegenbeispiele.