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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 15:15
Zitat von defdef schrieb:In meinen Augen ist es das allerletzte Verträge die man unterschreibt bewusst zu brechen und dennoch einseitig vom Jobcenter weitere Leistung zu fordern... aber hey, wir müssen da nicht einer Meinung sein.
Wenn du schon die Einhaltung der Verträge anprangerst, dann musst du zunächst tiefer in der Gesetzeskiste wühlen. Denn die besagt, dass hier in Deutschland eine grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit herrscht. Der Bruch entsteht somit in erster Linie auf der Basis.

Und hier noch einer für dich:
"Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt."
BVerfGE 125, 175, 224 unter Verweis auf BVerfGE 87, 153, 172; 91, 93, 112; 99, 246, 261; 120, 125, 155 und 166.


@def


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def ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:18
@abschied

Das SG Karlsruhe hat entschieden, dass Warengutscheine durchaus den existenznotwendigen Bedarf decken. Steht im von mir gelinkten Urteil auch drin. ;)

@rockandroll

Ich kann mich nicht erinnern behauptet zu haben es handle sich um gängige Praxis. Ich wollte auf den Rattenschwanz hinweisen wenn es Schule machen sollte.


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14.10.2013 um 15:20
@iku
Soso der Satz reicht gerade zum überleben?
Ich denke immer noch das ein Satz von 391 Euro ab Januar, mehr als ausreichend ist.

So und wer sanktioniert wird, hat es meist selbst zu verantworten, meistens bekommt man ja 2 bis 3 Aufforderungen etwas nchzuholen.


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def ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:20
@abschied
Zitat von abschiedabschied schrieb:Denn die besagt, dass hier in Deutschland eine grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit herrscht.
Wer zwingt dich denn den Vertrag zu unterschreiben? Wer zwingt dich denn Leistungen zu beantragen?

Man kanns einfach lassen dann muss man sich auch nirgends bewerben...


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14.10.2013 um 15:22
@def
musst nicht gleich wieder so pampig werden. es geht mir nur darum zu erfahren, worüber hier überhaupt diskutiert wird, und so wie es aussieht über nichts weiter, als irgendeine annahme, die so in der realiät nicht exisitert. auf dieser basis kann ich auch gleich mit den ufo-guckern und geistessehern weiter plaudern

nichts für ungut


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def ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:25
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:musst nicht gleich wieder so pampig werden.
Wie? Was?
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:auf dieser basis kann ich auch gleich mit den ufo-guckern und geistessehern weiter plaudern
Tu was du nicht lassen kannst... keiner zwingt dich hier teilzunehmen.


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14.10.2013 um 15:29
npaar mehr spanier hab ich allerdings schon gesehen, wobei die aber schon arbeit haben. wovon sie allerdings leben, wenn sie mal keine hätten, weiss ich jetzt auch nicht


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iku ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:40
@cassiopeia88
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:So und wer sanktioniert wird, hat es meist selbst zu verantworten
Ist klar ;) deswegen bekommen die Leute auch überwiegend Recht zugesprochen bei Einspruch, und längst nicht jeeder wird davon gebrauch machen oder sich über solche möglichkeiten bewusst sein. Das a zeigt ja das viele unrechtmässig Sanktioniert werden.

Aber auch so hat mein kein Recht dazu,

@rockandroll

Da hat die Bundesregierung ein Programm am laufen um Spanier hierher zu bringen und die in beschäftigung zu bringen. Und selbst wenn die Griechen zu hauf herkommen, selber Schuld meine ich ^^ Diese Kürzungspolitik kommt ja auch daher weil wir das fordern


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def ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:42
@rockandroll

Momentan sehe ich da auch keinen großartigen Missbrauch aber das Urteil ist doch recht neu.

Aber mit Blick auf die momentane Situation der Rumänen und Bulgaren

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-02/roma-grossstaedte-bulgarien-rumaenien-staedtetag-strategie

und mit Blick auf den 1.1.2014 glaube ich schon, dass da sehr viele in den Startlöchern stehen und nun sogar noch die Aussicht auf lebenslange SGB II Leistungen unter die Nase gerieben bekommen...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 15:43
@def
@iku
da darf man dann schon gespannt sein, wie die regierung hier reagiert. fair wäre das sicher nicht


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def ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:45
Zitat von ikuiku schrieb:Aber auch so hat mein kein Recht dazu,
Das wird nicht wahrer... egal wie oft du es wiederholst...


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14.10.2013 um 15:49
@iku
Meistens liegt es daran, dass die Rechtsfolgenbelehrung nicht ausreichend war oder andere verwaltungstechnische Angelegenheiten, also das Fehlverhalten seitens des Beziehers bleibt nur hat der Mitarbeiter nicht den ganzen bürokratischen Weg geleistet, ja dann wird der Fall von vorne aufgerollt.


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iku ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:52
@def

Das seh ich anders.

Das Existenzminimun ist Verfassungsfest, jeder kürzung bis hin zur kompletten streichung, was auch möglich ist, ist Verfassungswidrig!


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14.10.2013 um 15:54
@Negev
Wenn du u25 bist wirst du alle Maßnahmen in deiner Umgebung abklappern. Diese gehen Minimum 6 Monate in de Regel. Wenn du ü25 geltest du nicht als vermittelbar und die Schikane mit Maßnahmen hat ein Ende.


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iku ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 15:54
@cassiopeia88
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Meistens liegt es daran, dass die Rechtsfolgenbelehrung
Glaub ich weniger, die unterschreiben ja etwas wo das festgehalten wird, ich glaube nich das die vor Gericht Recht bekommen weil sie sagen sie habens nicht gelesen oder verstanden


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14.10.2013 um 15:57
@def

Schon verdächtig, dass 55 % der Klagen gegen Sanktionen gewonnen werden, wenn man bedenkt, dass nur ein kleiner Bruchteil von ihnen Klagen einreicht. Zudem muss man erwähnen, dass naherzu 97 Prozent der Empfänger sich an die H4-Gesetze hält.

Vielleicht solltest du dir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu durchlesen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Und selbst die UN rügt Bundesregierung wegen sozialen Missständen. Aber hey, das ist ja alles nur Kokolores.

Dann lieber noch weiter sanktionieren, anstelle einen humanen Weg einzuschlagen.


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def ehemaliges Mitglied

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14.10.2013 um 16:03
Zitat von abschiedabschied schrieb:Schon verdächtig, dass 55 % der Klagen gegen Sanktionen gewonnen werden, wenn man bedenkt, dass nur ein kleiner Bruchteil von ihnen Klagen einreicht. Zudem muss man erwähnen, dass naherzu 97 Prozent der Empfänger sich an die H4-Gesetze hält.
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Meistens liegt es daran, dass die Rechtsfolgenbelehrung nicht ausreichend war oder andere verwaltungstechnische Angelegenheiten, also das Fehlverhalten seitens des Beziehers bleibt nur hat der Mitarbeiter nicht den ganzen bürokratischen Weg geleistet, ja dann wird der Fall von vorne aufgerollt.
Das Urteil aus 2010... nett. Komischerweise haben unzählige Sozialgerichte seither im Sinne dieser Rechtsprechung Sanktionen gutgeheißen... auch auf die Gefahr mich zu wiederholen nochmal das Urteil von der Seite weiter vorn.

Az.: S 4 AS 1956/12 ER

Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 %

Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 % im Grundsicherungsbezug nach dem SGB II (sog. "Hartz-Leistungen") bei wiederholter Pflichtverletzung (hier: Weigerung eine Vollzeitbeschäftigung als Schreiner/Tischer anzunehmen) ist nach einem Beschluss des SG Karlsruhe im Einzelfall zulässig.
Der 52 jährige Hilfebedürftige bezog seit 2005 Grundsicherungsleistungen.

Zuletzt hatte die Arbeitsverwaltung das Arbeitslosengeld II des Hilfebedürftigen von April bis Juni 2011 um 100 v.H. abgesenkt. Mit anschließend erneuter Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt verpflichtete die Arbeitsverwaltung den Hilfebedürftigen unter Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung zu Eigenbemühungen um ein Arbeitsverhältnis. In der Folge schlug die Arbeitsverwaltung dem Hilfebedürftigen eine Vollzeitbeschäftigung als Schreiner/Tischler bei einer Personaldienstleistungsgesellschaft vor. Im Vorstellungsgespräch bat der Hilfebedürftige seinen Angaben zufolge im Hinblick auf eine erschwerte Erreichbarkeit des angebotenen Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln und weitere laufende Bewerbungen um Bedenkzeit. Daraufhin senkte die Arbeitsverwaltung sein Arbeitslosengeld II für den Zeitraum von Mai bis Juli 2012 um 100 v.H. ab. Gleichzeitig bot die Arbeitsverwaltung dem Hilfebedürftigen ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen an, die dieser auch abrief.

Das Sozialgericht hat den auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Antrag des Hilfebedürftigen gegen die Absenkung des Arbeitslosengelds abgelehnt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Mit seiner Bitte um Bedenkzeit habe der Hilfebedürftige der Sache nach das auf den sofortigen Beginn eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Arbeitsangebot ausgeschlagen, ohne dass ihm dafür ein wichtiger Grund zur Seite gestanden habe. Damit habe er wiederholt Pflichten zum Nachweis von Eigenbemühungen zur Erlangung von Arbeit verletzt. Von erschwerter Erreichbarkeit der dem Hilfebedürftigen angebotenen Arbeitsstelle könne nicht gesprochen werden. Laut aktueller KVV-Fahrplanauskunft betrage die komplette Anreisezeit von der Wohnung des Hilfebedürftigen zum angebotenen Arbeitsplatz - einschließlich Fußwegen - je nach Fahrzeit zwischen 60 und 69 Minuten. Dabei bestehe ein Halbstundentakt. Damit könne keine unverhältnismäßig lange Pendelzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angenommen werden, weil der Hilfebedürftige insgesamt für Hin- und Rückweg nicht mehr - sondern deutlich weniger - als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden arbeitstäglich - hier: Vollzeit bei 35 Wochenstunden - benötige. Auch seine weitere Einlassung, er habe das Ergebnis anderer Bewerbungen abwarten wollen, rechtfertige keine andere Entscheidung. Zum einen sei der Hilfebedürftige bereits langzeitarbeitslos und zum anderen stehe es ihm jederzeit frei, bei einem günstigeren Arbeitsangebot dieses anzunehmen und im Gegenzug ein bis dahin inngehabtes Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Durch die angebotenen Lebensmittelgutscheine - eine nach dem Gesetz statthafte ergänzende Sachleistung - sei der notwendige Bedarf des Hilfebedürftigen vorübergehend für drei Monate gewährleistet.



Zitat von ikuiku schrieb:Das seh ich anders.
Zum Glück ist der Rechtsprechung egal wie du das siehst...


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14.10.2013 um 16:04
Zitat von abschiedabschied schrieb:Dann lieber noch weiter sanktionieren, anstelle einen humanen Weg einzuschlagen.
Echt... es ist ja auch ne Frechheit vom arbeitssuchend Gemeldeten zu verlangen nach Arbeit zu suchen... oh, wait!


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 16:11
@def

Das sieht wie man wie die Verfassung missachtet wird. Ich stütz mich da mehr auf das Bundesverfassungsgericht als auf das urteil eines Sozielgerichtes in einem Einzelfall.
Zitat von defdef schrieb:Echt... es ist ja auch ne Frechheit vom arbeitssuchend Gemeldeten zu verlangen nach Arbeit zu suchen... oh, wait!
Wie gesagt, du hast keine Ahnung wovon du da redest. 100% Kürzung hmm okay, was soll derjenige machen? Verhungern, weil er einen vertrag gebrochen hat?

Aber wenns dann einer Person passiert die man kennt oder so, sieht man das meist wieder anders ;)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 16:19
@iku
Kannst du die Stelle, in der Sanktionen als rechtswidrig dargestellt werden, mal zitieren?


Und verhungern muss niemand, dafür gibt es Gutscheine.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 16:20
@iku
Zitat von ikuiku schrieb:Das sieht wie man wie die Verfassung missachtet wird. Ich stütz mich da mehr auf das Bundesverfassungsgericht als auf das urteil eines Sozielgerichtes in einem Einzelfall.
Und dein fundiertes Wissen in den Rechtswissenschaften sagt dir ja, dass die Sozialgerichte 2012 entgegen eines Urteiles des BVG aus 2010 entscheiden? Vielleicht solltest du an deiner Interpretation der Urteile arbeiten...


Eine Frage: Liest du was ich dir poste oder kann ich mir das sparen? Ich lass es sonst einfach... kann ich ja auch meinem Kater Integralrechnung erklären in der Zeit...
Zitat von ikuiku schrieb:100% Kürzung hmm okay, was soll derjenige machen? Verhungern, weil er einen vertrag gebrochen hat?
Durch die angebotenen Lebensmittelgutscheine - eine nach dem Gesetz statthafte ergänzende Sachleistung - sei der notwendige Bedarf des Hilfebedürftigen vorübergehend für drei Monate gewährleistet.
Zitat von ikuiku schrieb:Aber wenns dann einer Person passiert die man kennt oder so, sieht man das meist wieder anders ;)
Was soll mir dein bescheuerter Smiley sagen?

Etwa das ich einige solcher Langzeitexperten in meinem engen Freundeskreis habe? Die durchweg selbst an Sanktionen schuld sind? Die durchweg keine Notwendigkeit zum Arbeiten sehen? Die durchweg mit Frau und Kindern freiwillig vegetieren? Das ich denen Bewerbunsgtermine verschafft habe die dann, warum auch immer, nicht wahrgenommen wurden und ich wie der letzte Depp dastand?

Lass stecken...


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14.10.2013 um 16:29
Der Witz ist ja man hat eigentlich keinen Vertrag mit dem Jobcenter, die Leute werden alle gezwungen, jede Arbeit anzunehmen!

Dafür wird den Arbeitslosen eine "Eingliederungsvereinbarung" vorgelegt, unterschreibt man die nicht, wird nahezu automatisch eine "EGV per Verwaltungsakt" in Gang in Kraft gesetzt, in dem genau das selbe steht plus noch die ein oder andere Schikane dafür, dem Jobcentermitarbeiter überhaupt widersprochen zu haben.

Das heißt die Unterschrift die man vorher verlangt hat, ist vollkommen wertlos und hat nur rein symbolische Bedeutung! Eben nur für die Illusion man hätte mit dem Jobcenter eine "Vereinbarung" und steht nicht nur in einer Form der Leibeigenenschaft.

Dadurch sind vermittelte Arbeiten aus dem Jobcenter für Hartz IV Empfänger im Grunde alle ein Verstoß gegen Grundgesetzt Artikel 12:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Kurz: die Mitarbeiter der Jobcenter sind im Grunde Kriminelle, die alle eingesperrt gehören!

Der Entzug des "Existenzminimum" dafür das man nicht arbeitet, ist ja nichts anderes als eine Form der Sklaverei!
Man wird unter der Androhung alle Ansprüche zu verlieren und eben auch die Miete, zu jeder Arbeit gezwungen!

Als "zumutbar" gilt dabei üblicherweise auch jede Arbeit in jeder Branche, auch wenn die kein Mindestlohn zahlt und man persönlich nicht die geringsten Ambitionen für diesen Job hat!

In Kriegszeiten wenn das Land jeden Arm brauch, wäre das vielleicht noch irgendwie zu verstehen, aber was soll das heutzutage noch? Die Regale sind doch überall voll und jede neue Teilzeitkraft und Niedriglöhner nimmt doch eh nur jemanden anderen die Arbeit weg, der aktuell mehr verdient. Also früher oder später jedem von uns!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 16:36
Dein Urteil ist kein Grundsatzurteil und in diesem wurde auch nicht die generelle Kürzung von 100% erlaubt! Wenn man dem Mann keine Lebensmittelgutscheine hinterlassen hätte, wäre das in der Tat ein klarer Fall von Verfassungsbruch.

Ich hätte im Falle des Mannes auch nicht eine schlecht bezahlte Leiharbeit mit langen kostenaufwendigen Fahrtzeiten angenommen.

Nicht jeder Arbeitgeber kommt für mich in Frage. Das sind Prinzipien, die ich erst mit dem eigenen Tode aufgeben würde.

@def


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14.10.2013 um 17:08
@abschied
Zitat von abschiedabschied schrieb:Schon verdächtig, dass 55 % der Klagen gegen Sanktionen gewonnen werden, wenn man bedenkt, dass nur ein kleiner Bruchteil von ihnen Klagen einreicht. Zudem muss man erwähnen, dass naherzu 97 Prozent der Empfänger sich an die H4-Gesetze hält.
Schon beachtlich mit welchem Fliegenschiss, du meinst hier Stimmung machen zu können.
Wenn ich es richtig sehe, wegen 45 % aller Klagen abgeschmettert, eine Frechheit womit unsere Justiz sich noch befassen muss, wenn man einfach mal gegen alles Klage erhebt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2013 um 17:17
@capspauldin

Die Mehrheit davon steht im Recht. Die Justiz, weiss wovon sie spricht.

@capspauldin


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