Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
21.02.2010 um 19:33@zertifiziert
zertifiziert schrieb:920 Euro , das ist die Pfändungsgrenze die einem normalen Arbeitnehmer in jedem Fall bleibt. Das würde ich für die Untergrenze bei einem echten Vollzeitjob als Mindestverdienst setzen würde.Ja, denn sonst würde es ja ad absurdum geführt