Ray. schrieb:Arbeitgeber sind verpflichtet die Krankmeldung abzurufen, sprich wenn der Arzt von sich aus keine mehr ausdruckt kann der Arbeitgeber auch keine verlangen. Der Arbeitnehmer bekommt seinen Durchschlag ja noch ganz normal. Ergo ergibt sich daraus, wer eine krankmeldung zwingend braucht ist arbeitslos.
Wie gesagt, es ist immer simpel zu sagen so schlimm ist das ja nicht wenn man selbst nicht betroffen ist.
Ich habe mehrere Beispiele aufgelistet, in denen das nicht der Fall ist, vom Gesetzgeber teils gar nicht erst ermöglicht bzw. anders geregelt wird.
Die Papierform bleibt weiter erhalten:
Auch nach Ablauf der eAU-Pilotphase für Arbeitgeber haben Arbeitnehmende weiterhin Anspruch darauf, dass der Arzt oder die Ärztin ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier aushändigt. Damit bleibt den Arbeitnehmenden die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert erhalten, um insbesondere in Störfällen - wie etwa einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren - das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entgeltfortzahlung außerprozessual und prozessual nachzuweisen. Laut Gesetzgeber soll an der Papierbescheinigung festgehalten werden, bis ein für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber geeignetes elektronisches Äquivalent mit gleich hohem Beweiswert zur Verfügung steht.
Quelle:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_78_499614.htmlDie selbe Aussage findest du auch bei div. Krankenkassen, wenn du danach googlest.
Ray. schrieb:Wie gesagt, es ist immer simpel zu sagen so schlimm ist das ja nicht wenn man selbst nicht betroffen ist.
Es ist immer simpel irgendwas zu sagen, was einfach nicht stimmt
:)Ich fasse nochmal zusammen:
1.) Der Arzt hat weder Kenntnis über Berufsstand, noch Einkommen seiner Patienten
2.) Daraus, dass ein Patient eine schriftliche AU verlangt lässt sich für den Arzt rein gar nichts ableiten