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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

23.05.2023 um 13:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie auch immer - ich sehe es auch so, dass das für Arbeitslose nun wirklich nicht so dramatisch ist, falls der Arzt mitbekommt, wie es finanziell aussieht.
Tut er ja nicht einmal. Meine Ärztin weiß jedenfalls nicht, was ich verdiene. Die weiß auch nicht, ob bzw. dass ich arbeite.
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Also unglaublich, aber wer ist das so sicher
Niemand. Meine Frau hat MFA gelernt und dachte ich will sie veralbern als ich sie fragte, ob man in einer Arztpraxis Kenntnis über Beruf oder Einkommen des Patienten hat. Was sie allerdings bejahte war, dass in den Patientenunterlagen durchaus Notizen des Arztes sein können bzgl. der Arbeit, etwa "schwere körperliche Tätigkeit", weil das bei Diagnosen von Belang sein kann. Wenn, dann hat der Arzt das aber vorher beim Patienten erfragt - und der darf bei der Antwort erzählen was er möchte.


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Do-X ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

23.05.2023 um 13:27
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und aus den Nr. kann man nicht den AG oder JC ableiten.
Das wäre in meinen Augen auch diskriminierend, das darf es einfach nicht geben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

23.05.2023 um 13:53
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Die Überweisungsscheine tragen bestimmt irgendwelche Nummern - Mitglied/Renter/Familienversicherung oder dergleichen, aber ob eine stinknormale Anmeldekraft damit überhaupt etwas anfangen kann, halte ich schlichtweg für Quatsch. Also NEIN, Niemand kennt die Gehaltsklassen oder so.
@Do-X

Genau genommen stehen da recht viele Nummern drauf. Eine ist das Geburtsdatum des Patienten, eine seine KV Versicherungsnummer, eine weitere die Nr der Versicherung selbst, dann noch die LAN, also die lebenslange Arztnummer des Arztes, der die Überweisung ausstellt und die Betriebsstättennummer seiner Praxis, sowie ein Versicherungsstatus, der auch über nichts Persönliches Aufschluss gibt.

Sehr Ähnliches gilt für Einweisungen, Rezepte oder Heilmittelverordnungen.


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23.05.2023 um 16:58
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Es ist ja auch völlig irrsinning anzunehmen, dass bei 73 Millionen Menschen mit Krankenversicherung in Deutschland auch nur irgendjemand dabei ist, der seinen Krankenschein weiterhin aus Prinzip auf Papier haben möchte, dessen Arbeitgeber (weil 2-Mann-Klitsche) aus irgendeinem Grund nicht online bei der Krankenkasse abruft, irgendjemand dem "Teufelswerk" sowieso nicht traut und das daher weiter auf Papier haben will... ach, es gibt tausende Gründe.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Genau genommen weiss die MFA dann, dass die Person entweder Geld vom Jobcenter bekommt, oder sein AG das so will oder etwas bei seinem AG gerade nicht funktioniert oder dass der Patient das so will oder vielleicht noch einen anderen ganz persönlichen Grund hat.
Ich antworte jetzt mal gleich auf beide Beiträge da die inhaltlich ja ähnlich sind.
Arbeitgeber sind verpflichtet die Krankmeldung abzurufen, sprich wenn der Arzt von sich aus keine mehr ausdruckt kann der Arbeitgeber auch keine verlangen. Der Arbeitnehmer bekommt seinen Durchschlag ja noch ganz normal. Ergo ergibt sich daraus, wer eine krankmeldung zwingend braucht ist arbeitslos.
Wie gesagt, es ist immer simpel zu sagen so schlimm ist das ja nicht wenn man selbst nicht betroffen ist.


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23.05.2023 um 17:15
@Ray.
Ärzte stellen keine Krankmeldung aus. "krank melden" erfolgt durch den Arbeitnehmer. Der Arzt stellt dem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus


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23.05.2023 um 17:44
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Arbeitgeber sind verpflichtet die Krankmeldung abzurufen, sprich wenn der Arzt von sich aus keine mehr ausdruckt kann der Arbeitgeber auch keine verlangen. Der Arbeitnehmer bekommt seinen Durchschlag ja noch ganz normal. Ergo ergibt sich daraus, wer eine krankmeldung zwingend braucht ist arbeitslos.
Wie gesagt, es ist immer simpel zu sagen so schlimm ist das ja nicht wenn man selbst nicht betroffen ist.
Ich habe mehrere Beispiele aufgelistet, in denen das nicht der Fall ist, vom Gesetzgeber teils gar nicht erst ermöglicht bzw. anders geregelt wird.
Die Papierform bleibt weiter erhalten:
Auch nach Ablauf der eAU-Pilotphase für Arbeitgeber haben Arbeitnehmende weiterhin Anspruch darauf, dass der Arzt oder die Ärztin ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier aushändigt. Damit bleibt den Arbeitnehmenden die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert erhalten, um insbesondere in Störfällen - wie etwa einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren - das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entgeltfortzahlung außerprozessual und prozessual nachzuweisen. Laut Gesetzgeber soll an der Papierbescheinigung festgehalten werden, bis ein für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber geeignetes elektronisches Äquivalent mit gleich hohem Beweiswert zur Verfügung steht.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_78_499614.html

Die selbe Aussage findest du auch bei div. Krankenkassen, wenn du danach googlest.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wie gesagt, es ist immer simpel zu sagen so schlimm ist das ja nicht wenn man selbst nicht betroffen ist.
Es ist immer simpel irgendwas zu sagen, was einfach nicht stimmt :)

Ich fasse nochmal zusammen:

1.) Der Arzt hat weder Kenntnis über Berufsstand, noch Einkommen seiner Patienten
2.) Daraus, dass ein Patient eine schriftliche AU verlangt lässt sich für den Arzt rein gar nichts ableiten


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

23.05.2023 um 18:39
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wie gesagt, es ist immer simpel zu sagen so schlimm ist das ja nicht wenn man selbst nicht betroffen ist.
@Ray.

Gibt es denn irgendwo im BGB oder im GG ein Recht oder Grundrecht auf heimliche Arbeitslosigkeit?

Umgekehrt gibt es ja auch kein Grundrecht auf heimliche Erwerbstätigkeit.

Der Arzt hat ja ohnehin ärztliche Schweigepflicht, nur um den möglichen Kreis der Kenntnishaber zu definieren. Das gilt auch für nichtmedizinische Tatsachen, die der Arzt en passent erfährt.


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24.05.2023 um 06:27
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Die Papierform bleibt weiter erhalten:
Interessante Variante von Arbeitgeber sind verpflichtet. Aber ok, danke für die zusätzlichen Infos.

@sacredheart
Wie gesagt es gibt ja noch den Datenschutz. Aber letztendlich eh egal.


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01.07.2023 um 16:59
Finde den Einstieg in der Bürgergeld grundsätzlich als gelungen an , jedoch wird die Zukunft dann doch weniger rosig als versprochen.
Mittelkürzungen in den Jobcentern sind nicht hilfreich vor allem wenn man Qualifizierung als oberstes Gebot ansieht.


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29.08.2023 um 13:39
Das Bürgergeld steigt um 8,9% auf 563€.
Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-erhoehung-100.html

Frage an den Beitragszahler, ist Eur Gehalt auch um 9% gestiegen?


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29.08.2023 um 19:15
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das Bürgergeld steigt um 8,9% auf 563€.
Es steigt sogar um 12,1%, irgendwo musst du dich verrechnet haben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

29.08.2023 um 19:17
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Es steigt sogar um 12,1%, irgendwo musst du dich verrechnet haben.
Noch schlimmer. Voll geil, und die sind bei den Heizkosten inflationsfrei.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

29.08.2023 um 19:22
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Noch schlimmer. Voll geil, und die sind bei den Heizkosten inflationsfrei.
Im Radio vorhin hieß es stellenweise sind es sogar bis zu 15% wenn man andere Leistungen die ebenfalls steigen mitbetrachtet. Deutschlandfunk, ca. 17:15 :D


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

29.08.2023 um 19:28
Hab zwar keine 15% mehr Gehalt bekommen dieses Jahr, aber mehr als 61 Euro im Monat.

Ich denke mit 563 Euro zur freien Verfügung könnte ich gut hinkommen.

Was müsste ich davon noch abziehen? Wohnung Nebenkosten? Strom? Internet? Versicherungen?


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29.08.2023 um 19:29
Zitat von frivolfrivol schrieb:Was müsste ich davon noch abziehen? Wohnung Nebenkosten? Strom? Internet? Versicherungen?
Strom


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29.08.2023 um 19:32
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Frage an den Beitragszahler, ist Eur Gehalt auch um 9% gestiegen?
Ist der DAX die letzten Jahre weniger gestiegen?


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29.08.2023 um 19:34
Zitat von parabolparabol schrieb:Ist der DAX die letzten Jahre weniger gestiegen?
Gute Frage, jetzt stell mal die Verbindung zwischen Bürgergeld und DAX her.
Das Wetter ist angeblich auch wärmer geworden, soll deswegen auch das Bürgergeld steigen?


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29.08.2023 um 19:37
Zitat von frivolfrivol schrieb:Ich denke mit 563 Euro zur freien Verfügung könnte ich gut hinkommen.
versuch es einfach mal, dann siehst du, ob es wirklich so einfach ist ;)
Zitat von frivolfrivol schrieb:Was müsste ich davon noch abziehen? Wohnung Nebenkosten? Strom? Internet? Versicherungen?
Zitat von Spürnase62Spürnase62 schrieb:Strom
nicht nur, auch Internet, Versicherungen und alle anderen Fixkosten die man so hat.


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29.08.2023 um 19:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nicht nur, auch Internet, Versicherungen und alle anderen Fixkosten die man so hat.
Oh nein, das ist ja wie bei Arbeitnehmer, die zahlen sogar noch die Heizung.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

29.08.2023 um 19:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Oh nein, das ist ja wie bei Arbeitnehmer, die zahlen sogar noch die Heizung.
Auf alle Fälle wirst es wohl sarkastisch meinen, aber verstehe es trotzdem nicht, was du damit sagen willst?

Natürlich bekommt man Wohnung und Heizung bezahlt (aber auch nicht unbegrenzt). Wenn es nicht so wäre, dann muss mir mal jemand vor machen, wie man von 560 auch noch die Miete bezahlen könnte?


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