wichtelprinz schrieb:Hierzu noch - die waren in Sachen Abschiebung schon immer sehr schwierig umsatzbar Desshalb sind auch diese Rückübernahmeabkommen so wichtig. Du kannst jemanden vielleicht schon Deines Territoriums verweisen. Du kannst ihn in ein Hubschrauber stecken und ihn kreisen lassen. Was Du nicht kannst ist ihn einfach irgendwo über der Grenze absetzen ohne das mit dem betroffenen Staat geklärt zu haben. Und das ist nicht erst seit 2010 so. Also falls man erst jetzt darauf kommt, dass da völkerrechtliche Hindernisse bestehen oder es erst jetzt einem auffällt frag ich mich halt schon was die Synapsen bis anhin getrieben haben.
Okay, du hast für dich ja sicherlich auch recht.
Ich bin seit gut einem Jahr in der Flüchtlingshilfe aktiv. Habe mit Familien zu Mittag gegessen, mit den Kindern gespielt und deutsch gelernt. Habe auch immer wieder einzelne, ältere Flüchtlinge begleitet.
Ein Flüchtling hat mich mal gefragt, was Deutsche von ihm als Gast in ihrem Land erwarten. Das ist derselbe Flüchtling, der sich sehr bemüht deutsch zu lernen, der in der Flüchtlingsunterkunft Übersetzer ist und andere Tätigkeiten übernimmt. Der allgemein sehr beliebt ist bei den Leuten. Nun, er kommt aus Afghanistan, und überraschenderweise ist für Afghanen die Bleibeperspektive in D nicht unbedingt gut. Vom Herzen her würde ich sagen, wir müssen/sollten/wollen solche Menschen in D haben. Solche Flüchtlinge, die sich bemühen, die dankbar sind bzw. Hilfe suchen und annehmen, das geht voll in Ordnung. Und genau das bestätigt mich: Wer in einem Asylverfahren steckt und darauf hofft, dass die Behörden des Gastlandes dem Asylantrag zustimmt, der wird gar nicht erst straffällig. Die Person wird eher danach suchen, herauszufinden, mit welchem Wohlverhalten sie punkten können. Die Person wird Angst haben, dass ein negatives Verhalten Einfluss auf das Asylverfahren hat.
Mein Fazit ist und war von daher ohnehin schon immer: Asylbewerber, die während dem laufenden Asylverfahren straffällig werden, haben schlichtweg keine Angst vor der Ausweisung in ihr Heimatland. Ihnen ist schlichtweg egal, ob ihr Verhalten sich auf den Ausgang des Asylverfahrens auswirkt.
Wenn es dann noch um wirklich schwere Straftaten wie Raub, Vergewaltigung oder Einbruch geht, dann ist der Person absolut Pupsegal, ob sie abgeschoben wird oder nicht. Ob das eigene Verhalten zu einer Ablehnung des Asylantrags und zur Ausweisung führt oder nicht.
Und wenn sich solche Phänomene einstellen, dann sollte man gerade erst recht das Hirn einschalten und nur begrenzt sowie ausgewählte Menschengruppen einreisen lassen (wie tatsächliche Kriegs-oder politische Flüchtlinge, die vielleicht nicht schon in einem anderen Land Asyl haben). Ist ja auch so ne Sache, das Völkerrecht sieht bestimmt nicht vor, dass Menschen, die jahrelang in Italien oder der Türkei leben, dort Asyl genießen, in D Asyl beantragen. Das zwei Kinder, die ich zum Beispiel derzeit kenne/betreue, fließend italienisch sprechen.Die Eltern sind aus Nigeria, aber die Kinder kennen Italien als ihr Heimatland und nennen sich sogar Italiener. Das ist ne absolute Lachplatte für die deutsche Asylpolitik und eine Umgehung aller internationalen und nationalen Vereinbarungen, eine Umgehung des Völkerrechts.
Und beim Thema "straffällige Asylbewerber" haste gefühlt eigentlich auch überwiegend solche, die schon bei der Einreise massiv rumtricksen.