@wichtelprinz Ich geh darauf ein, was du schreibst. Ich soll mein Hirn einschalten? Kein Problem. Du bringst Recht und Gesetz ins Spiel? Kein Problem.
Du hast geschrieben, Sexualstraftäter können unter Umständen kaum abgeschoben werden. Und ich hab dich gefragt, warum solch eine Person erst die Gelegenheit dazu hatte, einzureisen.
Das Argument ist, man sieht es den Leuten nicht an. Man muss es den Leuten nicht ansehen, weil es unter anderem Sinn und Zweck eines Staates ist, sowas vorher zu kontrollieren. In Bezug auf Asyl wie geschrieben verfällt durch nationale und internationale Vereinbarungen doch auch das Argument von wegen per se Grundrecht zur Einreise und sowas.
Ich kenne eine 9 köpfige Familie aus Serbien, die in D Asl beantragen. Soweit ich weiß ist Serbien einigermaßen sicher. Das heißt, die Eltern zumindest hatten rechtlich gesehen,auch laut GG, die Pflicht, vor der Einreise aus Serbien einen formellen Antrag auf Einreiseerlaubnis zu stellen. Haben sie nicht getan, sie sind einfach eingereist unter Umgehung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Rechtsstaat an sich würde seine Maßnahmen einleiten und die Familie auffordern, die BRD wieder zu verlassen, da sie ja keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Aber hier ist die Rechtsstaatlichkeit doch ad acta gelegt
@Realo, diese Familie befindet sich außerhalb der Rechtsstaatlichkeit, sie haben das geltende Recht umgangen und haben sich einfach über die Grenze, ohne aufgehalten zu werden, geschmuggelt. Und wo sagt jetzt die BRD jetzt, hey, das geht/ging gar nicht?
Was erzählt ihr denn hier über geltendes Recht :0