Deepthroat23 schrieb:Deutschland kann sehr viele Menschen aufnehmen, die vor Ermordung, Vergewaltigung und Folter fliehen. Aber um "das schaffen" zu können müssen wir rigoros diejenigen abweisen, die diese Hilfsbereitschaft ausnutzen.
Unter den Asylbetrügern leiden diejenigen, die dankbar hier sind und sich gerne integrieren wollen.
Sehe ich genauso.
Es ist inakzeptabel, sich bei den Aufnehmenden absichtlich falsch und gesetzeswidrig zu verhalten.
Passieren kann es immer mal, dass einem einmal die Sicherungen durchbrennen und er sich prügelt. Das allein ist für mich noch kein Grund zur Ausweisung, das ist menschlich. Genauso würde ich bei einem einzelnen, einfachen Diebstahl noch keine Ausweisung und Entzug des Asylstatus vornehmen.
Da sind für mich die Verhältnismäßigkeiten nicht gerechtfertigt.
Doch bei fortwährendem, verbrecherischem Verhalten oder bei mehrfachen, schweren Straftaten finde ich, dass schließlich die Eigenverantwortung der Betreffenden einsetzen muss.
Sie MÜSSEN wissen, dass sie nicht rauben, prügeln oder sich Frauen nehmen können, wie sie lustig sind.
Wirklich explizit ERLAUBT ist das übrigens in keinem Land, soweit ich weiß. Nur sind in manchen Ländern die staatlichen Behörden nicht in der Lage oder richtig willens, das dort geltende Recht durchzusetzen.
Wie dem auch sei:
Es muss jedem klar sein, dass man in Deutschland nicht rauben, sofort losprügeln oder Frauen belästigen DARF.
Unabhängig von der Herkunft. Auch deutsche Staatsbürger DÜRFEN das NICHT.
Demnach muss auch jedem klar sein, dass gerade schwerwiegendere Verbrechen auch Konsequenzen haben.
Wer fortwährend beispielsweise durch Raubtaten auffällt, zeigt damit explizit, dass er nicht gewillt und in der Lage ist, die Regeln der Gesellschaft zu akzeptieren und nach ihnen zu leben.
Deutsche Staatsbürger kann man logischerweise nicht ausweisen, sie sind
deutsche Staatsbürger.
Für sie wird dann entsprechend eine Gefängnisstrafe verhängt.
Asylbewerber aber haben einen geduldeten oder Gästestatus.
Und man sollte sie nicht als unmündige, kleine Kinder betrachten (sofern sie tatsächlich Erwachsene sind), sondern als selbstständige Erwachsene.
Von selbstständigen Erwachsenen kann man auch erwarten, zu einem angemessenen Grad die Folgen ihrer Handlung abzusehen.
Wenn sie explizit informiert werden, dass fortwährendes bzw. schwerkriminelles Verhalten die Ausweisung zur Folge hat, dann sehe ich die Ausweisung auch als legitim an im Falle des Falles. Denn sie wussten, welche Konsequenzen ihr Verhalten haben würde.
Wenn SIE dann beispielsweise erneut erniedrigende Strafen oder lebensgefährliche Umstände im Heimatland erdulden müssten, wäre das ihre EIGENE Verantwortung.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Einheimische fortwährend unter schweren Straftaten leiden sollten.
Wenn ich schon das dritte Opfer eines Schlägers bin, dann ist es für mich kein Argument, dass der ,,arme" Asylbewerber in seinem Heimatland für ein dortiges Verbrechen 20 Peitschenhiebe bekommen würde.
Du willst nicht ausgewiesen werden? Fein, dann halt dich an die Regeln und begehe keine schweren Straftaten gegen die, welche dich aufnehmen und dir Schutz bieten und dich mitversorgen.
Wer weder gewalttätig noch schwerkriminell ist, der ist von diesen Ausführungen und von Konsequenzen für entsprechendes Handeln ja gar nicht betroffen.