@Realo Sorry muss einräumen, dass ich mich leicht verlesen hab. Der Täter hatte noch eine Bewährungzeit zusätzlich erhalten. B. ist bis 2jahre und B.-Zeit ab 2 Jahre bis 5Jahre.
Das ein Vergewaltiger nie auf Bewährung rauskommt, selbst in schweren Fällen, stimmt so nicht.
Der Artikelname nimmt es vorweg. "Mehrfacher Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe"
(
http://www.morgenpost.de/berlin/article134483719/Mehrfacher-Vergewaltiger-erhaelt-Bewaehrungsstrafe.html)
Mal agbesehen von der "Ohnmacht" der Polizei. Darf man nicht vergessen aus welchen Rechtsräumen einige Asylanten kommen,
so dass unsere Strafen doch gar keine Abschreckung darstellen. Das selbst wenn die Polizei die Täter schnappt im Gegensatz zur Redewendung "mit einem Fuß im Knast stehen", solche Leute sich denken mit einem Fuß schon wieder außem Knast zu sein.
Und das deutsche Gefängnis ist dann für einige nur eine Lachnummer. Warmes Dach über Kopf 3mal täglich etwas zu essen. Eine Toilette pro Mann oder 2Mann(zynisch gformuliert: besser als im Asylheim). In anderen Ländern gibts das auch, nur werden da 20 Mann pro Zelle mit dergleichen Menge an Verpflegung gestopft.
Im Grunde müssen Strafen so hoch sein, dass sie auch abschrecken, sonst macht das Rechtssystem als solches wenig Sinn,
vor allem wenn nicht garantiert werden kann, jeden Täter zu ermitteln.
Würde das Problem natürlich nicht lösen, wäre aber schonmal ein Anfang.