@MissMary Ich habe lange (auch) geglaubt das sei nicht rechtens - habe viel recherchiert und nichts gefunden.
Auch das holen von Syrern per Zug ist rechtens, sogar mit der Entscheidung vom 18.07.2014 des BMI (also sogar 1 Jahr früher).
Ich schreibe mir zu dem Thema die Finger wund, aber Syrer sind keine "normale Asylbewerber", sie dürfen sogar sofort arbeiten, für sie gilt § 23 Abs. 2 AufenthG.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Das wurde als Einladung verstanden - "Merkel hat uns eingeladen".
Der andere Teil der Geschichte ist der Asylmißbrauch, aber wenn die Beschlüsse zu den Syrern kennt, versteht man schnell warum Pässe verloren gehen und wer sich es optisch leisten kann, macht noch zusätzlich eine Verjüngungskur und wird Syrer.
Das große Problem ist das Behördenversagen, schuld ist aber die Politik, nicht vernetzt, kaputt gespart, kein Personal für die Arbeitsmenge.