Entlassung für Hass-Posts
04.09.2015 um 10:18@Lilith101
Der Lehrling wurde entlassen.
Das österr. Arbeitsrecht unterscheidet sich vom deutschen ein wenig.
Eine Entlassung ist nur möglich, wenn der Dienstgeber sofort handelt, sobald er von einer Verfehlung Kenntnis erlangt.
Bei einer vorherigen Abmahnung ist nur eine Kündigung möglich. Bei Lehrverträgen ist aber Kündigung äußerst schwierig.
Das heißt im Umkehrschluss, wenn der Dienstgeber abgemahnt hätte, dann wäre nur Kündigung übriggeblieben, was de facto nicht möglich gewesen wäre unter diesen Umständen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Lehrling übrigens freigesprochen.
Rein theoretisch kann der Entlassene beim Arbeitsgericht gegen die Entlassung ankämpfen. Ob die so nachsichtig sind wie die Staatsanwaltschaft, das wage ich zu bezweifeln.
Es ging schließlich nicht nur um das eine Autohaus, sondern generell um die Vertretung der Automarke im gesamten Bundesgebiet.
Meine persönliche Meinung dazu: Die Firma hat völlig korrekt gehandelt.
Lilith101 schrieb:Das im Vornherein eine Abmahnung ausgesprochen werden sollte, ist absolut korrekt. Vielleicht habe ich das nicht klar gemacht, aufgrund eines Hass-Posts die sofortige Kündigung auszusprechen ist nicht legitim.Wenn es hier speziell um den Fall aus Österreich ("Flammenwerfer") gehen sollte:
Der Lehrling wurde entlassen.
Das österr. Arbeitsrecht unterscheidet sich vom deutschen ein wenig.
Eine Entlassung ist nur möglich, wenn der Dienstgeber sofort handelt, sobald er von einer Verfehlung Kenntnis erlangt.
Bei einer vorherigen Abmahnung ist nur eine Kündigung möglich. Bei Lehrverträgen ist aber Kündigung äußerst schwierig.
Das heißt im Umkehrschluss, wenn der Dienstgeber abgemahnt hätte, dann wäre nur Kündigung übriggeblieben, was de facto nicht möglich gewesen wäre unter diesen Umständen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Lehrling übrigens freigesprochen.
Rein theoretisch kann der Entlassene beim Arbeitsgericht gegen die Entlassung ankämpfen. Ob die so nachsichtig sind wie die Staatsanwaltschaft, das wage ich zu bezweifeln.
Es ging schließlich nicht nur um das eine Autohaus, sondern generell um die Vertretung der Automarke im gesamten Bundesgebiet.
Meine persönliche Meinung dazu: Die Firma hat völlig korrekt gehandelt.