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Studium für Flüchtlinge

151 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Studium, Integration ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:02
@Aldaris

Höchstwarscheinlich nicht, das wäre ja auch widersinnig.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:03
@shionoro

Warum?


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:04
@Aldaris

Weil flüchtlinge in der regel nicht super viel geld haben und der staat ohnehin mittellosen zuschüsse für das studium gibt.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:06
@shionoro

Der einfache Student hat in der Regel auch nicht super viel Geld und muss Nebenjobs annehmen, um sich über Wasser zu halten. Es sei denn, er verschuldet sich über Bafög oder ehemals Studienkredite. Mittlerweile lässt sich das ja finanzieren: Sind 300 Euro im pro Semester.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:06
HIer mal alle Informationen:
Voraussetzung ist, dass die Flüchtlinge einen Eignungstest für das Studium bestehen und erfolgreich einen einjährigen Deutschkurs absolvieren. Sie können dann an der Saar-Uni ein grundständiges Studium in einem nicht-zulassungsbeschränkten MINT-Fach aufnehmen (beispielsweise Systems Engineering oder Informatik). Damit erhalten studierfähige Asylberechtigte auch ohne Vorlage ihrer Zeugnisse die Chance auf ein Studium. Die Landesregierung wird dazu die entsprechenden Rechtsgrundlagen anpassen.

Die meisten Flüchtlinge bringen nicht die notwendigen Sprachvoraussetzungen für ein Studium mit. Zudem fehlt ihnen das Wissen über Bewerbungsverfahren an Hochschulen sowie die Fremdsprachenkenntnisse, um die Formulare ausfüllen zu können. Darüber hinaus sind bei vielen die Zeugnisse auf der Flucht verloren gegangen oder die Dokumente wurden von Schleppern vernichtet, wodurch für diese Personen die Teilnahme an regulären Bewerbungsverfahren ausscheidet.

Deshalb bietet die Universität des Saarlandes ab Oktober dieses Jahres einen Eignungstest für Flüchtlinge an, der die Studierfähigkeit für ein MINT-Studienfach prüft; die Teilnahme ist ohne komplexes Anmeldeverfahren möglich. Haben die Flüchtlinge den Test erfolgreich bestanden, so können sie im Studienkolleg der Universität des Saarlandes an einem speziellen Deutschkurs teilnehmen, der ihnen innerhalb eines Jahres die notwendigen Sprachkenntnisse vermittelt. Der Sprachkurs endet mit der so genannten Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Die bestandene Sprachprüfung nach einem Jahr zusammen mit dem erfolgreichen Abschluss des Eignungstests ermöglicht den Flüchtlingen, an der Universität des Saarlandes in grundständigen MINT-Fächern ohne Zulassungsbeschränkung zu studieren, zum Beispiel in den Fächern Systems Engineering oder Informatik.

Durch die Einschreibung am Studienkolleg während des Deutschkurses erhalten die Flüchtlinge von Anfang an Bafög, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Bafög-Förderung gegeben sind.

„Viele der jungen Flüchtlinge bringen gute schulische Voraussetzungen für einen Neuanfang in Deutschland mit“, sagt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. „Wir wollen dazu beitragen, dass dieses Potenzial auch genutzt wird. Das Programm hilft dabei, diese jungen Menschen schneller in unserem Land zu integrieren. Und zugleich unterstützen wir damit die Ausbildung von MINT-Fachkräften, auf die unser Land in Zukunft besonders angewiesen sein wird.“

Universitätspräsident Volker Linneweber begrüßt die Regelung ebenfalls: „Wir wollen mit diesem Programm einen unbürokratischen Zugang für Flüchtlinge schaffen, um den begabten jungen Leuten in Deutschland eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ich sehe hier an der Universität eine große Bereitschaft, an der Umsetzung des Programms mitzuwirken. Das freut mich ganz persönlich, und ich finde, das setzt ein gutes Zeichen für das Miteinander mit den vielen Flüchtlingen, die zu uns kommen.“

Der Eignungstest soll erstmals im Oktober angeboten werden; der Beginn des Deutschkurses ist für November vorgesehen. In den nächsten Monaten wird sich auch klären, ob der Eignungstest in jedem Semester oder nur einmal im Jahr durchgeführt werden wird.
http://www.saarland.de/6767_131803.htm


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:07
Durch die Einschreibung am Studienkolleg während des Deutschkurses erhalten die Flüchtlinge von Anfang an Bafög, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Bafög-Förderung gegeben sind.

Na, das ist so ja in Ordnung. Muss aber entsprechend auch zurückgezahlt werden.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:09
@Aldaris

Also ich Zahle pro halbes jahr 232,72 Euro Semesterbeitrag und bekomme damit ein ticket das mir ermöglicht mit jedem normalen Zug und jedem normalen bus umsonst durch NRW zu fahren.

Studieren kostet den einzelnen ziemlich wenig, warum studenten geld brauchen ist ihre unterkumpft und bei vielen auch weil sie gern in den ersten paar semestern feiern.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:10
@Aldaris

Warum sollte es zurückgezahlt werden müssen?
Warum solltest du bei eine rinklusionsmaßnhme dafür sorgen,d ass leute sich verschulden müssen?


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:11
Leute, ganz ehrlich: Es beschweren sich andauernd, rauf und runter, tausende, dass die flüchtlinge ja immer nur auf der straße hocken, klauen und drogen verkaufen.

Aber wenn man sie zum studieren schickt, dann ist es auch wiede rfalsch.
Alles zurückzahlen, den guten deutschen nix wegnehmen und überhaupt, die armen alten geologen und mathematiker.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:12
@shionoro

Sofern du eben kein Bafög oder Unterstützung aus Vermögen deiner Eltern etc. bekommst, muss du dir deine Miete, den Unterhalt etc. selbst finanzieren und das bedeutet ein regelmäßiges Einkommen. Als ich noch studiert habe, gab es Studiengebühren, aufgrund derer ich mich verschulden musste. Das ist jetzt billiger geworden - Deutschland ist da allgemein günstig. Trotzdem braucht es ein Einkommen. Es kommt auch darauf an, wo man studiert.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Warum sollte es zurückgezahlt werden müssen?
Weil Bafög ein Darlehen ist und kein komplettes Geschenk. Oder ist das da jetzt ein Sonder-Bafög?


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:16
@Aldaris

Ich meine jetzt aus rationalen und moralischen aspekten heraus.
Warum sollte man eine Rückzahlung verlangen?

Studiengebühren waren ja auch scheiße, das ding ist einfahc, dass es ein unterschied ist von einem deutschen de rohnehin in deutschland integriert ist bafög zurückzuverlangen, der absehen kann, zumindes tungefähr, wie seine zukunft aussieht und meist imerhin ein elternhaus hat in das er zurückfallen könnte wenn es hart auf hart kommt, oder eben von einem flüchtlinge de rohnehin erstmal aufgrund einer inklusionsmaßnahme studiert und bei dem die zukunft absolut ungewiss ist, sowohl was den aufenthaltsort angeht, als auch das allgemeine schicksal.
Und der mittellos nach Deutschland gekommen ist und sowieso momentan vom staat lebt.

Der Unterschied hier ist doch ziemlich offensichtlich.

MAn kann eine Inklusionsmaßnahme an einer uni nicht damit vergleichen, was die allgemeine deutsche verfahrensweise ist für studiendarlehen.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:21
@shionoro

Es ist eine Frage der Gleichberechtigung, wie ich finde. Flüchtlinge (Und wir sprechen ja über solche, deren Asyl bewilligt wurde), die meiner Meinung nach eine gerechtfertigte Chance auf ein Studium in Deutschland bekommen sollten, haben auch die Verpflichtung, wie deutsche Staatsbürger, das Bafög-Darlehen zurück zu zahlen. Warum sollte es da einen Unterschied geben? Es gibt auch ungewisse Ausgänge von deutschen Studenten, die Bafög bezogen haben und ihr Studium trotzdem nicht schaffen - die müssen auch ihre Schulden zurückzahlen. Völlig egal, ob die ein Elternhaus haben oder nicht.

Edit: Boa eyy. Satzbauprobleme :D


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:26
@Aldaris

Bafög ist ja erstmal ein mittel, was es schlechter gestellten in Deutschland überhaupt erstmal ermöglichen soll zu studieren.
Auch da könnte man jetzt schon theoretisch von ungerechtigkeit sprechen: Warum bekommen die BAfög, und ich nicht, nur weil deren Eltern ärmer sind als meine?

Davon spricht aber keiner, weil jedem klar ist, dass man ohne geld nunmal nicht studieren kann, oder es zumindest schwerer hätte, weil man, im gegensatz zu mir, einen nebenjob dafür benötigt um seine miete zu bezahlen, keine eigene wohnung hat sondern eine WG möglicherweise sogar mit 3 oder 4 leuten teilen muss usw.

Warum ist es da schwer einzusehen, dass ein Flpchtling noch schwierigere verhältnisse hat und es da blödsinnig wäre das risiko einzugehen, dass er sich jetzt auch noch verschuldet obwohl die maßnahme ganz klar nichts damit zu tun hat, wie wir generell mit migranten im studium umgehen wollen sondern eine inklusionsmaßnahme darstellt um flüchtlinge besser zu integrieren?

Die Maßnhame ist eben gar nicht dazu gedacht, irgendwas an unserer arbeitsmarkt oder studienkultur zu ändern, sondern zielt auf integration ab.

Problematisch wäre es, wenn man generell migranten sowas ermöglichen würde.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:30
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Auch da könnte man jetzt schon theoretisch von ungerechtigkeit sprechen: Warum bekommen die BAfög, und ich nicht, nur weil deren Eltern ärmer sind als meine?
Nochmal: Bafög ist kein Geschenk, sondern ein zinsloses Darlehen. Auch ich hätte mich gefreut, wenn ich den Mist nicht noch abzahlen müsste. :D
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Warum ist es da schwer einzusehen, dass ein Flpchtling noch schwierigere verhältnisse hat und es da blödsinnig wäre das risiko einzugehen, dass er sich jetzt auch noch verschuldet obwohl die maßnahme ganz klar nichts damit zu tun hat, wie wir generell mit migranten im studium umgehen wollen sondern eine inklusionsmaßnahme darstellt um flüchtlinge besser zu integrieren?
Jemand der studiert, kommt danach in der Regel in ein Arbeitsverhältnis, in dem es ihm möglich ist, die Schulden abzutragen. Deshalb halte ich es überhaupt nicht für verwerflich, auch von Flüchtlingen die vorgeschossenen Kosten des Steuerzahlers für das zinslose Darlehen auch wieder zurück zu verlangen. Ich halte das sogar für eherenwert. Wenn der Flüchtling durch die Unterstützung des deutschen Staates die Möglichkeit bekommt, ein Studium zu absolvieren, ist es doch keine Schandtat, dass man wenigstens den Bafög-Betrag zurück verlangt - den auch jeder deutsche Student zurückbezahlen muss.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:32
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Nochmal: Bafög ist kein Geschenk, sondern ein zinsloses Darlehen. Auch ich hätte mich gefreut, wenn ich den Mist nicht noch abzahlen müsste. :D
Es gibt auch Bafög das man nicht zurückzahlen muss..auch als Deutscher. Das solltest du wissen, so als ehemaliger Student.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:34
@aseria23

Ich bin gerne offen für neue Infos (?) Soweit ich weiß, wird einem die Hälfte erlassen, wenn man den Betrag auf einen Schlag begleichen kann. Ich kenne nur die Kappung des Studienkredits, wenn man Bafög bezogen hat.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:35
@Aldaris

Ich weiß was Bafög ist, aber dennoch hat ja nu nicht jeder ein anrecht auf bafög.
Viele leute ärgern sich, dass sie kein Bafög bekommen weil ihre eltern zu viel geld haben, bzw. auch die eltern ärgern sich darüber.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Jemand der studiert, kommt danach in der Regel in ein Arbeitsverhältnis, in dem es ihm möglich ist, die Schulden abzutragen. Deshalb halte ich es überhaupt nicht für verwerflich, auch von Flüchtlingen die vorgeschossenen Kosten des Steuerzahlers für das zinslose Darlehen auch wieder zurück zu verlangen. Ich halte das sogar für eherenwert. Wenn der Flüchtling durch die Unterstützung des deutschen Staates die Möglichkeit bekommt, ein Studium zu absolvieren, ist es doch keine Schandtat, dass man wenigstens den Bafög-Betrag zurück verlangt - den auch jeder deutsche Student zurückbezahlen muss.
Ein Studium z.b. in Mathematik bis zum BAchelor dauer in der Regelstudienzeit 6 semester, also 3 Jahre.
Ein flüchtling weiß nichtmal, ob der drei Jahre überhaupt in Deutschland bleibt.
Die meisten brauchen sogar mehr als die 3 Jahre.

Und bei vielen der zulassungsbeschränkten studien gänge bekommst du eh keinen job (philosophie usw).

Wenn du das geld zurückverlangst sorgst du grundsätzlich einfach dafür, dass kein flüchtling so blöd ist, dieses angebot anzunehmen, außer denjeniegen, die sowieso in Deutschland bleiben wollen und wissen, dass sie sowas schaffen können (denn naturwissenscahften sind ja nicht einfach, deutsche , die grundsätzlich wohl noch eher wissen worauf sie sich einlassen und besser situiert sind, brechen zu 50% oder mehr ab).

Die Maßnahme soll doch aber genau integrieren, soll den jungen leuten ermöglichen, deutsche freunde zu finden und sich besser zu integrieren, ob sie das studium jetzt abschließen oder nicht.
Aber die werden es wie gesagt nicht annehmen wenn die weit größere chance ist, dass sie damit nichts machen außer sich zu verschulden.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:35
Warum also sollte das zurückverlangen des geldes sinnvoll sein? Dann kann man sich die ganze maßnahme sparen.


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Studium für Flüchtlinge

29.08.2015 um 20:40
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Viele leute ärgern sich, dass sie kein Bafög bekommen weil ihre eltern zu viel geld haben, bzw. auch die eltern ärgern sich darüber.
Dann müssen die Eltern allerdings bezahlen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Warum also sollte das zurückverlangen des geldes sinnvoll sein? Dann kann man sich die ganze maßnahme sparen.
Wieso? Die Rückzahlung des Bafögs wird erst, ich glaube, fünft Jahre nach der letzten Zahlung gefordert und auch dann kann man die entsprechenden Raten vereinbaren. Glaubst du, die Flüchtlinge lassen sich dadurch abschrecken? Ich verstehe das Problem nicht. Jemand, der einen Abschluss erlangt, wird auch in der Regel die finanziellen Mittel haben, die Schulden abzutragen. Und er wird es gerne tun, weil man ihm hier diese Möglichkeit gegeben hat.


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29.08.2015 um 20:44
@Aldaris

Sorry, mein Fehler. Ich meinte die Kindererziehung, für die man für jeden Monat, wo das Kind noch unter 10 Jahre alt ist, kein Bafög zurückzahlen muss. Gilt aber seit 2010 nicht mehr sehe ich grade.

Abgesehen davon gabs auch mal das hier
auf Grund besonderer Bedingungen

Opfer politischer Verfolgung in der DDR wird unter den in § 60 Nr. 2 BAföG genannten Umständen ab 1991 geleistetes Darlehen erlassen.



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