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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2017 um 19:40
@Abahatschi
Danke dir für die Aufklärung, gut zu wissen.


Aber du hast mir noch nicht beantwortet, weshalb DU es verstehen kannst, dass man von Kindern keine Fingerabdrücke nimmt ;)
Aber macht nichts, ich ziehe meine Frage hiermit zurück :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2017 um 19:50
@Optimist
Nö, nö ich bin selbst auch neugierig - da gehen mir viele Sachen durch den Kopf:
- Kinderschutz
- nicht geschäftsfähig
- Human
-...keine Gefahr ;)
Wenn ich was weiß, PN.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2017 um 20:03
@Abahatschi
alles klar, danke :)


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Pb74 ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.02.2017 um 15:13
Lafontaine im Interview mit der „Welt“.

 „Wer illegal über die Grenze gekommen ist, der sollte ein Angebot bekommen, freiwillig zurückzugehen. Wenn er dieses Angebot nicht annimmt, bleibt nur die Abschiebung.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article161818446/Staat-muss-entscheiden-koennen-wen-er-aufnimmt.html

Jetzt fehlen noch die Grünen mit einer ähnlichen Forderung, dann wäre der Reigen komplett.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.02.2017 um 15:54
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Jetzt fehlen noch die Grünen mit einer ähnlichen Forderung, dann wäre der Reigen komplett.
Meinst du, die würden sich jemals dazu hinreißen lassen, sowas zu fordern? ;)
Die würden doch sicher am liebsten ALLE aufnehmen, egal wer kommt und wieviele, oder?

Und mit der Abschieberei - das kann man gut fordern, in dem Wissen, dass dies sowieso nur in wenigen Fällen durchsetzbar ist.


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Pb74 ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.02.2017 um 17:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Meinst du, die würden sich jemals dazu hinreißen lassen, sowas zu fordern?
Natürlich nicht. Aber es macht sich immer gut, im Strom von Mutti mitzuschwimmen. Auch wenn es gestern noch in die andere Richtung ging, wen juckts?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.02.2017 um 18:00
@Pb74
da hast du auch wieder recht :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 10:44
@Optimist
Du erinnerst dich noch an unsere letzten Gespräche in diesem Thread?

Was mich die Tage bewegt oder wo die deutsche Politik echt Mist baut ist in Bezug auf die Kinder diverser Flüchtlingsgruppen. Aus den Balkanstaaten etwa.

Wir haben wohl das Phänomen, dass Menschen im Winter zu uns nach D kommen und Asyl beantragen, sich dann im beginnenden Sommer oder vor allem kurz vor dem erwarteten Brief zur Abschiebung das Geld zur freiwilligen Rückkehr in das Heimatland auszahlen lassen, um den Sommer über in ihrem Heimatland zu verbringen. Und  im Winter kommen sie dann einfach wieder. Wie oft sie das tatsächlich tun wäre mal echt interessant zu erfahren. Manche Kinder haben bestimmt schon mehr Städte in D gesehen als wahrscheinlich du und ich zusammen. Dementsprechend sprechen sie ja auch deutsch. Man kann sich gut mit ihnen auf deutsch unterhalten.

Weißte, da haste dann Kinder, die schon sehr lange keine Schule mehr von innen gesehen haben, mit 12 nicht richtig lesen und schreiben können, die nie irgendwo wirklich Halt, Struktur und Heimat kennen gelernt haben. Die deutsche Asylpolitik ist da zweierlei schief, man lässt solche Frechheiten durchgehen. Und man treibt Kinder systematisch in die Perspektivlosigkeit. Würde man die Eltern quasi zwingen, in ihrem Heimatland zu bleiben, vielleicht hätten die Kinder da wenigstens den Hauch einer Chance etwas aus ihrem Leben zu machen.

Das tragische ist, dass sich das ja im Sozialverhalten stellenweise widerspiegelt. Du hast Kinder, aus Familien die Kriegs-und politische Flüchtlinge sind, die allerlei psychische und sonstige Probleme mitbringen. Bei manchen kannste was reparieren, bei anderen wiederum nicht oder kaum.Zumindest aber müsste der Versuch was zu reparieren schnell geschehen. Aber wenn keine Kriegs-Flucht oder sonstige Traumata vorliegt? Dann haste Kinder, die echt sich so entwickeln, dass sie das soziale Gewissen für den Gegenüber verlieren. Einander wirklich rabiat angehen, kein oder kaum Respekt vor fremdem Eigentum haben. Weil ihr Leben einfach nicht strukturiert ist, sie sind nie gebunden an einen Ort, die Familie besteht anscheinend öfter aus den Eltern sowie 5-10 Kindern.

Solange aber in Bundesländern wie Baden-Württemberg die Landeserstaufnahme fast schon so strickt gehandhabt wird, wird das aber nix mit dem eingehen bzw. wenigstens ein bisschen versuchen was zu reparieren. Bei uns in der Flüchtlingsunterkunft ist es die Tage so, dass die politischen sowie die Verwaltungvorgaben die Helferschaft quasi erdrücken. Neue ehrenamtliche Helfer/innen dürfen einmal bei der Kinderbetreuung mitmachen und kriegen dann Hausverbot, bis sie etwa ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nun, es gibt aber auch Vorschriften, mit wievielen Personen man wieviele Kinder betreut. Das wurde vorgebracht und da heißt es, ja, dann machen se halt mal nix an Angebot. Du hast jetzt zum Beispiel Projekte von Leuten, die von außen kommen. Bieten sie vielleicht 3x an pro Woche. Also die Bürokratie schiebt da wahrscheinlich einiges auf oder vertreibt Leute. Solche Formalia wie polizeiliches Führungszeugnis sind wichtig, aber es sollte nicht potentielle Leute abschrecken, die ja die professionelle Sozialarbeit ersetzen.

"Der Gesetzgeber schreibt vor [...] Beennden Sie Ihre Betreuungsangebote, solange die Formalia nicht geklärt sind oder wollen sie, dass ich das Gesetz breche?"

Da noch als Ehrenamtliche irgendwas machen zu wollen erfordert echt Kampfgeist, am Telefon und per E-Mail mit den untergeordneten Behörden der Landesregierung verhandeln und sich durchsetzen zu wollen.

Aber eine Sache ist anscheinend sowas wie "positiv": Die Eltern machen was mit dem Geld aus Deutschland. Sie investieren es (hab ich mir sagen lassen) in Grundstücke zum Beispiel in ihren Heimatländern. Vielleicht würden Grüne sagen, so leistet Deutschland mindestens seinen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau der Länder.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:05
@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:Wir haben wohl das Phänomen, dass Menschen im Winter zu uns nach D kommen und Asyl beantragen, sich dann im beginnenden Sommer oder vor allem kurz vor dem erwarteten Brief zur Abschiebung das Geld zur freiwilligen Rückkehr in das Heimatland auszahlen lassen, um den Sommer über in ihrem Heimatland zu verbringen. Und  im Winter kommen sie dann einfach wieder.
Na, bei den Preisen für Schlepper ist das aber ein schlechtes Geschäft.
Die Preise liegen derzeit bei 5.000.-€ + je nachdem welche Route genommen wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:13
Zitat von kofikofi schrieb:Aber eine Sache ist anscheinend sowas wie "positiv": Die Eltern machen was mit dem Geld aus Deutschland. Sie investieren es (hab ich mir sagen lassen) in Grundstücke zum Beispiel in ihren Heimatländern. Vielleicht würden Grüne sagen, so leistet Deutschland mindestens seinen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau der Länder
Wie kann man seitens der Grünen so kurz denken, unbegreiflich? Wenn diese Gelder ganz direkt  IN den Ländern an die Menschen ausgezahlt würden, könnte das gleiche Geld viel größere Effekte bringen (wegen des niedrigeren Lebensstandard dort).

Unmöglich was die Behörden hier betreiben, die wollen offensichtlich gar nicht (wenn sie diese Steine in den Weg legen), dass diese Jugendlichen auf der geraden Bahn bleiben oder überhaupt erst mal dahin kommen, wenn sie nicht darauf sind.


@canales
vielleicht brauchen die auch gar keine Schlepper und schlagen sich auf eigene Faust durch?
Weshalb können die das denn paar mal betreiben und bekommen keine Sperre, wenn sie einmal freiwillig zurück gereist sind? Da ist doch wirklich eine große Lücke im Gesetz oder wie siehst du das?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da ist doch wirklich eine große Lücke im Gesetz oder wie siehst du das?
Das betrifft wenn überhaupt Flüchtlinge aus Staaten wie Mazedonien oder anderen Ländern auf dem Balkan.
Dies sind sichere Herkunftsländer und deren Asylanträge werden als unbeachtlich eingestuft.
Bürger aus Staaten, die visumsfrei einreisen  können erhalten eh keine Rückkehrbeihilfe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:22
Zitat von canalescanales schrieb:Dies sind sichere Herkunftsländer und deren Asylanträge werden als unbeachtlich eingestuft
Wie meinst du das mit "unbeachtlich"?
Dass diese von der Anzahl her nicht relevant sind?

Aber lass es vielleicht mal um die 1000 pro Jahr sein, da verstehe ich trotzdem nicht, weshalb man dann jedes Jahr sich das aufs neue bieten lässt - "Kleinvieh macht doch auch Misst" (mit Kleinvieh meine ich Euros, welche für diese Leute ausgegeben werden)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:25
Na Brandenburg hat sein Vorgehen schonmal geändert. Wer in Brandenburg Opfer oder Zeuge rechter Gewalt wird bekommt selbst nach abgelehntem Asylantrag automatisch ein längeres Bleiberecht. Dies soll einerseits eine Entschädigung des Opfers als auch eine zusätzliche "Strafe" und ein Zeichen für den Straftäter sein. Die einzige Ausnahme wird bei Asylbewerber gemacht die selbst bereits straffällig geworden sind.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/abgelehnte-asylbewerber-brandenburg-schafft-bleiberecht-fuer-opfer-rechter-gewalt/19206530.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:26
@canales

Soweit ich weiß, zumindest in meiner Region, bekommen Flüchtlinge pro Person von groß bis klein Taschengeld. Bei einer Familie aus den Eltern + mehreren Kindern sowie der staatlichen Hilfe für die freiwillige Ausreise kommt da ein bisschen was zusammen.

Essen, Trinken, Schlafmöglichkeit sowie Kleidung und anderes Material wird ja größtenteils gestellt. Da kann man bisschen Geld zur Seite legen. Wie geschrieben, laut hörensagen reicht die Kohle anscheinend sowohl für Grundstücke im Heimatland als wohl auch später für Schlepper.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Unmöglich was die Behörden hier betreiben, die wollen offensichtlich gar nicht (wenn sie diese Steine in den Weg legen), dass diese Jugendlichen auf der geraden Bahn bleiben oder überhaupt erst mal dahin kommen, wenn sie nicht darauf sind.
Das ist halt der springende Punkt. Es ist zum Teil echt tragisch, mit einzelnen dieser Kinder zu arbeiten. Im Gros sind das echt liebe Kinder, zu Einzelnen findet man einen Zugang. Und das kann sehr überraschen, wie sie sich dann verhalten. Wenn also das liebe, das kindliche aus ihnen hervorkommt und man anfängt, zu mögen. Statt nur das oder ein Problemverhalten zu sehen. Das man bisher gesehen hat.

Aber dauerhafte Ansprechpartner sein oder wirklich enge Bezugspersonen für die Kinder werden können Ehrenamtliche in vielen Punkten nicht. Wenn ich mich ankucke: Ich hab weder die Ausbildung für den Umgang mit verhaltensghestörten Kindern bzw. Kindern, die eine andere Art von Betreuung brauchen. Noch die Zeit, die Geduld vielleicht, aber nicht die Zeit, für enge Freundschaften. Ich bin ja eines der wenigen männlichen Helfer, und klar, die Jungs kommen auf mich zu und wollen Fußball spielen, der andere zieht mich zur Seite für Tisch-Kicker, wiederum andere wollen mit mir Dinge besprechen, für die ich sehr viel Fingerspitzengefühl brauche und/oder auch nicht der richtige Ansprechpartner bin. Die Kids gehen ja bei uns in der Landeserstaufnahme in der Regel nicht zur Schule. Und das über Monate. Monate bedeutet schon mal 4 oder 5 Monate. Ihnen fehlt dadurch aber auch allgemein auch ein Freundeskreis außerhalb der Flüchtlingsunterkunft mit Gleichaltrigen.

Sie sind unterfordert und gelangweilt. Das Sozialverhalten ist oder wird bei Einzelnen Besorgnis erregend.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weshalb können die das denn paar mal betreiben und bekommen keine Sperre, wenn sie einmal freiwillig zurück gereist sind? Da ist doch wirklich eine große Lücke im Gesetz oder wie siehst du das?
Richtig. Das ist sehr, sehr bedauerlich. Wäre aber sehr, sehr wichtig für die Kinder. Ein Ort, ein Leben. Oder zumindest, dass D da nicht mitmacht. Wenn die Eltern woanders hinreisen...aber D muss nicht mithelfen, Kinder systematisch kaputt zu machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:30
@Optimist

Nein, die sind offensichtlich unbegründet, weil aus einem sicheren Herkunftsstaat stammend, oder unbeachtlich weil über einen weiteren EU-Staat kommend.
Weshalb es dafür keine Rückkehrhilfe gibt, auch dann nicht, wenn bereits ein abgelehnter Antrag vorliegt z.B. aus dem vorigen Jahr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:31
@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:Soweit ich weiß, zumindest in meiner Region, bekommen Flüchtlinge pro Person von groß bis klein Taschengeld. Bei einer Familie aus den Eltern + mehreren Kindern sowie der staatlichen Hilfe für die freiwillige Ausreise kommt da ein bisschen was zusammen.
Ja natürlich, gehört zur Grundsicherung.
Aber Rückkehrbeihilfen gibt es nicht für alle Länder...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:39
Zitat von xionlloydxionlloyd schrieb:Wer in Brandenburg Opfer oder Zeuge rechter Gewalt wird bekommt selbst nach abgelehntem Asylantrag automatisch ein längeres Bleiberecht.
Müssen die das auch beweisen oder reicht es, zu behaupten, man sei Opfer geworden?
Zitat von kofikofi schrieb:Soweit ich weiß, zumindest in meiner Region, bekommen Flüchtlinge pro Person von groß bis klein Taschengeld. Bei einer Familie aus den Eltern + mehreren Kindern sowie der staatlichen Hilfe für die freiwillige Ausreise kommt da ein bisschen was zusammen.

Essen, Trinken, Schlafmöglichkeit sowie Kleidung und anderes Material wird ja größtenteils gestellt. Da kann man bisschen Geld zur Seite legen. Wie geschrieben, laut hörensagen reicht die Kohle anscheinend sowohl für Grundstücke im Heimatland als wohl auch später für Schlepper.
diese Gelder verbrauchen sie ja nicht nur in ihren Heimatländern, sondern z.T. eben auch in D. Deshalb meinte ich, das Geld NUR in DEREN  Heimat ausgezahlt, wäre besser angelegtes Geld.

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@canales
Dies sind sichere Herkunftsländer und deren Asylanträge werden als unbeachtlich eingestuft

->>O:
Wie meinst du das mit "unbeachtlich"?
Dass diese von der Anzahl her nicht relevant sind?

Aber lass es vielleicht mal um die 1000 pro Jahr sein, da verstehe ich trotzdem nicht, weshalb man dann jedes Jahr sich das aufs neue bieten lässt - "Kleinvieh macht doch auch Misst" (mit Kleinvieh meine ich Euros, welche für diese Leute ausgegeben werden)

-> C:
Nein, die sind offensichtlich unbegründet, weil aus einem sicheren Herkunftsstaat stammend.
Ja aber sie stellen doch trotzdem Asylanträge und sind dann Monatelang hier ... und dann bekommen sie Ausreisehilfen - sh Kofis Beiträge.
Weshalb es dafür keine Rückkehrhilfe gibt, auch dann nicht, wenn bereits ein abgelehnter Antrag vorliegt z.B. aus dem vorigen Jahr
Die Rückkehrhilfe GIBT es doch aber - auch für diese Leute, wie Kofi schrieb


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:40
@canales

Das lenkt das Thema wieder auf die Theorie. Aber mich würde auch deine Meinung zur Praxis mal interessieren. @Optimist wahrscheinlich auch. Wie denkst du denn darüber, wie man solche Phänomen im Alltag an sich angeht, wie die Politik dagegen steuern kann. Konkret, um Kinder und Jugendliche nicht in die systematische Perspektivlosigkeit zu treiben oder das zu unterstützen.

Aber doch nochmal zur Theorie: Hast du grade eine Quelle dazu? Also die Länder, bei denen Flüchtlingen keine finanzielle Hilfe bei der freiwilligen Ausreise in das Heimatland gestattet wird? Würde mich interessieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:50
@Optimist
Wie kofi schrieb und von Leuten in den Asyl- und Verfahrensberatungen so erzählt wird. Wenn @canales ne konkrete Quelle mit ner Auflistung oder Beschreibung der Rückkehrhilfe findet, ist das echt ein Armutszeugnis. Dann wurde mir das falsch berichtet und gehen falsche Gerüchte um in meiner Flüchtlingsunterkunft.

Und solche Infos sind konkret, vor Ort, ja auch wichtig für die Interpretation von Problemlagen. Oder, um die Familien oder Einzelne besser zu verstehen. Verstehen ist ja die Grundlage dafür, auch mit den Leuten angepasst arbeiten zu können.

Man versucht zum Beispiel mit den Eltern zu reden, dass sie ein Auge auf ihre Kinder haben. Muss aber gleichzeitig verhindern, dass sie die Kinder grün und blau schlagen als Erziehungsmaßnahme. Das sind aber wieder unterschiedliche Vorstellungen von Erziehung in D (antiautoritär) und anderswo auf der Welt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.02.2017 um 11:50
@Optimist
@kofi


Mir ging es um den Zusammenhang mit der Rückkehrbeihilfe...

http://germany.iom.int/sites/default/files/REAG/REAG-GARP-2017_Infoblatt-Deutsch.pdf


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