Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.01.2016 um 21:35@Realo
Wer einen rechtskräftigen Ablehnungsbescheid (also eine Ausreiseaufforderung) hat, der hat das Land zu verlassen. Ohne Wenn und Aber
Da gibt es für mich keinerlei Diskussion
Realo schrieb:Votiere dagegenIst mir völlig egal.
Wer einen rechtskräftigen Ablehnungsbescheid (also eine Ausreiseaufforderung) hat, der hat das Land zu verlassen. Ohne Wenn und Aber
Da gibt es für mich keinerlei Diskussion