Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.01.2016 um 21:35@Realo
Wer einen rechtskräftigen Ablehnungsbescheid (also eine Ausreiseaufforderung) hat, der hat das Land zu verlassen. Ohne Wenn und Aber
Da gibt es für mich keinerlei Diskussion
Ist mir völlig egal.Realo schrieb:Votiere dagegen
Wer einen rechtskräftigen Ablehnungsbescheid (also eine Ausreiseaufforderung) hat, der hat das Land zu verlassen. Ohne Wenn und Aber
Da gibt es für mich keinerlei Diskussion