@Jedimindtricks Eine bisher unbekannte Pointe in dem Fall Sami A.: Ausgerechnet er, dem die Drohung „Deutschland wird Blut weinen“ zugeschrieben wird und dem Sicherheitsbehörden jederzeit einen Anschlag zutrauen, ausgerechnet dieser Sami A. hat früher für einen deutschen Sicherheitsdienst gearbeitet.
Quelle:
https://www.abendblatt.de/politik/article215291457/Das-zweite-Leben-des-Sami-A-Gefaehrder-war-Security-Mann.htmlEr war als Gefährder geführt und wurde als Gefährder hier alimentiert.
Es geht ja nicht darum, dass ich von solchen typen erwarte, Geld abzulehnen. Ich erwarte baer von Rechtsstaaten, dass solche Typen kein Geld bekommen können. Gefährder und Sozialleistung, da hakt es doch inhaltlich, auch wenn das leider Gesetzeslage ist.
Ich sehe es schon als irre an, dass die Abschiebung als rechtswidrig angesehen wurde und zwar weil Tunesien die Todesstrafe offiziell noch nicht abgeschafft, wenn zu dem zeitpunkt auch schon 28 Jahre nicht vollstreckt hatte. Zu diesem zeitpunkt war die Todesstrafe auch noch Teil der hessischen Landesverfassung.
Die Abschiebung von Terroristen, Terrorhelfern und Terrorfreunden muss immer möglich sein.