Russland das Buhland... aber warum?
Seite 2.404 von 4.319vorherige 1 ... 2.3042.3542.3942.4022.4032.4042.4052.4062.4142.4542.504 ... 4.319 nächste
Direkt zur Seite:
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 10:38Nicht gerade Aktuell. ABer wäre was für den RT/Sputnik Thread gewesen.
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 10:39Passt zwar nicht zum aktuellen Konflikt, betrifft jedoch die öffentliche Wahrnehmung und ist somit topic.
Faktenfinder Tagesschau überhttp://faktenfinder.tagesschau.de/ausland/russlands-linke-offensive-101.html
Faktenfinder Tagesschau über
Neue Medien in Deutschland
Russlands linke Offensive
Anti-Rassismus, Kampf gegen Kolonialismus, Umweltschutz: Von Berlin aus sind Medien tätig, die an der Grenze zwischen linkem Aktivismus und Journalismus agieren. Finanziert werden sie aus Russland
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 10:46Jedimindtricks schrieb:Finds immer so geil wenn die rechtsnationalen kreml propagandisten für die objektive Meinung herhalten müssen mit lebenswerten TextenMagst Du mal den "rechtsnationalen kreml propagandisten" belegen? Nur weil er nicht die Filterblase mit Dir teilt kannst Du ihm nicht einfach so etwas unterstellen.
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 10:48Hape1238 schrieb:Auch sehr schön:"EU-Scharfschützinnen auf dem Donbass Schlachtfeld aufgetaucht!"https://de.sputniknews.com/panorama/20170409315257456-eu-scharfschuetzinnen-donbass-schlachtfeld-lugansk/
Vor ein paar Tagen waren das noch Hexen.
https://de.sputniknews.com/panorama/20170321314983299-donbass-rechter-sektor-scharfschuetzinnen-frontlinie/ (Archiv-Version vom 29.03.2017)
Sicher sicher ! :D
Das Oberkommando der EU hat ein Bataillon Hexen an die Front beordert...
Vor ein paar Tagen waren das nochVor ein paar vielen Tagen.
Du machst mit dem Post den Eindruck als wäre es Druckfrisch.
Ob Absicht oder nicht, es ist falsch dargestellt, also habe ich die Daten nochmal extra rausgezogen.
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 10:52@wuec
Schon erstaunlich dieses Geflecht. Aber eben auch kein Alleinstellungsmerkmal. In einer fremden Sprache die eigene Weltsicht zu propagieren, machen glaube ich viele Staaten (Deutschland, USA usw.). Denzufolge sollte es also auch kein Argument für den Thementitel sein können.
Schon erstaunlich dieses Geflecht. Aber eben auch kein Alleinstellungsmerkmal. In einer fremden Sprache die eigene Weltsicht zu propagieren, machen glaube ich viele Staaten (Deutschland, USA usw.). Denzufolge sollte es also auch kein Argument für den Thementitel sein können.
Jedimindtricks
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2012
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 11:08ornis schrieb:Magst Du mal den "rechtsnationalen kreml propagandisten" belegen?Liest du auch deine eigenen verlinkten Texte ? 😃
und du willst hier was von filterblase erzählen
Den Autor des Textes kennt man von rubikon , da sind alle Stars vertreten von Holocaustleugnung bis 9-11 und damit sich der Kreis schliesst , russia today..
ornis schrieb: In einer fremden Sprache die eigene Weltsicht zu propagieren,Jaja , Islamisierung des Abendlandes und Co
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 11:19@Geisonik
Sorry.
Ich habe es heute gelesen, es war heute verlinkt.
Das ist aber völlig uninteressant. Auf den Inhalt kommt es an.
Bestreitest Du den ?
Sorry.
Ich habe es heute gelesen, es war heute verlinkt.
Das ist aber völlig uninteressant. Auf den Inhalt kommt es an.
Bestreitest Du den ?
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 11:21Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 11:25@Geisonik
Jo, der Artikel mit den "EU-Scharfschützinnen" hatte einen Link zu den "Hexen" im Donbass. Der mußte also älter sein, daher die Floskel: "vor ein paar Tagen".
Jo, der Artikel mit den "EU-Scharfschützinnen" hatte einen Link zu den "Hexen" im Donbass. Der mußte also älter sein, daher die Floskel: "vor ein paar Tagen".
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 11:52Jedimindtricks schrieb:Den Autor des Textes kennt man von rubikon , da sind alle Stars vertreten von Holocaustleugnung bis 9-11 und damit sich der Kreis schliesst , russia today..Magst Du mal die Holocaustleugnung belegen? Und was nun so schlimm ist einen Autor von Büchern über 9/11 VTs zu interviewen? Und wie stark ist der Einfluß von RT auf Rubikon, wenn der Chefredakteur von RT Deutsch exakt einen Artikel beigesteuert hat?
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 11:54ornis schrieb:Magst Du mal den "rechtsnationalen kreml propagandisten" belegen? Nur weil er nicht die Filterblase mit Dir teilt kannst Du ihm nicht einfach so etwas unterstellen.Doch, seine Formulierung kann man wohl kaum als Objektiv bezeichnen.
Und wie immer wird mal die Rechtliche Lage völlig totgeschwiegen, und Märchen erfunden von bösen Russophoben aktionen.
Jedimindtricks schrieb:Den Autor des Textes kennt man von rubikon , da sind alle Stars vertreten von Holocaustleugnung bis 9-11 und damit sich der Kreis schliesst , russia today..Ja das würde mal wieder super passen.
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 12:24Fedaykin schrieb:Doch, seine Formulierung kann man wohl kaum als Objektiv bezeichnen.Alle Kommentare von einem Journalisten sind objektiv. Wenn Du da was anderes behauptest, lügst Du Dir in die eigene Tasche.
Fedaykin schrieb:Ja das würde mal wieder super passen.Na dann her mit den Belegen.
Fedaykin schrieb:Und wie immer wird mal die Rechtliche Lage völlig totgeschwiegen,Eben nicht. Hier wird sogar ausdrücklich darauf eingegangen - mit einem Rechtsgutachten zum Status der Starße von Kertsch:
Im Jahr 1997 hatten die Ukraine und Russland einen Vertrag über die gemeinsame Verwaltung der Meerenge geschlossen. Darauf aufbauend schließen Seerechtsexperten:Und hier aus dem Rechtsgutachten:
"Unter der Annahme, dass der Kooperationsvertrag noch in Kraft ist, scheint es, dass die Ukraine - unabhängig vom territorialen Status der Krim - basierend auf dem Vertrag das Recht auf Passage sowohl für kommerzielle auch nicht kommerzielle Schiffe hat."
Koval Dmytro und Schatz, Valentin J. Ukraine v. Russia: Passage through Kerch Strait and the Sea of Azov
Dabei spiele, so die Autoren des Gutachtens, keine Rolle, welches der Seerechtsmodelle, die sie in einem vorherigen Artikel erläuterten, zutreffend wäre. Allerdings gibt es einen weiteren bilateralen Vertrag aus dem Jahr 2012: "Vereinbarung zwischen der Russischen Föderation und dem Kabinett der Ukraine hinsichtlich Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Navigation im Asowsche Meer und der Straße von Kertsch". Hier werden eine Reihe von Verpflichtungen festgelegt, die Zusammenarbeit, Benachrichtigungen und Datenaustausch betreffen. Und im vorliegenden Fall, so Russland, hätten sich die drei Kriegsschiffe der Ukraine nicht an die entsprechenden Vereinbarungen gehalten.
Nun gibt es auch eine UNO-Vereinbarung bzw. internationales Gewohnheitsrecht. Aber dieses ist in diesem Fall nicht anwendbar, wie die Autoren des Gutachtens feststellen. Dies wiederum wird in einer Master Thesis grundsätzlich bestätigt (Seite 68). Sollten jedoch die Regeln anwendbar sein, was durch ein entsprechendes Gerichtsverfahren zu klären wäre, müsste der Bau der Kertsch-Brücke als Verletzung der UNO-Regelungen angesehen werden.
Damit könnten aber nicht automatisch die Verpflichtungen aus der Vereinbarung von 2012 ausgehebelt werden. Diese Regeln sehen unter anderem vor, dass alle Schiffe sich anzumelden haben, den Anweisungen des entsprechenden Hafenkommandeurs folgen und einen Lotsen aufnehmen müssen, wenn dies vorgeschrieben wird.
Während sich Kiew auf internationales Seerecht beruft, erklärt Russland, dass der Zwischenfall eben nicht in internationalem Gewässer stattgefunden hätte, denn das Asowsche Meer wäre seit der Ratifizierung eines Vertrages zwischen Moskau und Kiew im Jahr 2004 ein Binnengewässer, so berichtet RT. In dem Vertrag wird die Nutzung für Handels- und Kriegsschiffe festgelegt.
CONCLUSIONS AND RECOMMENDATIONSAlso man könnte juritisch gegen die Brücke vorgehen. Das war es aber auch.
1. The results of the research allows concluding that the the aim of the research has been achieved, the objectives have been fulfilled and the defence statement formulated in the introduction of the thesis has proven to be correct. This is substantiated by the conclusions and recommendations set out below.
2. The Kerch Strait meets the geographical and functional criteria necessary for any strait to qualify as the “strait used for international navigation” within the context of UNCLOS. The geographical criteria is satisfied because the Kerch Strait is a strait connected two seas – the Black Sea and the Azov Sea. As this Strait has been quite regularly used by the vessels of different nationalities the functional criteria is also fulfilled.
3. The Azov Sea qualifies as the historic waters of Ukraine and Russia in accordance with the requirements of the general international law. Since the Kerch Strait connects part of the exclusive economic zone on the Black Sea with the internal waters on the Azov Sea, neither Section 2 nor Section 3 of Part III of UNCLOS is applicable to the Kerch Strait. Furthermore, since the Strait is entirely covered by internal waters of Ukraine and Russia, Part III of UNCLOS does not affect in any way the legal regime within the Strait. Thus, the Strait falls outside the scope of application of Part III of UNCLOS as a whole and its legal regime is predetermined by the maritime zone (zones) covering the Strait.
4. Ukraine and Russia legitimately claim the Kerch Strait historically to be their internal waters. However, the waters have not been delimited between the two states and this issue has been a bone of contention between them for year. Unfortunately, due to Russia’s and Ukraine’s declarations under Article 298 of UNCLOS any dispute related to the delimitation of the Kerch Strait has been excluded from compulsory dispute settlement procedures under UNCLOS.
5. Concerns have been raised that Ukraine’s claims over the infringement of its rights in the Kerch Strait would fall outside the jurisdiction ratione material of the arbitral tribunal since they would not qualify as the “dispute concerning the interpretation or application of [the] Convention”. However, the sovereignty of the coastal states over their internal waters is not absolute. These waters are not excluded entirely from application of UNCLOS and the dispute related with such waters could qualify as the dispute concerning the interpretation or application of the Convention. The provisions of UNCLOS, namely, the Preamble, Article 2, 123 and Part XII, Part XIII and Part XIV and also Part XV, are still applicable in the internal waters and could be invoked by Ukraine in arguing the case.
6. It should be emphasized that majority of the breaches that Ukraine relies in the arbitral proceedings were predetermined by occupation of Crimea. Therefore, there is a high risk that the dispute might be qualified by the tribunal as the sovereignty dispute and might be deemed inadmissible.
7. Having in mind the aforementioned risk, Ukraine should definitely elaborate on those submissions which claim breaches of UNCLOS irrespective of occupation of Crimea. And the legal status of the Kerch Strait provides precisely this opportunity. Russia violated its obligation to take all necessary measures for protection and preservation of the marine environment when constructing the Kerch Bridge, thereby, breaching Articles 123, 192, 194, 204, 205, and 206 of UNCLOS. Construction of the Kerch bridge would nevertheless have violated the aforementioned clauses of UNCLOS, even if Russia were legitimately controlling Crimea. Thus, in order to establish Russia’s violations of the aforementioned clauses, the tribunal would not be required to first render a decision on the sovereignty. Thus, the risk of the tribunal ruling that these submissions of Ukraine implicate issues of territorial sovereignty is lesser that in case of other submissions claiming violation of Ukraine’s rights in maritime zones generated by Crimea.
8. For the purposes of strengthening its position in respect with Russia’s infringements of UNCLOS provisions related to protection and preservation of the marine environment in the Kerch Strait and neighboring waters because of the construction of the Kerch Bridge there is a need to conduct independent environmental expertise to be carried out by international environmental organizations, IMO and acclaimed international experts in these sphere.
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 12:37ornis schrieb:Alle Kommentare von einem Journalisten sind objektiv. Wenn Du da was anderes behauptest, lügst Du Dir in die eigene Tasche.Thema Erledigt. Versuch es woanders
ornis schrieb:Na dann her mit den Belegen.Nutze die Suchfunktion bzgl Propaganda Thread. Owohl auch hier hat man öfters die Verbindungen aufgezeigt.
ornis schrieb:e. Allerdings gibt es einen weiteren bilateralen Vertrag aus dem Jahr 2012: "Vereinbarung zwischen der Russischen Föderation und dem Kabinett der Ukraine hinsichtlich Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Navigation im Asowsche Meer und der Straße von Kertsch". Hier werden eine Reihe von Verpflichtungen festgelegt, die Zusammenarbeit, Benachrichtigungen und Datenaustausch betreffen. Und im vorliegenden Fall, so Russland, hätten sich die drei Kriegsschiffe der Ukraine nicht an die entsprechenden Vereinbarungen gehalten.Ach herrlich wie bei Mh17. DAnn sollten wir mal den Vertrag aufzeigen welche §-3 denn das Aufbringen von Ukrainischen Schiffen in Internationalen GEwässern betrifft.
ornis schrieb:Dies wiederum wird in einer Master Thesis grundsätzlich bestätigt (Seite 68). Sollten jedoch die Regeln anwendbar sein, was durch ein entsprechendes Gerichtsverfahren zu klären wäre, müsste der Bau der Kertsch-Brücke als Verletzung der UNO-Regelungen angesehen werden.DAs könnte durchaus passieren.
Die AGenda ist aber recht einfach seitens Russland. Mariupol möglichst Isolieren und die Krim als eigenes Territorium deklarieren indem man sich so verhält.
ornis schrieb:Also man könnte juritisch gegen die Brücke vorgehen. Das war es aber auch.Es geht erstmal um den Vorfall an sich .Und der ist REchtlich klar Und auch die Brücke könnte noch mal Angegangen werdne. Entscheident ist aber FReiheit der Seewege.
Vielleicht sollten die Europäer mal ein paar Schiffe auf Besuch nach Mariupol schicken.
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 12:49In The Now
Redfish media
RT
RT Deutsch
Ruptly
Sputnik
Hier Infos zu einigen der russischen Propagandasender.
...und zum System Putin.
Wikipedia: Putin's Kleptocracy
Wikipedia: Karen Dawisha
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 13:22Fedaykin schrieb (Beitrag gelöscht):Ist im Rest der Welt auch so üblich wenn ein Land meint Seestraßen zu sperren.Die Seestraße ist doch gar nicht gesperrt. Nehmen wir mal den Bosporus als Beispiel:
Der Erstkontakt muss vom Schiff aus jeweils 30 NM vor der Einfahrt in den Bosporus aufgenommen werden – bei Annäherung aus Norden 30 NM vor dem Turkeli-Leuchtturm, bei Annäherung aus Süden 30 NM vor Haydarpasa Break Water. Die Genehmigung zur Durchfahrt muss über Funk vom Traffic Control Center (dt. Verkehrskontrollzentrum) eingeholt werden.Also was schreibt denn der Vertrag zwischen der Ukraine und Rußland vor? Fast genau das Gleiche. Vorher Kontakt aufnehmen und die Genehmigung zur Durchfahrt einholen. Und da es extra benannt wird, scheint eine Lotsenpflicht nicht so ungewöhnlich zu sein (ist z.B. beim Panama- und Suezkanal Pflicht).
...
Türkische Schiffe mit einer Länge von über 150 m sind angehalten, für die Durchfahrt des Bosporus einen Lotsen an Bord zu nehmen. Für den übrigen Transit-Schiffsverkehr besteht keine Lotsenpflicht, wird aber von den türkischen Behörden stark empfohlen. Schiffe mit Lotsen an Bord haben Vorrang bei der Einfahrt in den Bosporus.
Und was schreibt die Seerechtskonvention dazu?
Art. 21 Gesetze und sonstige Vorschriften des Küstenstaats über die friedliche DurchfahrtSeerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Archiv-Version vom 02.01.2019)
1. Der Küstenstaat kann in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen und den sonstigen Regeln des Völkerrechts Gesetze und sonstige Vorschriften über die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer in Bezug auf alle oder einzelne der folgenden Bereiche erlassen:
a) Sicherheit der Schifffahrt und Regelung des Seeverkehrs;
b) Schutz der Seezeichen und Navigationseinrichtungen und anderer Einrichtungen oder Anlagen;
c) Schutz von Kabeln und Rohrleitungen;
d) Erhaltung der lebenden Ressourcen des Meeres;
e) Verhütung von Verstössen gegen die Fischereigesetze und diesbezüglichen sonstigen Vorschriften des Küstenstaats;
f) Schutz der Umwelt des Küstenstaats und Verhütung, Verringerung und Überwachung ihrer Verschmutzung;
g) wissenschaftliche Meeresforschung und hydrographische Vermessungen;
h) Verhütung von Verstössen gegen die Zoll- und sonstigen Steuergesetze, Einreise- oder Gesundheitsgesetze und diesbezüglichen sonstigen Vorschriften des Küstenstaats.
2. Diese Gesetze und sonstigen Vorschriften dürfen sich nicht auf den Entwurf, den Bau, die Bemannung oder die Ausrüstung von fremden Schiffen erstrecken, sofern sie nicht allgemein anerkannten internationalen Regeln oder Normen Wirksamkeit verleihen.
3. Der Küstenstaat veröffentlicht diese Gesetze und sonstigen Vorschriften ordnungsgemäss.
4. Fremde Schiffe, die das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer ausüben, müssen diese Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie alle allgemein anerkannten internationalen Vorschriften über die Verhütung von Zusammenstössen auf See einhalten.
Jedimindtricks
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2012
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 13:25ornis schrieb:Magst Du mal die Holocaustleugnung belegen?Ist Scheisse wenn man sich nicht über die Inhalte der ken jebsen stammgäste unterhalten kann , wa
Dir scheint zumindest einer abzugehen wenn von russophoben Politikern die Rede ist deren Propaganda nicht ins laufen kommt. Mehr Beleg brauch es nicht .
Als Sahne wird von ganz vorne aufgerollt , der nazi Junta die den Armen Präsidenten putschte.
Genau mein Humor .
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 13:31Jedimindtricks schrieb:Ist Scheisse wenn man sich nicht über die Inhalte der ken jebsen stammgäste unterhalten kann , waNein. Ist mir ehrlich gesagt Wurst, wen Ken Jebsen da in seinem Kanal verwurstet bzw. wer ihm ein Interview gibt. Oder würdest Du behaupten, daß Dunja Hayali rechtnational ist, weil sie der Jungen Freiheit ein Interview gegeben hat?
Russland das Buhland... aber warum?
29.11.2018 um 14:15ornis schrieb:Die Seestraße ist doch gar nicht gesperrt. Nehmen wir mal den Bosporus als Beispiel:Na dann ist ja gut, dann gibt es ja keinen Grund Ukrainische SChiffe Gewaltsam aufzuhalten.
ornis schrieb:Also was schreibt denn der Vertrag zwischen der Ukraine und Rußland vor? Fast genau das Gleiche. Vorher Kontakt aufnehmen und die Genehmigung zur Durchfahrt einholen. Und da es extra benannt wird, scheint eine Lotsenpflicht nicht so ungewöhnlich zu sein (ist z.B. beim Panama- und Suezkanal Pflicht).Wo kann ich denn den Vertrag mal sehen. Woher nimmst du einfach an das der Vertrag vom Bosporus, identisch ist mit dem von Asowschen Meer?
ornis schrieb:Art. 21 Gesetze und sonstige Vorschriften des Küstenstaats über die friedliche Durchfahrt
1. Der Küstenstaat kann in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen und den sonstigen Regeln des Völkerrechts Gesetze und sonstige Vorschriften über die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer in Bezug auf alle oder einzelne der folgenden Bereiche erlassen:
ornis schrieb:Schutz der Seezeichen und Navigationseinrichtungen und anderer Einrichtungen oder Anlagen;Lag alles nicht vor. Noch erlaubt das das Rammen von Schiffen. Spar dir das Konstruieren, zeig einfach diesen Ominösen Vertrag von 2012.
c) Schutz von Kabeln und Rohrleitungen;
d) Erhaltung der lebenden Ressourcen des Meeres;
e) Verhütung von Verstössen gegen die Fischereigesetze und diesbezüglichen sonstigen Vorschriften des Küstenstaats;
f) Schutz der Umwelt des Küstenstaats und Verhütung, Verringerung und Überwachung ihrer Verschmutzung;
g) wissenschaftliche Meeresforschung und hydrographische Vermessungen;
h) Verhütung von Verstössen gegen die Zoll- und sonstigen Steuergesetze, Einreise- oder Gesundheitsgesetze und diesbezüglichen sonstigen Vorschriften des Küstenstaats.