Fedaykin
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Allein diese Aussage ist schon genial genug - und wird im Grunde nur noch davon getopt:interrobang schrieb:Natürlich ist im grunde aber alles den sonst würde es nicht exestieren.
Ja, warum wohl? Uhm... weil es vielleicht bekannt ist? Just lol...interrobang schrieb:Es ist mir egal ob bisher etwas darüber bekannt ist wie gefährlich es ist. das frage ich ja nicht. Ich frage warum du denkst das es gefährlich sein soll.
Würdest Du Deine Hand dafür ins Feuer legen, dass es dem Körper und auch der Umwelt keine Schäden zufügt?interrobang schrieb:Die meisten kennen sich mit dem thema auch null aus und manche glauben sogar das der böse Genmais unsere Gene verändert.
Und? Entmachtet das auf irgendeine Art und Weise meinen Punkt?interrobang schrieb:ach btw... deutschland hat bereits mit 130 staaten investitionsschutzklauseln.
Dann werde eben deutlicher. Meine persönliche Angst ruht daher:interrobang schrieb:meine frage bezog sich auf den von dir zitierten teil zur gentechnik.
Soweit ich weiß werden momentan nur Pflanzen geklont. Tiere jedoch nicht. Was macht dich denn so sicher, dass wegen TTIP Tiere geklont werden könnten. Ich denke mal, wenn das Klonen von Tieren sich lohnen würde, dann würde man es auch ohne TTIP machen.lilienherz schrieb:Masttiere auch hierzulande geklont werden könnten/ würden
Wenn dies gegen deutsche Rechte verstoßen würde, dann kann man diese Hormone auch nicht einsetzen.lilienherz schrieb:Masttiere auch hierzulande Wachstumshormone fressen könnten/ würden
Auch nur dann, wenn sie damit weiter Gewinn einfahren würden. Sobald der Verbraucher sich jedoch von diesen Produkten abwendet, dann werden die Konzerne auch die Gentechnik wieder fallen lassen.lilienherz schrieb:Agrarkonzerne endlich komplett auf Gentechnik umsteigen könnten
Die Firmen können nicht so einfach gegen die Gesetze klagen, denn wenn es gesetzlich verboten ist etwas zu benutzten, dann ist es auch so. Sollten die Konzerne trotzdem klagen, dann werden sie mit der Klage scheitern.lilienherz schrieb:Investitionsschutzabkommen Firmen gegenüber dem Staat gute Möglichkeiten bieten, für ihre Interessen zu klagen
Genau, dann kann man diese Hormone nicht einsetzen.... nur muss hier eben weiter gedacht werden: Behauptet der entsprechende Konzern nun er habe dadurch Verluste/Gewinneinbußen, dann greift der Investitionsschutz und der anzunehmende Gewinn (der eben "verloren" ging/geht) kann eingeklagt werden.Yotokonyx schrieb am 04.11.2014:Wenn dies gegen deutsche Rechte verstoßen würde, dann kann man diese Hormone auch nicht einsetzen.
Dem wäre so, wenn diese Invetitionsschutzklage vor einem ordentlichen Gericht landen würde. Das ist aber nicht so:Yotokonyx schrieb am 04.11.2014:Die Firmen können nicht so einfach gegen die Gesetze klagen, denn wenn es gesetzlich verboten ist etwas zu benutzten, dann ist es auch so. Sollten die Konzerne trotzdem klagen, dann werden sie mit der Klage scheitern.
Nicht weniger fatal ist, dass die Schutzabkommen die staatliche Justiz zugunsten von Schiedsgerichten ausschalten. Diese Gerichte sind nicht mit Richtern, sondern mit Branchenanwälten besetzt, die von den beiden Streitparteien ausgewählt werden. (In den letzten Jahren hat ein kleiner Zirkel von 15 Anwälten weltweit über die Hälfte aller Streitigkeiten entschieden, bei Schadenssummen von über vier Milliarden sogar mehr als drei Viertel.)....(Quelle: Süddeutsche )
Die Schlichtungskammern, die sich mit ihren Entscheidungen über Regierungsmaßnahmen und staatliche Gesetze hinwegsetzen können, bestehen aus drei Juristen, die normalerweise für den privaten Sektor arbeiten.5 Viele von ihnen sind in ihrem normalen Berufsleben Anwälte von Unternehmen, die gegen Regierungen klagen. Der exklusive Klub der "Richter" solcher internationalen Schlichtungskammern wird von 15 Rechtsanwaltsbüros dominiert, die mit 55 Prozent aller bisherigen Investitionsklagen gegen Staaten befasst waren. Eine Berufungsmöglichkeit gegen ihre Entscheidungen gibt es nicht.(Quelle: Investitionsschutz )
Woher soll der Verbaucher das denn wissen?Yotokonyx schrieb am 04.11.2014:Auch nur dann, wenn sie damit weiter Gewinn einfahren würden. Sobald der Verbraucher sich jedoch von diesen Produkten abwendet, dann werden die Konzerne auch die Gentechnik wieder fallen lassen.
Dass das nicht übertrieben ist, zeigt ein Blick auf andere Handelsabkommen mit dem attraktiven Etikett "Freihandel": 2012 untersagte die WTO den USA eine Kennzeichnung für Konserven, die den Schutz von Delfinen garantiert oder die Herkunft von Fleischprodukten nachweist. Und die EU unterlag der WTO im Konflikt um genveränderte Lebensmittel. Und sie muss auf WTO-Beschluss zig Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie Wachstumshormone für Schlachttiere verbietet.(Quelle: Kennzeichung )
Klage zu TTIP & CETA vor dem EuGH
November 10th, 2014
Heute haben wir im Bündnis mit über 300 Bürgerorganisationen aus 23 EU-Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Klage gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ durch die EU-Kommission eingereicht und das mit einer Demo begleitet. Die EBI fordert, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.https://stop-ttip.org/de/unterstutzerorganisationen/ (Archiv-Version vom 23.11.2014)
Die EU-Kommission argumentiert, dass das Verhandlungsmandat zu TTIP ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürger/innen sei. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, dass ein Rechtsakt erlassen wird. Gegen einen Rechtsakt dürften sich die Bürger/innen aber nicht aussprechen. Aus Sicht des „Stop TTIP“-Bündnisses ist das ein Skandal!In Bezug auf die (von mir) fett dargestellten Dinge hoffe ich das die Klage erfolgreich endet. Allerdings ist da noch die Sache mit der einen Krähe und dem Auge der anderen Krähe.
Damit enthüllt die EU-Kommission, wie sie sich Bürgerbeteiligung auf der europäischen Ebene vorstellt: Als reine Jubelveranstaltung zu bereits getroffenen Entscheidungen. Bei zukunftsweisenden Fragen heißt es für die Bürger/innen: „Draußen bleiben.“
Das nehmen wir nicht hin!