Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt
09.01.2014 um 22:57Rechnen wir doch einfach mal ein konkretes Beispiel durch, weil hier so Absurditäten wie, "der kleine Kellner zahlt den Spitzensteuersatz" fielen.
Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat 2 Arbeitsverhältnisse. Im 1. verdient er 1400,00 € und im 2. 1000,00 € brutto. Zusammen also 2400,00 €.
Der Arbeitnehmer ist ledig, hat keine Kinder, zahlt Kirchensteuer und wohnt in Schleswig-Holstein.
Da man immer das geringere Einkommen nach der Lohnsteuerklasse 6 versteuern lässt, ergeben sich also folgende Zahlen:
erstes Arbeitsverhältnis (LStKl 1):
Lohnsteuer 71,16 €
Solidaritätszuschlag 0,00 €
Kirchensteuer 6,40 €
zweites Arbeitsverhältnis (LStKl 6):
Lohnsteuer 119,41 €
Solidaritätszuschlag 6,56 €
Kirchensteuer 10,74 €
Gesamtsumme Steuern bei 2 Arbeitsverhältnissen: 214,27 €
Wenn der Arbeitnehmer nun in einem einzigen Arbeitsverhältnis 2400,00 € verdient, zahlt er in LStKl 1
Lohnsteuer 304,41 €
Solidaritätszuschlag 16,74 €
Kirchensteuer 29,39 €
Gesamtsumme Steuern bei 1 Arbeitsverhältnis: 350,54 €
In diesem Beispiel fallen bei 2 Arbeitsverhälnissen sogar weniger Steuern an.
Wer es selber nachrechnen möchte:https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/?
Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat 2 Arbeitsverhältnisse. Im 1. verdient er 1400,00 € und im 2. 1000,00 € brutto. Zusammen also 2400,00 €.
Der Arbeitnehmer ist ledig, hat keine Kinder, zahlt Kirchensteuer und wohnt in Schleswig-Holstein.
Da man immer das geringere Einkommen nach der Lohnsteuerklasse 6 versteuern lässt, ergeben sich also folgende Zahlen:
erstes Arbeitsverhältnis (LStKl 1):
Lohnsteuer 71,16 €
Solidaritätszuschlag 0,00 €
Kirchensteuer 6,40 €
zweites Arbeitsverhältnis (LStKl 6):
Lohnsteuer 119,41 €
Solidaritätszuschlag 6,56 €
Kirchensteuer 10,74 €
Gesamtsumme Steuern bei 2 Arbeitsverhältnissen: 214,27 €
Wenn der Arbeitnehmer nun in einem einzigen Arbeitsverhältnis 2400,00 € verdient, zahlt er in LStKl 1
Lohnsteuer 304,41 €
Solidaritätszuschlag 16,74 €
Kirchensteuer 29,39 €
Gesamtsumme Steuern bei 1 Arbeitsverhältnis: 350,54 €
In diesem Beispiel fallen bei 2 Arbeitsverhälnissen sogar weniger Steuern an.
Wer es selber nachrechnen möchte: