Wohin geht die Türkei unter Erdogan?
05.03.2017 um 21:40Issomad schrieb:Ich glaube nicht, dass man es generell überhaupt verbieten kann, wenn man das Grundgesetz beachten will.Siehe EuGH 2012:
Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2012 liefert Argumente für Auftrittsverbote von Staats- und Regierungschefs. Die slowakische Regierung hatte 2009 dem Präsidenten Ungarns, László Sólyom, die Einreise verweigert, weil er in der Slowakei an der Einweihung eines politischen umstrittenen Denkmals teilnehmen wollte. Der EuGH verwies auf eine aus dem Völkerrecht folgende Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit für Staatsoberhäupter.http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/darf-erdogan-in-deutschland-auftreten/story/19381971
Edit: Und das Präsidialsystem ist völkerrechtlich eh... Fraglich ob hier nicht sogar eine Pflicht nach GG besteht diese "Werbung" im Inland nicht zu erlauben.