@cheroks Volksverhetzung oder Aufruf zu Straftaten ist in Deutschland verboten und wird durch das GG-garantierte REcht auf freie Meinungsäußerung nicht legitimiert.
Erdogans Aufrufe an seine ""Landsleute" müssen sich im Rahmen des GG bewegen.
bislang hat er das bei seinen Wahlkampfauftritten immer richtig hinbekommen.
eine Aufforderung zB FÜR die Wiedereinführung der Todesstrafe zu stimmen (keine Ahnung, ob das Thema eines möglichen Auftrittes wäre) muss Deutschland mMn rechtlich nicht dulden.
Erdogan ist keine privatperson, deswegen hat sein Wort mehr Gewicht.
Wenn er als Staatsmann in ein anderes LAnd reist und dort eine politische Rede halten will, hat er sich zB in D an deutsche Gepflogenheiten zu halten.
D ist nicht irgendeine türkische Provinz, sondern ein souveräner Staat.
aber wie gesag, er soll ruhig kommen und seine REden halten.
es werden die Masken fallen und am Ende des Prozesses ist wenigstens die EU Mitgliedschaft sowie die Visafreiheit vom Tisch.