Sersch schrieb:Heutzutage sind Mädchen schon so frühfreif, das eine Beziehung z.B. einer 14-Jährigen mit einem 18, oder 19 Jährigen nichts besonderes mehr ist.
Das ist kein Beleg für deine Aussage.
Wir reden über Mädchen unter 15.
Und ich habe verlinkt wo das Problem bei der Türksichen Gesetzesänderung lag.
Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht strafbar, wenn sie mit einem gleichaltrigen Minderjährigen sexuellen Handlungen ("Doktorspielen") nachgehen. Hat ein unter 14 Jähriger jedoch mit einem über 14 Jährigen sexuellen Kontakt - hier reicht auch ein Zungenkuss aus -, können die Eltern des unter 14 Jährigen Anzeige erstatten. Dadurch, dass in den meisten Fällen allerdings keine Zwangssituation besteht, bleiben rechtliche Folgen aus.
Sind beide Jugendliche unter 16 aber über 14 Jahren alt, so ist dieses nicht strafbar.
Unter 16 Jährige dürfen mit unter 18 Jährigen schlafen, insofern der ältere Jugendliche keine Person einer Zwangssituation oder ein Abhängigkeitsverhältnis darstellt.
Hat ein unter 16 Jähriger mit einem über 18 Jährigen Sex, so darf auch er die Zwangslage des Minderjährigen keinesfalls ausnutzen, dann macht er sich strafbar.
Strafbar ist, wenn ein unter 16 Jähriger mit einem über 21 Jährigen sexuellen Kontakt führt und der Erwachsene die noch nicht ausgebildete innere Reife des Minderjährigen ausnutzt.
Besonders hart verfolgt wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Hierbei wird nicht nur die fehlende innere Reife des Minderjährigen, sondern auch dessen Zwangslage und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt. Nach § 174 Abs.1 Ziff. 1 und 3 StGB ist Sex mit Schutzbefohlenen (Personen unter 16, die jemanden zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind bzw. leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren) verboten. Sex unter Missachtung eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. mit leiblichen oder angenommenen Kindern unter 18 Jahren ist verboten (§ 174 Abs.1 Ziff. 2 und 3 StGB) Dieses kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden
so sieht die Lage aus.
Sersch schrieb:Genau das ist ja diese Grenze. Ist man mit 18 schon Erwachsen? Per Gesetz schon, im Kopf ist man noch ein Kind.
Natürlich sollte ein 40-Jähriger keinen Sex mit einer Minderjährigen haben!
Na dann ließ nochmal worum es bei der Gesetzesänderung ging. Habe ich rauskopiert und Fett makiert