Wohin geht die Türkei unter Erdogan?
17.08.2016 um 02:24@cheroks
Da gibt es auch noch andere Quellen, Amnesty unter anderem, da steht das auch. Habe nur keine Lust das am Handy jetzt alles zu kopieren und verlinken.
Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Todesstrafe. Artikel 53 legt ferner fest, dass die Charta keinen verbesserten Schutz der Menschenrechte durch nationale Verfassungen oder die Europäische Menschenrechtskonvention einschränken kann. Gemäß Artikel 52 können Grundrechte nur im Einklang mit dieser Charta aufgehoben werden. Demnach ist das Recht auf Leben in der EU dreifach geschützt: durch nationale Verfassungen, EMRK und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist (Meistbegünstigungsklausel).Quelle: wikipedia>todesstrafe>internationale und europäische Rechtsprechung
Da gibt es auch noch andere Quellen, Amnesty unter anderem, da steht das auch. Habe nur keine Lust das am Handy jetzt alles zu kopieren und verlinken.