Demotivator schrieb:Die Welt ignoriert, dass die Abspaltung der Krim von der Krim selbst ausging.
Guten Morgen
@Demotivator ,
es ist inzwischen schon ein wenig enervierend, immer das gleiche zu antworten - "pro-russischen und anti-russischen" Kommentatoren. Tatsächlich ist der Sachverhalt eben nicht so einfach. Wäre er das, dann gäbe es kaum eine Kontroverse.
Das Problem, das "die Welt" hat sind zwei völlig unterschiedliche rechtliche Ansätze.
Recht und Rechtsprechung, die einfach nicht zusammenpassen wollen, egal wie man das dreht und wendet.
Wer nur die Charta berücksichtigt und sagt "alles was da nicht explizit drin steht, ist verboten" (ein wenig überspitzt formuliert), der ignoriert selbstverständlich die Entscheidung der Krim, denn es steht nirgendwo, dass sich eine Gruppe aus eigenem Willen "einfach so" abspalten darf. Somit wäre der Fall eindeutig.
Wer aber die ständige Rechtsprechung berücksichtigt, kommt zu einem anderen Ergebnis (bzw kann kommen), denn die entschied nicht auf das Recht der Abspaltung, das gibt es nämlich nach wie vor nicht, sie bekundet kein Verbot einer solchen Abspaltung in der Charta gefunden zu haben (der Unterschied ist durchaus wichtig) und (im übertragenen Sinne) "was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt".
Der Fall ist damit schon nicht mehr so eindeutig.
Aber es kommt noch schlimmer, denn "was nicht ausdrücklich verboten ist" ist deshalb noch lange nicht grundsätzlich erlaubt, nämlich dann, wenn gegen weiteres geltendes Recht verstoßen wird.
Und spätestens jetzt, ist alles komplett undurchsichtig. Denn kein Verbot der selbstbestimmten Abspaltung geht nicht einher mit der Mitnahme des Territoriums. Das ist weiterhin ausdrücklich durch die Charta untersagt.
Man kann daher festhalten, dass die Selbstbestimmung der Krimäer rechtens war, die Landmitnahme bzw Landeinnahme der Russen hingegen nicht.
Oder kann zu dem Ergebnis kommen, dass die Selbstbestimmung nicht rechtens war, weil mir ihr geltendes Recht gebrochen wurde.
Oder, jetzt kommen wir zum absoluten Supergau, man könnte auch sagen, dass die Selbstbestimmung rechtens war, die Schenkung rechtswidrig war, und somit die Landmitnahme legitim ist. (was aber kein Staatschef zu entscheiden hätte, denn Unrecht kann nicht mit weiterem Unrecht revidiert werden)
Man hat aber noch weitere ungelöste Problemstellungen. So müsste die Frage geklärt werden, ob das Kosovo Urteil als reiner Sonderfall zu betrachten ist, oder ob es sich um einen Sonderfall mit Präzedenzwirkung handelt. Alle oben genannten Eventualitäten könnten damit völlig über den Haufen geworfen werden.
Man sieht, das ist ganz und gar nicht so eindeutig. Da sind sich selbst die Experten völlig uneins und entscheiden kann das ohnehin nur ein Gerichtshof und niemals ein Staat (oder mehrere Staaten).
Es führt daher zu rein gar nichts immer auf dem Recht der Selbstbestimmung herumzureiten, oder immer auf die Statuten der Charta zu verweisen. Das wäre ohnehin eine sehr einseitige und somit nicht objektive Beurteilung. Das führt keinen Millimeter aus dem Dilemma heraus, denn so wird man sich niemals einigen.
Niemand, nicht wir, nicht Putin, Völkerrechtler oder sonstwer, ist in der Lage Recht zu sprechen, das kann nur ein Gerichtshof, daher kommt man auf diesem Wege, mit dem Beharren auf einem subjektiven Standpunkt, auch nicht weiter.