def schrieb:Von Bedeutung ist, dass die Krim bis 1954 zur Russischen Föderation gehörte und dann erst im Rahmen der sowjetischen Machtpolitik zur Ukrainischen Sowjetrepublik kam. Seither genießt die Halbinsel einen Autonomiestatus, der nach der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 bestätigt wurde. Allerdings gab es immer wieder Forderungen nach einer Abspaltung. Sie wurden zurückgewiesen, allerdings wurde der Autonomiestatus mit weitgehenden Selbstverwaltungsrechten beibehalten. An der Spitze dieser Verwaltung steht neuerdings ein pro-russischer Premierminister Aksyonov, der am 1. März ebenfalls um russische Hilfe bei der "Sicherung des Friedens" bat. Dieses Hilfeersuchen rechtfertigt allerdings ebenso wie das von Janukovish eine russische Intervention nicht, da es nicht von einer demokratisch legitimierten Regierung kommt. Aksyonov hat vor wenigen Tagen mithilfe von Moskau die Macht auf der Krim übernommen.
Hier begeht der Herr Heintze aber schon einen grundlegenden Fehler.
Das Parlament der Krim ist nämlich demokratisch legitimiert. Aksyonov wurde von diesem Parlament gewählt und ist somit auch entsprechend verfassungsmäßig demokratisch legitimiert.
Bei Janukowitsch gibt es hingegen den besonderen Sachverhalt, dass zu dem Zeitpunkt seines Hilfeersuchens in Kiew bereits kein handlungsfähiges legitimes Parlament in Kiew mehr existent war, womit sich eine Frage dies bzgl. insofern erübrigt, als dass er die einzige legitime Person in der Ukraine ist, die über solche Fragen, wie das Hilfeersuchen, derzeit als legitimer Vertreter der ukrainischen Souveränität, entscheiden darf.
def schrieb:Während die zwei Parteien auf der Krim leicht zu identifizieren sind – die Ukraine und Russland – ist die Frage nach dem bewaffneten Konflikt schwierig zu beantworten.
Auf der eben geschilderten und auf Tatsachen basierenden Grundlage lässt sich auch dieses Zitat leicht als Trugschluss enttarnen. Mit Nichten lassen sich hier zwei Konfliktparteien als Ukraine und Russland identifizieren, denn die als Ukraine bezeichnete Konfliktpartei hat gar nicht das Recht, für sich die Vertretung der ukrainischen Interessen in Anspruch zu nehmen. Der derzeit in Kiew sitzende Verbrecherrat hat nicht die geringste Legitimation sich dort aufzuhalten und auch nicht, die sich selbst zu gerissenen Funktionen in Anspruch zu nehmen.
Legitimer Vertreter und Präsident ist nun mal Viktor Janukowitsch und da führt auch kein Weg daran vorbei. Wenn man sich so vehement auf das Völkerrecht berufen möchte, dann muss man bei den Zuständen in Kiew anfangen. Die Ukraine hat eine Verfassung, gegen die nicht Janukowitsch, sondern Jazenjuk, Turtschinow, Klitschko, etc. verstoßen haben.
Janukowitsch mag sich nicht in allen Fragen geschickte verhalten haben. Darüber kann man streiten. Aber, und das ist das wesentliche, er hat sich nicht über die Verfassung hinweggesetzt.
Der klare Rechtsbruch liegt auf Seiten des Verbrecherrates, der sich in Kiew eingenistet hat, und seinen Hintermännern und das ist ein Straftatbestand, der nicht geduldet werden darf.