@CurtisNewton lilienherz schrieb:Eine im Mai neu gewählte Regierung kann die Verträge verändern, neu gestalten, neu verhandeln....
achso, wenn wir ne neue regierung haben, dann können wir auch den esm vertrag aufkündigen :-)
spass ..... mit vertragsrecht dachte ich kennst du dich aus, hab ich wohl geirrt ..... wenn die neue regierung diesen vertrag aufkündigen will, änderen will (falls keine öffnungsklauseln, kündigungsrechte drin sind, was ich ausschließe) dann muss die neue regierung wohl erstmal vor dem igh? klagen und anfechten, dass der eingangenen vertrag evtl. von nicht legitmierten unterzeichnern angenommen wurde o.ä.
das ist doch auch noch in keinster Weise spruchreif
sehr wohl, wurde doch schon verkündet