@Cyberberkut Cyberberkut schrieb:Diese Zivilisten sind Mütter und Väter dieser Kämpfer. Ich kann dieses Märchen von bösen Terroristen nicht mehr hören. Die Menschen verteidigen ihre Heimat.
es ist vollkommen egal was sie da tun, dadurch das sie mitglieder einer bewaffneten miliz sind, gelten sie laut kriegsvölkerrecht als kombattanten und sind legitime ziele. wenn bei der bekämpfung der kombatanten zivilisten ums leben kommen gelten die laut kriegsvölkerecht als kollateralschaden. kollateralschäden zu verursachen ist aber nicht per se strafbar, da das kriegsvölkerecht recht schwammig formuliert ist und es da nur heißt zivilisten seien zu schonen.
den seperatisten muss man zugute halten das sie anders als die taliban, der vietcong oder die typischen muslimischen guerilliakämpfer uniformen tragen und so deutlich zu erkennen sind, was verluste unter der zivilbevölkerung begrenzen dürfte.
Kombattanten sind nach dem humanitären Völkerrecht Personen, die unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt sind. Dies erlaubt dem Kriegsgegner die gezielte Bekämpfung und Tötung der uniformierten Kombattanten, ermöglicht diesen jedoch auch eine Behandlung nach den Regeln der Genfer Konventionen, beispielsweise den Status als Kriegsgefangener im Fall einer Gefangennahme. Sie verlieren den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform des Kriegsgegners tragen. In diesem Fall steht ihnen lediglich theoretisch der humanitäre Schutz der unverbindlichen UN-Menschenrechtscharta zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Behandlung.[1] Was Kombattanten bekämpfen dürfen und wie sie selbst bekämpft werden dürfen, unterliegt Beschränkungen.