Der Bundestagswahl-Thread. Nach der Wahl ist vor der Wahl!
22.09.2013 um 19:23Bleistift
"Gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte gelten im Sinne des Wahlrechts Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein MÜSSEN), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen."
das wird alle mit Bleistiften bewerkstelligt;this