Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
02.03.2016 um 12:08Lepus schrieb:da man bei den Reichsbürgern eh immer wieder alles wiederholen muss, bis sie mal was mitbekommen.Wenn Wiederholungen doch nur helfen würden ...
Lepus schrieb:da man bei den Reichsbürgern eh immer wieder alles wiederholen muss, bis sie mal was mitbekommen.Wenn Wiederholungen doch nur helfen würden ...
Lepus schrieb:Das Urteil (2 Jahre auf Bewährung) finde ich scheiße, aufgrund der Funde, der Lügen und der Uneinsichtigkeit des Angeklagten.Kann ich nachvollziehen.
„Es ist zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht erforderlich, einen alten, gebrochenen Mann einzusperren“, begründet er die Bewährung.Sehen wir es realistisch: Sein Ausflug in die Welt der Reichsbürger kommt ihn teuer zu stehen. Die insgesamt 93.000 EUR dürfte er nicht haben und seinen Lebensabend mit einer Privatinsolvenz zu beschließen, ist vermutlich wenig lustig.
kleinundgrün schrieb:Die Frage ist, wie er weiter macht und ob er daraus was gelernt hat (vermutlich eher nicht).Eben.
Lepus schrieb:Eben.und somit bekommt justitia mit sicherheit noch eine zweite chance.
Wer Waffen hortet und vor Gericht kein Einsehen zeigt, der bleibt, in meinen Augen, weiterhin gefährlich.
Was passiert, wenn jemand vor einem Gericht erscheinen muss, an dessen Existenz er selbst nicht glaubt? Seit Mittwoch wissen wir die Antwort: Ziemlich viel, und alles davon ist irgendwie wirr. Da wurde nämlich am Amtsgericht Südhessen in Langen der Fall des bekennenden Reichsbürgers Hugo S. verhandelt—seines Zeichens Premierminister des „Königreichs Atlantis". Diesen einzigartigen Einblick in die Gedankenwelt eines echten Reichsideologen konnte ich mir natürlich nicht entgehen lassen—und der Prozess hat nicht enttäuscht. Was folgt, ist das Protokoll eines Prozesstages, randvoll mit sehr deutschem Wahnsinn.
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Die Verhandlung endet nichtsdestotrotz mit einem Paukenschlag: Das Gericht verurteilt S. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, einmal tateinheitlich mit Urkundenfälschung und einmal tateinheitlich mit einer Trunkenheitsfahrt, wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen und Amts- bzw. Titelmissbrauch in zwei Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten.
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Während seine Anhänger geschockt und verärgert den Sitzungssaal verlassen, muss S. bleiben. Er wurde noch im Gerichtssaal festgenommen, da ein Haftbefehl des Amtsgerichts Darmstadt gegen ihn vorliegt. Das ganze Feuerwerk an Scheinrechtfertigungen und hochtrabenden Titeln hat am Ende nichts genutzt.