@Radix was die Auslegung angeht, biete ich Dir dies zum lesen an:
Wikipedia: Auslegung_(Recht)
sollte dir Wikipedia nicht gefallen, ist das dein und nicht mein Problem.
Wiki interessiert mich in juristischen Dingen nicht die Bohne. Ich habe Jura studiert und werde vermutlich in 2-3 Jahren meine Promotion haben. In dem Zusammenhang traue ich mir durchaus etwas substanziellere Kenntnisse zu, als Wiki das jemals auf dem Gebiet aufweisen wird.
Fakt ist: Art. 8 der EMRK umfassen die sexuelle Orientierung selbstverständlich - ob's dir nun passt oder nicht, interessiert weder die ERMK, noch sonstwem.
Was soll denn deine Wiki-Abhandlung über das Wesen der Auslegung zum Thema hier überhaupt aussagen???
Radix schrieb:Alles andere was Du von dir gegeben hast ist hoch subjektiv und bedarf nicht der Disskusion.
Mann, bist du feige! Dir gehen die Argumente schlichtweg aus und dann kommst du mir mit solchen Pauschalplätzen an. WAS ist "hoch subjektiv" und WARUM??? Begründen kannst du dich natürlich nicht, was mir aufzeigt, dass du einfach keine Argumente mehr hast. Ok, sei's drum, aber gib es halt dann wenigstens zu, statt dich hinter solch pauschalen Formeln zu verstecken!
Radix schrieb:Der Islamist untersteht genauso wie das Kind, der Religionsfreiheit,Gewissensfreiheit usw..,
bei den Einen die Negative bei den Anderen die Positive Freiheit.
Du kannst auch diese Gruppe diskriminieren, OHNE sie in ihrer Religions- oder Gewissensfreiheit zu beeinträchtigen.
Radix schrieb:Wäre also die Homosexualität angeboren, so untersteht das Kind in dieser Hinsicht nicht der negativen Freiheit und es wird zu einer Diskriminierung.
Nochmals: der Tatbestand der Diskriminierung bemisst sich NICHT an dem Bestehen negativer oder positiver Entscheidungsfreiheit des Diskriminierten über den diskriminierten Aspekt, sondern anhand des Merkmals einer gruppenspezifischen Benachteiligung. Man kann auch Hippies oder Punks diskriminieren.
Radix schrieb:Wäre die Homosexuallität nicht angeboren, so hätte das Kind recht auf die negative Freiheit und der Homosexuelle auf die Positive!
Auch das ist eine recht unüberlegte und substanzlose Argumentation von dir. Homosexualität muss nicht notwendigerweise angeboren sein um dennoch eine negative Freiheit nicht zu haben. Viele unserer primären mentalen Wesenseigenschaften sind nicht angeboren und dennoch unterliegen sie nicht notwendigerweise der positiven/negativen Freiheit.
Glaubst du, Pädophilie ist angeboren... genetisch veranlagt? Nein, es deutet vieles überwiegend auf eine erworbene Vorliebe hin. Dennoch unterliegt sie meist nicht der positiven/negativen Freiheit.