@MarcandasWas das Protokoll 12 der EMRK angeht, hast Du recht, da habe ich schlicht was falsch gelesen,
was die Auslegung angeht, biete ich Dir dies zum lesen an:
Wikipedia: Auslegung (Recht)sollte dir Wikipedia nicht gefallen, ist das dein und nicht mein Problem.
Alles andere was Du von dir gegeben hast ist hoch subjektiv und bedarf nicht der Disskusion.
Marcandas schrieb:Der Tatbestand der Diskriminierung verhält sich unabhängig von dem Umstand, ob Homosexualität nun angeboren oder erworben wird. Gäbe es ein Gesetz, das Islamgläubige diskriminiert, spielt es gleichermaßen keine Rolle, ob du konvertiert bist oder von Geburt an dieser Religion angehörst.
Der Islamist untersteht genauso wie das Kind, der Religionsfreiheit,Gewissensfreiheit usw..,
bei den Einen die Negative bei den Anderen die Positive Freiheit.
Wäre also die Homosexualität angeboren,
so untersteht das Kind in dieser Hinsicht nicht der negativen Freiheit
und es wird zu einer Diskriminierung.
Wäre die Homosexuallität nicht angeboren, so hätte das Kind recht auf die negative Freiheit und
der Homosexuelle auf die Positive! Was in Russland so ja der Fall ist.