Russland verbietet "homosexuelle Propaganda"
20.08.2013 um 11:32@Marcandashttp://www.paun.de/archiv/idoc-35isc.pdf
Hoffe der Kontext zum angeboren und nicht angeboren ist klar.
Was:Ich habe dazu mal was gesucht, gleichwohl Du es ja wissen müsstest:
Der Tatbestand der Diskriminierung verhält sich unabhängig von dem Umstand, ob Homosexualität nun angeboren oder erworben wird.
Warum:
Siehe meinen letzten Eintrag an dich.
Das
Konzept der negativen Freiheit kann ganz allgemein als „Freiheit von etwas“ und das
Konzept der positiven Freiheit als „Freiheit zu etwas“ verstanden werden.
Zurgenauen Abgrenzung und insbesondere im politischen Kontext machen allerdings engere
Verständnisse dieser Konzepte Sinn. Die negative Freiheit ist dann als Freiheit von Zwängen
durch die Regierung, die Gesellschaft oder andere Menschen zu verstehen.
Der genaue Bereich, der von Zwängen frei sein muss, ist durch einen Grundrechtekatalog definiert oder zumindest umschrieben. (z.B. Recht auf Unverletzlichkeit der Person, Recht auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit, Reicht auf Eigentum, Recht auf Meinungs- und
Pressefreiheit, Recht auf Freizügigkeit...)
Mit der Kategorie der Überdeterminiertheit mag nun auch einsichtig werden,http://books.google.de/books?id=6A-h6FOJznQC&pg=PA384&lpg=PA384&dq=negative+Freiheit+Diskriminierung&source=bl&ots=C8eFByNFJ8&sig=orZSXZA9tNRKSRxVpp06FVZH7z4&hl=de&sa=X&ei=wjITUuuxDIi5hAehuYHoAw&ved=0CC8Q6AEwAA#v=onepage&q=negative%20Freiheit%20Diskriminierung&f=false
weshalb die Freiheit den letzten Bezugspunkt für die Beurteilung einer Diskriminierung darstellt.
Es geht um die negative Freiheit - die Freiheit von Schranken - als unabdingbare Vorraussetzung
der poitiven Freiheit, sein Leben selbst zu meistern.
Dieses Bedingungsverhältnis von negativer und positiver Freiheit lässt sich als Freiheit von
Anpassungszwängen fassen.
Hoffe der Kontext zum angeboren und nicht angeboren ist klar.