@violetluna Ich entschuldige mich im Vorfeld für meinen Vortrag; Lehrerin eben... 😱😎
In vielen anderen Ländern existiert die Möglichkeit eines Parteiverbotverfahrens gar nicht erst, weil sie als Eingriff in die freie Meinungsäußerung gelten. Deutschland hat durch seine Historie allerdings im GG die Möglichkeit bewusst geschaffen, um eben verfassungsfeindliche Parteien verhindern zu können; unsere Demokratie ist also, laut Definition, eine wehrhafte Demokratie.
Einfach ist es dennoch nicht, eine Partei zu verbieten. Zum Glück ist es das nicht, denn das würde ebenfalls wieder Tür und Tor für Missbrauch öffnen.
Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung darf vor dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf ein Parteiverbot stellen.
Dann beginnt die Prüfung der Partei und ausschließlich mit einer 2/3 Mehrheit wird ein Verbot ausgesprochen.
Das ausschlaggebende Kriterium für ein Verbot ist die Verfassungswidrigkeit, die NICHT zu verwechseln ist mit der Verfassungsfeindlichkeit. Es reicht nicht aus, grundsätzlich gegen Aspekte der Verfassung zu sein. Eine rassistische Partei zB ist gegen Werte der Verfassung und gilt zwar als verfassungsfeindlich, aber nicht als verfassungswidrig, wenn sie nicht aktiv und mit Gewalt gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Einer Partei muss also eine aggressiv kämpferische Haltung nachgewiesen werden.
DAS ist die Schwierigkeit bei diesem Verfahren.
Die AfD IST verfassungsfeindlich und wird vom Verfassungsschutz beobachtet; besonders „die junge Alternative“ und „der Flügel“ als Gruppierungen dieser Partei, aber, wie gesagt... so easy ist es nicht!