nairobi
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2019
dabei seit 2019
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Wenn Helden nach Antworten suchen...
01.11.2020 um 09:27pattimay schrieb:gestern um 22:51Wodurch kam das ?
Ich habe gerade festgestellt das ich Olaf Scholz echt sehr sympathisch finde...
Fedaykin schrieb:Er ist eher mäßig...Inwiefern ist der Film "mäßig" ?
Wie findest Du denn seine Aussage, bzw. was hältst Du für seine Intention ?
caponata schrieb:WasserträgerDanke schön, das ist wirklich interessant, auch von der Historie her. 👍
Was ist darunter zu verstehen?
Wikipedia: Wasserträger
caponata schrieb:Mit hoher Wahrscheinlichkeit. Macron ist vielleicht eher der rechtsliberale Wasserträger. Die Strukturen, die er fördert, werden von den Nationalisten dankbar angenommen werdenFür wen ist Macron der Wasserträger, und wodurch, Deiner Einschätzung nach ?
Fedaykin schrieb:Deswegen wäre es interessant wer wegen was sitzt (gibt ja teilweise die 3 er Regel)Was muss ich darunter verstehen?
pattimay schrieb:Da gibt es dokumentierte Fälle, gleiche Vorstrafen, ähnliche Umstände, gleiche Straftat, unterschiedliche Hautfarbe...deutlich unterschiedliche Strafen.Same judge?
Da wären Quellen interessant. Wobei man das ja ohnehin nicht auf das deutsche System anwenden kann.
Wenn ich z.B. eine Verurteilung lese: 2 x lebenslänglich + 68 Jahre, finde ich das einfach nur lächerlich.
pattimay schrieb:Dazu muss man allerdings sagen das die Urteile nicht am gleichen Tag gesprochen wurden. Der Rest ist aber korrekt. Glaube dazwischen lagen ein paar Monate. Hatte das mal recherchiert.Das ist ja plakativ dargestellt und ich wäre da auch vorsichtig mit der Bewertung.
Wenn ich lese "bewaffneter Raubüberfall" mit 19 und "bewaffneter RÜ" mit 21 Jahren fällt mir erst mal grundsätzlich folgendes dazu ein:
Wenn das Alter des Beschuldigten, bzw. Angeklagten, nach Zulassung der öffentlichen Klage, zwischen 18 und 21 Jahren liegt, gilt er als Heranwachsender. Das bedeutet, dass er nicht nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wird.
Da ist die Obergrenze sowieso 10 Jahre (auch bei einem Tötungsdelikt).
Mit 21 Jahren greift dann das Erwachsenenstrafrecht.
Dann kommt es natürlich auf die gesamten Umstände an. Planung der Tat, Umsetzung, Vorgehen bei der Tat, z.B. Alleintäter oder als "Bande", wie viele Menschen waren betroffen, welche Folgen haben die Geschädigten davongetragen, gab es ein Vertrauensverhältnis, wie hoch war die Beute, wie verhielt er sich nach der Tat usw.
Zu seiner Persönlichkeit; gibt es dazu Besonderheiten, bestehen Erkrankungen, wie war seine Motivation etc.
Da gibt es ganz viele Kriterien zu ermitteln und zu bewerten, die in dicken Akten zusammengetragen werden (von den Wasserträgern 😉 Bahnung! ), die ausgewertet werden und über die möglicherweise Tage oder gar länger verhandelt wird.
Bewertet wird auch das Verhalten vor Gericht.
Also - das kann man nicht so egalisieren. Jeder Fall ist doch individuell und das muss auch so sein.
Thilda schrieb:Gibt es keine psychologischen Untersuchungen und Schulungen während der beruflichen Ausbildung bei der Polizei, beim Zoll und Co?Also bei mir nicht in dem Sinne. Wir hatten wenige Stunden Unterricht bei einem Psychologen und auch wenige Stunden Berufsethik. Berufsethik wurde von einem alten katholischen Geistlichen gegeben, der einen dicken Bauch hatte und müffelte. Er schien auch zu trinken. Da erinnere ich mich eigentlich an gar nichts mehr.
Ich erinnere mich, dass in Psychologie das "Stockholm-Syndrom" besprochen wurde. Und dass gesagt wurde, dass es problematisch sein kann, wenn man in eine Wohnung reingeht, weil der Wohnungsinhaber diese u.U. verteidigen möchte. Es ging auch um Wahrnehmung, z.B. "Knallzeuge".
Das Psychologische rangierte unter "ferner liefen".
Im Zusammenhang mit dem Schießen wurde beigebracht, dass man nicht den Finger im Abzug haben darf, weil die Gefahr hoch ist, dass man unter Anspannung und Stress unwillkürlich abzieht, so dass sich bei vorgespanntem Hahn sehr leicht ein ungewollter Schuss lösen kann.
Die ganze Ausbildung hat sich verändert. Wenn ich mir das Schießen betrachte, so wurde versucht, das realistischer zu machen. Oder bewusst zu machen, wo Problematiken liegen können (könnten unbeteiligte Personen im Hintergrund gefährdet werden), wie schnell kann der "Mann mit dem Messer" die Distanz überwinden, ist der Angreifer tatsächlich außer Gefecht gesetzt, ist Schusswaffengebrauch überhaupt zulässig?? usw.
Wie die Ausbildung heute aktuell (mehr als 30 Jahre später) abläuft, kann ich nicht beurteilen. Ich denke aber, dass dem Psychologischen wahrscheinlich mehr Raum gegeben wird. Ich werde mich gelegentlich erkundigen.
Und heute bekommt man auch psychologische Betreuung nach belastenden Ereignissen. Gab es damals auch noch nicht richtig.
Nachdem ich gegen 23 Uhr zu Bett gegangen war und die kleine Süße sich zu meinen Füßen niedergelassen hatte, wurde sie gegen 1 Uhr unruhig. Da ich wusste, dass sie die Tage zuvor schon mal Durchfälle hatte, bin ich lieber nochmal mit ihr raus - in Schlafanzughose und T-Shirt bei ganz leichtem Niesel. Allerdings mit negativem Ergebnis. Zum Glück, denn bei Nacht ist Durchfall wohl auch schwieriger in die "Kacktütchen" zu bekommen. Es war tatsächlich bei einigen Leuten um diese später Zeit noch Licht am Brennen 😯
Nicht lange danach wurde die Maus dann auch abgeholt.