violetluna schrieb:Die dürften das Geld der Kaution doch eigentlich gar nicht anrühren, also müssten sie es auch sofort übergeben
nairobi schrieb:Diesen Glauben habe ich eigentlich auch. Wenn man auszieht und die Wohnung in einwandfreiem Zustand hinterlässt bekommt man die Kaution zurück.
Wenn etwas zu reparieren ist oder so kann davon einbehalten werden und man bekommt vielleicht nur einen Teil zurück.
Cherokeerose schrieb:Hier ist es gesetzlich so, dass der Vermieter nach Auszug noch 12 Monate Zeit hat mit der Rückgabe.
Ich durfte mich damit rechtlich leider auch schon damit auseinandersetzen.
Der Vermieter muss theoretisch die Kaution sofort zurückgeben, sobald das Mietverhältnis vorbei ist und kein Anspruch mehr besteht.
In der Praxis gibt es aber oft noch die Möglichkeit, dass noch finanzielle Ansprüche entstehen können. Und wenn es nur ganz simple Nebenkostennachzahlungen sind. Sollte also noch nicht klar sein, dass keinerlei Ansprüche mehr vorhanden sind, so kann der Vermieter durchaus noch eine Zeit lang die Kaution oder einen angemessenen Teil davon (es wäre natürlich nicht verhältnismäßig 1000€ Kaution komplett zu behalten, wenn man z.b. lediglich die nächste Nebenkostenabrechnung abwarten möchte) behalten.
Allerdings wird es im gerichtlichen Konsens so gehandhabt, dass der Vermieter die Kaution spätestens nach 6 Monaten ordentlich abgerechnet haben muss.