nairobi schrieb:Da kann man eigentlich nicht meckern ! Das sind im Monat nicht mal 6 Euro.
Ich finde das auch in Ordnung. Die Bedingungen sehen dann so aus:
Was ist versichert?
Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise: von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Sport, einschl. der Schäden durch kleine Wassersportfahrzeuge, für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere, von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, für Schäden aus Bautätigkeit bei Bauvorhaben an Ihre selbstgenutzten Immobilie, für Schäden gemieteter, geliehener oder gepachteter fremder beweglicher Sachen, für Schäden aus dem Verlust fremder Schlüssel,
wenn Familien-Tarif vereinbart wird, kann sich Ihr Versicherungsschutz auch auf weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner, Ihre Kinder und Ihre in Ihrem Haushalt lebenden Eltern,
eine Forderungsausfalldeckung, wenn Sie durch einen Dritten geschädigt werden und dieser weder selbst noch über eine eigene Privathaftpflichtversicherung Ihren Schaden begleichen kann.
Was ist nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung.
Dazu gehören z. B.: die berufliche Tätigkeit, außer ehrenamtliche und andere Tätigkeiten lt. Bedingungen, das Halten und Führen von versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen, das Halten von Hunden oder Pferden.
Nachdem sie die in den nicht versicherten Risiken genannten Dinge ohnehin nicht macht, ist das egal.
Wie das damals bei mir ablief:
Eine Wand im Badezimmer wurde feucht. Die Wand war verfliest, die Verfliesung wurde aber von uns in Auftrag gegeben (als Sonderwunsch), Standardausstattung wäre einfach nur eine weiß gemalte Wand gewesen. An dieser Wand stand ein Badezimmerverbau (auch von uns gekauft).
Dass da ein Wasserschaden war, wurde nicht gleich bemerkt wegen der Fliesen und des Schranks an der Wand. Irgendwann fiel aber ein nasser Fleck auf, der neben dem Schrank zu sehen war. Der Vermieter (eine Wohnbaugenossenschaft) wurde umgehend verständigt. Es kam jemand von der Hausverwaltung vorbei, schaute sich den Schaden an, der Schrank wurde da auch vorgerückt, um dahinter hineinzuschauen. Dann wurde seitens der Hausverwaltung ein Installateur beauftragt. Der nahm die Fliesen von der Wand, stemmte die Wand auf, tauschte das undichte Rohr aus, spachtelte die Wand wieder zu. Das war es dann.
Wir bekamen weder die Fliesen, noch den Schrank ersetzt (die Rückwand des Schranks war nass geworden und fing zu schimmeln an). Begründung: die Fliesen waren nicht in der Standardausstattung dabei und sind an dieser Wand auch nicht nötig, um die Nutzung laut Mietvertrag zu gewährleisten. Die Versicherung des Eigentümers bezahlt das also nicht. Unser Schrank geht den Eigentümer auch nichts an, diesebezüglich sollen wir uns an unsere Haushaltsversicherung wenden.
Die hat den Schrank dann auch bezahlt, die Fliesen haben wir rein aus Trotz nicht ersetzt. Wir wussten ja ohnehin, dass wir nicht ewig in dieser Wohnung bleiben. Schrank davorgestellt, gut ist. Da durfte sich dann der nächste Mieter mit der Hausverwaltung streiten. Nachdem das ja nur eine Schönheitsreparatur war, mussten wir das auch beim Auszug nicht machen.