Ungeklärter Mordfall Frauke Liebs (2006 Paderborn)
25.06.2014 um 16:25@z3001x
@Blondi23
kurz zum Thema "Schulleiter ruft Mutter an": vollkommen richtig, was Blondi schreibt. In der GS und auch noch in der Mittelstufe ruft - so, wie ich das kenne - das Sekretariat (nicht der Schulleiter, der hat normal Wichtigeres zu tun) bei den Eltern an, wenn ein Schüler zur 1. Stunde nicht gekommen ist und auch nicht von einem Erziehungsberechtigten entschuldigt wurde.
Bei volljährigen Schülern (ich persönlich kann da nur fürs GY und berufl. Schule sprechen) telefoniert man nicht so schnell hinterher. Und wenn ich gerade in dieser Klasse unterrichten würde, würde ich auch verbieten, dass die Schulfreunde ausgerechnet jetzt im Unterricht rumtelefonieren und den Mitschüler nach dem werten Befinden fragen, sondern würde verlangen, dass man das in der Pause macht.
Wenn ein volljähriger Schüler sehr oft entschuldigt oder unentschuldigt fehlt, darf man das auch nicht mehr den Eltern mitteilen, das "geht" sie sozusagen nichts mehr "an", sondern ist Ermessen des Schülers und nur er wird bei Problemen seitens der Schule kontaktiert.
Es gibt eine Ausnahme, wo Eltern von Volljährigen seitens der Schule benachrichtigt werden: ta-dah: Wenn Gefahr für den Schüler in Verzug ist. Dann ruft man Mama und/oder Papa eines volljährigen Schülers an.
Dass es in diesem Fall der Schulleiter persönlich gemacht hat, mag tatsächlich daran liegen, dass er Fraukes Mutter vlt. persönlich kannte. Oder grad nix Besseres zu tun hatte. Oder die Sekretärin auf'm Klo war. Oder es an dieser Schule warum auch immer so ist, dass der Chef den Eltern hinterhertelefoniert und nicht die Sekretärin.
@Blondi23
kurz zum Thema "Schulleiter ruft Mutter an": vollkommen richtig, was Blondi schreibt. In der GS und auch noch in der Mittelstufe ruft - so, wie ich das kenne - das Sekretariat (nicht der Schulleiter, der hat normal Wichtigeres zu tun) bei den Eltern an, wenn ein Schüler zur 1. Stunde nicht gekommen ist und auch nicht von einem Erziehungsberechtigten entschuldigt wurde.
Bei volljährigen Schülern (ich persönlich kann da nur fürs GY und berufl. Schule sprechen) telefoniert man nicht so schnell hinterher. Und wenn ich gerade in dieser Klasse unterrichten würde, würde ich auch verbieten, dass die Schulfreunde ausgerechnet jetzt im Unterricht rumtelefonieren und den Mitschüler nach dem werten Befinden fragen, sondern würde verlangen, dass man das in der Pause macht.
Wenn ein volljähriger Schüler sehr oft entschuldigt oder unentschuldigt fehlt, darf man das auch nicht mehr den Eltern mitteilen, das "geht" sie sozusagen nichts mehr "an", sondern ist Ermessen des Schülers und nur er wird bei Problemen seitens der Schule kontaktiert.
Es gibt eine Ausnahme, wo Eltern von Volljährigen seitens der Schule benachrichtigt werden: ta-dah: Wenn Gefahr für den Schüler in Verzug ist. Dann ruft man Mama und/oder Papa eines volljährigen Schülers an.
Dass es in diesem Fall der Schulleiter persönlich gemacht hat, mag tatsächlich daran liegen, dass er Fraukes Mutter vlt. persönlich kannte. Oder grad nix Besseres zu tun hatte. Oder die Sekretärin auf'm Klo war. Oder es an dieser Schule warum auch immer so ist, dass der Chef den Eltern hinterhertelefoniert und nicht die Sekretärin.