Ungeklärter Mordfall Frauke Liebs (2006 Paderborn)
25.06.2014 um 00:40Fehlt ein Vollzeitschüler länger als 3 Tage, ohne den Grund des Fehlens der Schule mitzuteilen, so wirdQuelle:
telefonisch Kontakt mit den gesetzlichen Vertretern bzw. dem Schüler (bei Volljährigkeit) aufgenommen.
Unentschuldigtes Fehlen wird schriftlich angemahnt und nach der 3. Mahnung eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet.
Nicht mehr schulpflichtige Schüler werden bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen nach einmaliger Abmahnung ausgeschult.
Es scheint eine gewisse Dringlichkeit vorgelegen zu haben, sonst kann ich mir die Reaktion nicht erklären. Selbst wenn sie Frau L. und der Schulleiter kannten.
Ich kenne mich auch nicht so aus mit den Vorgängen auf den Berufsschulen und gehe nur von meinen Erfahrungen aus. Deshalb korrigiert mich bitte. ;)