@truth Love
TruthLove schrieb:Eine interessante Zusammenfassung einiger Geisteshaltungen.
Mir scheint noch etwas anderes evident zu sein. Bei den Frauen, die vor dem Gerichtssaal auf OP warten, habe ich bisher keine gesehen, die auch nur im entferntesten auf eine Beziehung zu OP " hoffen" dürfte.
In einigen Foren wiederum, die eine Pro-Oscar-Haltung geradezu fanatisch vertreten, habe ich nicht den Eindruck, dass es OP-Verehrerinnen sind, sondern es vielmehr darum geht, eine unbedingt andere Meinung als der "Mainstream" zu vertreten UND - sowohl bei den Pistorians vor dem Gerichtssaal als auch in den Foren - scheint es mir, als ob diese Menschen einfach kein Mitgefühl mit schönen und / oder erfolgreichen und / oder jungen Frauen haben können oder wollen. Oder überhaupt mit Frauen??
Verkappter Selbsthass, würd ich mal sagen! Ein ähnliches Phänomen lässt sich ja auch oft bei Vergewaltigungsprozessen beobachten.
Du erinnerst mich gerade an den Fall Kachelmann, wo es niemals eine Wahrheitsfindung gab, doch einiges gegen die seinerzeitige Klägerin sprach....anderes für sie.
Das mainstream Gequatsche ist dumm, genau wie es dieser Fall ja deutlich aufgezeigt hat, als Deutschlands Zensuranwalt, inzwischen Nr.1, die Stimme ( Alice Schwarzer) die sich erhob OHNE einer Seite die Schuld zu geben.
Kein Mensch auf der Welt ist SO oder SO und führt sich sowieso ad absurdum, wenn man sich gleichzeitig für unschuldig Angeklagte einsetzt.
Lesenswert was da JURISTISCH so abging:
Meinungsfreiheit
Irrtum:
Wenn ein Gericht eine bestimmte Äußerung für zulässig erklärt, dann ist sie richtig.
Richtig ist:
Man darf vieles äußern, auch wenn es nicht stimmt.
Wer einer bestimmten Äußerung zu besonderer Glaubwürdigkeit verhelfen will, verweist manchmal darauf, dass irgendein Gericht genau diese Aussage für zulässig erklärt habe. Man kann dann zum Beispiel lesen: Nach einem Urteil des Landgerichts XY darf der Finanzminister als Abzocker bezeichnet werden, der die Bürger belügt und betrügt. "Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält den Finanzminister fortan für einen Abzocker, Lügner und Betrüger. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.
Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Wenn der Finanzminister tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob der klagende Minister wirklich ein Abzocker, Lügner und Betrüger ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.
Bei Tatsachenbehauptungen sieht es anders aus. Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Der Unterschied zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen ist dieser:
Tatsachenbehauptungen können objektiv als wahr oder unwahr bewiesen werden.
Beispiel: " Der Geschäftsführer des Unternehmens XY ist wegen Betrugs vorbestraft." Ob der Geschäftsführer tatsächlich vorbestraft ist oder nicht, lässt sich objektiv beweisen. Ist er nicht vorbestraft, dann darf man die gegenteilige Behauptung nicht aufstellen.
Werturteile kann man lediglich subjektiv für richtig oder falsch halten.
Beispiel: "Die Geschäftspraktiken des Unternehmens XY sind dubios."
Was der eine für dubios hält, erscheint dem anderen noch als akzeptabel. Diese Äusserung ist also ein rein subjektives Werturteil und damit zulässig.
Für unser obiges Beispiel heisst das: Bezeichnungen wie "Abzocker", "Lügner" oder "Betrüger" dürfen in dieser Pauschalität zu subjektiv und schwammig sein, als dass sie eindeutig als wahr oder unwahr bewiesen werden können. Sie fallen eher in die Kategorie der "dubiosen Geschäftspraktiken", sind also keine Tatsachenbehauptungen, sondern bloße Werturteile. Der Finazminister könnte sie demnach nicht verbieten lassen, da sie vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Fazit: Der Verweis auf ein Gerichtsurteil, das die eigene Behauptung angeblich unterstützt, ist in vielen Fällen vollkommen unsinnig, nämlich immer dann, wenn das Gericht lediglich zu prüfen hatte, ob die Aussage ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung war. Liegt nur ein Werturteil vor, dann trifft das Gericht keinerlei Aussage über die Richtigkeit der Meinungsäusserung. Dass man den Finanzminister möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Abzocker bezeichnen darf, heisst also nicht, dass er tatsächlich einer ist oder das Gericht ihn auch nur dafür hält.
Bei Interesse siehe hierzu:
Art. 5 Abs.1 GG (Grundgesetz), "Meinungsfreiheit"
Quelle: Ralf Höcker
EIN§PRUCH
Das grosse Buch der Rechtsirrtümer
Seite: 113 - 115
Ob CSD eine Falschbeschuldigerin ist, wissen wir nicht.
Es wurde nur darüber entschieden, dass man sie als Werturteil so nennen darf, NICHT ABER über die inhaltliche Richtigkeit.
DESHALB ist es auch nicht erlaubt sie eine "Kriminelle" zu nennen.
Ich weiss, dass das für manche ( die auch ein "in dubio pro reo" nicht verstehen können/wollen ) sehr schwierig ist zu verstehen, obwohl es Höcker doch oben sehr gut erklärt hat.
So, ich hoffe nun , dass es hier an dieser Stelle - ohne unangenehme Unterbrechungen - weitergehen kann.
Wir schauen nach vorne, nicht zurück. ;)
http://globaltalk.userboard.org/justizpolitik-f65/kachelmann-theater-t513.html?hilit=meinungsfreiheit%20h%C3%B6cker
Die Frauen, die sich unter dem Deckmäntelchen der Unschuldsvermutung für ihren damaligen Helden eingesetzt haben, haben auf der anderen Seite User beim Arbeitgeber denunziert und sind ihnen bis vor die Haustüre gefolgt.
Ich hätte bis heute kein eigenes Forum, würde man meine Meinung akzeptieren.
Und weil ich mit einer Freundin ein eigenes Forum habe, wurden wir zwischenzeitlich mit Namen und geklauten Fotos an den Internetpranger gestellt.
Ein Verbrechen muss bewiesen sein, der Freispruch Jörg Kachelmanns war gerechtfertigt, aber legitimiert nicht umgekehrt den Trugschluss, dass "im Zweifel für den Angeklagten" das mm Opfer eine Lügnerin ist.
Deshalb sage ich immer: im Zweifel FÜR den Zweifel.
Das muss auch bei einem Urteil gelten, wenn es einem Gericht nicht gelungen ist, die Wahrheit herauszufinden, aber trotzdem ein Urteil spricht.