Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
13.01.2014 um 18:32Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
13.01.2014 um 20:52Ich habe mal angefangen Original-Zitate zusammenzutragen:
Staatsanwalt Ridder:
11.01.:
-„Die Untersuchungen am Fahrzeug haben ergeben, dass im Innenraum massiv manipuliert wurde“
-„Es wurden Beweismittel und Indizien gefunden“ (zum Thema Wohnungsdurchsuchung)
-„Nach Rücksprache mit seiner Anwältin hat er die weitere Aussage verweigert“
-„Dies kann sich aber jederzeit ändern, wenn die Indizien sowie die genauen Analysen aus dem Auto etwas anderes sagen.“ (zum Thema Haftbefehl)
10.01.:
-"Er hat noch als Zeuge Angaben gemacht – daraus ergibt sich kein Alibi"
-"Zum Motiv und zum Tathergang werden weitere Untersuchungen angestellt."
-"Nach der derzeitigen Beweislage gehen wir eher von einem Totschlag als von einem Mord aus, aber auch diese Einschätzung kann sich im Laufe der Ermittlungen ändern."
-"Wir gehen davon aus, dass Daniel Dicke von seinem Wohnhaus in Dormagen kam"
-"Dabei wurden im Innenraum des Autos ganz erhebliche Manipulationen festgestellt, die den sicheren Schluss zulassen, dass Spuren beseitigt werden sollten."
-"Für einen Haftbefehl reiche die Beweislage allerdings nicht"
09.01.:
-"Wir haben allerdings Maßnahmen in die Wege geleitet, um das zu verhindern" (zum Thema Fluchtgefahr)
-"Wir werden alle entsprechenden Ermittlungsansätze ausschöpfen"
-„Zunächst haben wir den Verdächtigen als Zeugen vernommen. Als sich dann heraus stellte, dass in seinem Auto mit großem Aufwand Spuren verwischt worden sein müssen, wurde er für uns zum Beschuldigten.“
-„Manipulationen, die am Auto des Beschuldigten vorgenommen wurden.“
-„Zwischen Opfer und dem Verdächtigen bestand regelmäßiger Kontakt“
-„Bislang ist der Mann des Totschlags verdächtigt, wobei dies nur ein vorläufiges Ergebnis darstellt. Es ist somit auch noch möglich, dass es sich bei der Tat um Mord handelt“
-„Da ist nicht nur ein bisschen was weggebürstet worden[...]es wurde manipuliert“.
-„Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Mann des Totschlags verdächtig“
-„Wir haben Maßnahmen in die Wege geleitet, um das zu verhindern.“ (zum Thema Fluchtgefahr)
-"Für einen Haftbefehl reicht die Beweislage allerdings nicht"
02.01.:
-"Mehrere Zeugen haben am Tatort ungefähr zur Tatzeit den hellen Wagen und die zweite männliche Person beobachtet"
28.12.:
-„Es gibt keinen neuen Stand. Ermittlungen und Vernehmungen von Zeugen sind noch nicht abgeschlossen. Anfang des Jahres werden weitere öffentliche Maßnahmen durchgeführt.“
14.12.:
-"Wir können nichts ausschließen, haben aber derzeit auch keine konkreten Hinweise, dass es Verwicklungen ins Rotlichtmilieu gibt"
Nachbarn in Delhoven:
14.12.:
-"Plötzlich ging der Alarm in dem Haus des Opfers los[...]dann kam die Polizei, auch Hunde waren im Einsatz."
-"Ich wohne noch nicht lange hier, den Herrn habe ich kaum einmal gesehen"
Ermittler:
14.12.:
-"Natürlich deutete zunächst einiges darauf hin, dass der mutmaßliche Mörder nach der Tat in Kaarst zur Adresse des Mannes gefahren ist, um hier irgendetwas zu suchen[...]dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.""
[Führe die Aufstellung ggf bei Gelegenheit weiter.]
Staatsanwalt Ridder:
11.01.:
-„Die Untersuchungen am Fahrzeug haben ergeben, dass im Innenraum massiv manipuliert wurde“
-„Es wurden Beweismittel und Indizien gefunden“ (zum Thema Wohnungsdurchsuchung)
-„Nach Rücksprache mit seiner Anwältin hat er die weitere Aussage verweigert“
-„Dies kann sich aber jederzeit ändern, wenn die Indizien sowie die genauen Analysen aus dem Auto etwas anderes sagen.“ (zum Thema Haftbefehl)
10.01.:
-"Er hat noch als Zeuge Angaben gemacht – daraus ergibt sich kein Alibi"
-"Zum Motiv und zum Tathergang werden weitere Untersuchungen angestellt."
-"Nach der derzeitigen Beweislage gehen wir eher von einem Totschlag als von einem Mord aus, aber auch diese Einschätzung kann sich im Laufe der Ermittlungen ändern."
-"Wir gehen davon aus, dass Daniel Dicke von seinem Wohnhaus in Dormagen kam"
-"Dabei wurden im Innenraum des Autos ganz erhebliche Manipulationen festgestellt, die den sicheren Schluss zulassen, dass Spuren beseitigt werden sollten."
-"Für einen Haftbefehl reiche die Beweislage allerdings nicht"
09.01.:
-"Wir haben allerdings Maßnahmen in die Wege geleitet, um das zu verhindern" (zum Thema Fluchtgefahr)
-"Wir werden alle entsprechenden Ermittlungsansätze ausschöpfen"
-„Zunächst haben wir den Verdächtigen als Zeugen vernommen. Als sich dann heraus stellte, dass in seinem Auto mit großem Aufwand Spuren verwischt worden sein müssen, wurde er für uns zum Beschuldigten.“
-„Manipulationen, die am Auto des Beschuldigten vorgenommen wurden.“
-„Zwischen Opfer und dem Verdächtigen bestand regelmäßiger Kontakt“
-„Bislang ist der Mann des Totschlags verdächtigt, wobei dies nur ein vorläufiges Ergebnis darstellt. Es ist somit auch noch möglich, dass es sich bei der Tat um Mord handelt“
-„Da ist nicht nur ein bisschen was weggebürstet worden[...]es wurde manipuliert“.
-„Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Mann des Totschlags verdächtig“
-„Wir haben Maßnahmen in die Wege geleitet, um das zu verhindern.“ (zum Thema Fluchtgefahr)
-"Für einen Haftbefehl reicht die Beweislage allerdings nicht"
02.01.:
-"Mehrere Zeugen haben am Tatort ungefähr zur Tatzeit den hellen Wagen und die zweite männliche Person beobachtet"
28.12.:
-„Es gibt keinen neuen Stand. Ermittlungen und Vernehmungen von Zeugen sind noch nicht abgeschlossen. Anfang des Jahres werden weitere öffentliche Maßnahmen durchgeführt.“
14.12.:
-"Wir können nichts ausschließen, haben aber derzeit auch keine konkreten Hinweise, dass es Verwicklungen ins Rotlichtmilieu gibt"
Nachbarn in Delhoven:
14.12.:
-"Plötzlich ging der Alarm in dem Haus des Opfers los[...]dann kam die Polizei, auch Hunde waren im Einsatz."
-"Ich wohne noch nicht lange hier, den Herrn habe ich kaum einmal gesehen"
Ermittler:
14.12.:
-"Natürlich deutete zunächst einiges darauf hin, dass der mutmaßliche Mörder nach der Tat in Kaarst zur Adresse des Mannes gefahren ist, um hier irgendetwas zu suchen[...]dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.""
[Führe die Aufstellung ggf bei Gelegenheit weiter.]
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13.01.2014 um 20:57Sehr gute arbeit
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13.01.2014 um 21:00Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
14.01.2014 um 14:05Kann jemand deuten was genau das im Gras sein könnte (rot eingekreist). Hier lag ja das Opfer.
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14.01.2014 um 21:22Hier ein Foto vom Tatort von der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung aufgenommen:
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15.01.2014 um 17:39Muessen wir mal wieder hier weiter machen.
Ich habe eben die abschliessvariante brim audi getestet. Wenn er ausserhab des autos mit schlüssel ist brauch er wirklich nur den griff zu streifen dann geht das auto kompl. in die vorgefunde situation. Also das kann auch im rahmen der tat geschehen sein vlt. Weil er ins auto wollte.
Also hat er wohl dss auto nicht zwingend extra so abgeschlossen.
Ich habe eben die abschliessvariante brim audi getestet. Wenn er ausserhab des autos mit schlüssel ist brauch er wirklich nur den griff zu streifen dann geht das auto kompl. in die vorgefunde situation. Also das kann auch im rahmen der tat geschehen sein vlt. Weil er ins auto wollte.
Also hat er wohl dss auto nicht zwingend extra so abgeschlossen.
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16.01.2014 um 17:31Solch gute Fotos von "der Spur" hinter dem A5 habe ich bisher noch nicht gekannt. Sieht so aus als wenn da Erde "hochgeworfen" wurde, oder? Spricht eher für ein Anfahren mit Düsenantrieb (fluchtartig)?!
Guckt euch die beiden Fotos mal an:
Original anzeigen (0,1 MB)
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16.01.2014 um 19:19Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
16.01.2014 um 19:38Die bilder sind wohl direkt vom morgen danach, weil die spur noch nicht markiert wurde
Für mich sieht es so aus als wäre sie von daniel. Breite spur von breiten reifen.
Was aber komisch ist das genau an der stelle hat das feuerwehrauto gestanden zum sichtschutz denk ich. Man sieh in dem video ja wie dieses eingewiesen wird bis in den matschigen streifen rein und zwar
Vor dem 70 er schild, also genau an dieser stelle. Und die hätten doch diese spur überfahrenaber warum ht
Man diese spur markiert?
Für mich sieht es so aus als wäre sie von daniel. Breite spur von breiten reifen.
Was aber komisch ist das genau an der stelle hat das feuerwehrauto gestanden zum sichtschutz denk ich. Man sieh in dem video ja wie dieses eingewiesen wird bis in den matschigen streifen rein und zwar
Vor dem 70 er schild, also genau an dieser stelle. Und die hätten doch diese spur überfahrenaber warum ht
Man diese spur markiert?
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16.01.2014 um 20:12@korschenbroich
Vermutlich vom 12.12.: http://www.klartext-ne.de/2013/12/12/kaarst-toter-in-pkw-aufgefunden/ (Archiv-Version vom 17.02.2014)
Vermutlich vom 12.12.: http://www.klartext-ne.de/2013/12/12/kaarst-toter-in-pkw-aufgefunden/ (Archiv-Version vom 17.02.2014)
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17.01.2014 um 16:05Habe nochmal über die Tatwaffe nachgedacht. "Die spätere Obduktion ergab: Dicke wurde mit einem stumpfen, relativ schweren und scharfkantigen Werkzeug erschlagen."
Viele Gegenstände die hier seit Threadbeginn aufgefahren wurden, fallen aufgrund der o.a. Einschränkungen raus. Was bleibt?
Mich verwundert das Wort "Werkzeug". Wissen die Ermittler doch schon recht genau nach was sie suchen?
Ich habe ganz spontan an die Sanierung des Hauses (Erbe des Großvaters) gedacht.
Viele Gegenstände die hier seit Threadbeginn aufgefahren wurden, fallen aufgrund der o.a. Einschränkungen raus. Was bleibt?
Mich verwundert das Wort "Werkzeug". Wissen die Ermittler doch schon recht genau nach was sie suchen?
Ich habe ganz spontan an die Sanierung des Hauses (Erbe des Großvaters) gedacht.
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17.01.2014 um 16:21Danke auch an @locol. Er hat einen interessanten Wink via PN gegeben. Und zwar einen Poller- bzw Dreikantschlüssel (die gibts in verschiedenen Ausführungen):
Der Bezug ist von daher interessant, weil Absperrpfosten oftmals an Schulen/Turnhallen auftauchen.
Der Bezug ist von daher interessant, weil Absperrpfosten oftmals an Schulen/Turnhallen auftauchen.
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17.01.2014 um 16:41wäre gut möglich da naheliegned obwohl zu bedenken ist das dies schlüssel relativ klein und sehr
leicht sind. ich habe fast den gleichen immer wenn wir für unsere Stadtverwaltung in der Fussgängerzone arbeiten im Auto liegen.
ich halte da eher dafür das die kripo mit werkzeug schon eine waffe in verdacht hat und zwar den Polenschlüssel, abwertig für Stemmeisen, Nageleisen
leicht sind. ich habe fast den gleichen immer wenn wir für unsere Stadtverwaltung in der Fussgängerzone arbeiten im Auto liegen.
ich halte da eher dafür das die kripo mit werkzeug schon eine waffe in verdacht hat und zwar den Polenschlüssel, abwertig für Stemmeisen, Nageleisen
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17.01.2014 um 16:44@KT
Ja, so eine Nagelklaue deckt die besagten Eigenschaften auch ab. Ich habe selbst so ein "Erbstück" im Keller liegen und weiß welche Kraft man damit an den Tag legen kann.
Ja, so eine Nagelklaue deckt die besagten Eigenschaften auch ab. Ich habe selbst so ein "Erbstück" im Keller liegen und weiß welche Kraft man damit an den Tag legen kann.
locol
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Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
18.01.2014 um 12:34Hab mir jetzt nochmal ein paar Gedanken gemacht...
Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
Der als Tatwaffe genutzte Gegenstand war (schon länger/dauerhaft) im Auto des Täters oder er wurde vor der Tat dort hineingelegt.
Letzteres spricht dann sehr deutlich für einen geplanten Einsatz.
Betrachten wir aber mal die erste Annahme: Der Gegenstand befindet sich häufiger/immer im Auto (oder im Auto des Täters). Dann gibt es wiederum zwei Optionen:
1) Der Gegenstand wurde bereits beim Aussteigen mitgenommen.
2) Der Gegenstand wurde nachträglich geholt.
zu 1): Der Gegenstand soll eingesetzt werden. Sonst lasse ich ihn liegen. Aufgrund der Umstände (Dunkelheit, "Überraschungseffekt") weiß ich, was ich damit vorhabe und auf welchem Parkett ich mich dann bewege.
zu 2): Es ist nicht der Griff nach dem "Erstbesten", um sich in einer akuten Notsituation gegen etwas zu verteidigen oder, von Gefühlen übermannt, zu handeln. Der bewusste Gedanke "Gegenstand lässt sich dafür einsetzen" plus die Handlung "Gegenstand aus Auto holen" plus die anschließende Anwendung des Gegenstands (in wahrscheinlichen mehreren Fällen, sprich mehreren Schlägen) sprechen tendenziell eher FÜR die willkürliche Steuerung und Kontrolle.
Nimmt man dazu, dass das Opfer und der TV sich nahe standen, so musste das Opfer nicht von einem Angriff aus seine Gesundheit/sein Leben ausgehen, zumal ein Angriff u.U. aufgrund der Verhältnisse (Dunkelheit) nicht zwingend erkennbar gewesen sein muss (Wehrlosigkeit wg. Arglosigkeit). Heimtücke könnte daher (nicht zuletzt wegen des Vertrauensbruchs) gegeben sein.
"Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen" als zweites Merkmal... Hier wird es schwierig. Und genau das wird wohl der Grund sein, warum die StA zunächst auf "Totschlag" begründet. Evtl. auch, um dem TV eine goldene Brücke zu einem Geständnis zu bauen, wovon ich aber nicht wirklich ausgehe.
Wenn ich ehrlich bin gehe ich nicht davon aus, dass der TV einen Gegenstand ins Auto gelegt hat mit dem festen Vorsatz, diesen gegen das Opfer einzusetzen. Der Gegenstand lag somit bereits "zweifelsfrei" im Auto. Das zweifelsfrei bezieht sich darauf, das es dem TV stets bewusst und bekannt war, dass der Gegenstand im Auto ist.
Aufgrund der Aussagen der Polizei, eigener Überlegungen und einiger Recherche bin ich von folgenden "Eigenschaften" des Gegenstands überzeugt:
- Mit einer Hand trag- und einsetzbar
-> massiv, aber nicht zwingend extrem schwer (bis ~ 5 kg)
-> nicht länger als 1m, da sonst einhändig nur schwer einsetzbar und höhere Abwehrwahrscheinlichkeit, zudem sinkt mit Länge der Tw die Wahrscheinlichkeit für Blutspuren am TV
-> dennoch mindestens 30 cm lang, für "optimale" Kraftübertragung und Angriff aus der "Distanz", da hierdurch größere Reichweite als bei z.B. bloßem Faustangriff
- für "jedermann" zugänglich, denn wäre es irgendeine exotische Waffe, ein besonderes Material o.ä. hätte man dies wahrscheinlich sehr schnell identifiziert
-> Zudem fällt es nicht auf, wenn man sich z.B. im Baumarkt einen neuen Hammer kauft oder einen z.B. Hammer entsorgt
- Scharfkantig: Teilelemente des Gegenstands könn(t)en scharfkantig sein, nicht der gesamte Gegenstand muss es sein. Habe aber bei dieser Aussage der Polizei meine Zweifel, ob der Gegenstand tatsächlich scharfkantig sein muss, oder ob nicht eine entsprechende Masse bzw. Dichte ausreicht
Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
Der als Tatwaffe genutzte Gegenstand war (schon länger/dauerhaft) im Auto des Täters oder er wurde vor der Tat dort hineingelegt.
Letzteres spricht dann sehr deutlich für einen geplanten Einsatz.
Betrachten wir aber mal die erste Annahme: Der Gegenstand befindet sich häufiger/immer im Auto (oder im Auto des Täters). Dann gibt es wiederum zwei Optionen:
1) Der Gegenstand wurde bereits beim Aussteigen mitgenommen.
2) Der Gegenstand wurde nachträglich geholt.
zu 1): Der Gegenstand soll eingesetzt werden. Sonst lasse ich ihn liegen. Aufgrund der Umstände (Dunkelheit, "Überraschungseffekt") weiß ich, was ich damit vorhabe und auf welchem Parkett ich mich dann bewege.
zu 2): Es ist nicht der Griff nach dem "Erstbesten", um sich in einer akuten Notsituation gegen etwas zu verteidigen oder, von Gefühlen übermannt, zu handeln. Der bewusste Gedanke "Gegenstand lässt sich dafür einsetzen" plus die Handlung "Gegenstand aus Auto holen" plus die anschließende Anwendung des Gegenstands (in wahrscheinlichen mehreren Fällen, sprich mehreren Schlägen) sprechen tendenziell eher FÜR die willkürliche Steuerung und Kontrolle.
Nimmt man dazu, dass das Opfer und der TV sich nahe standen, so musste das Opfer nicht von einem Angriff aus seine Gesundheit/sein Leben ausgehen, zumal ein Angriff u.U. aufgrund der Verhältnisse (Dunkelheit) nicht zwingend erkennbar gewesen sein muss (Wehrlosigkeit wg. Arglosigkeit). Heimtücke könnte daher (nicht zuletzt wegen des Vertrauensbruchs) gegeben sein.
"Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen" als zweites Merkmal... Hier wird es schwierig. Und genau das wird wohl der Grund sein, warum die StA zunächst auf "Totschlag" begründet. Evtl. auch, um dem TV eine goldene Brücke zu einem Geständnis zu bauen, wovon ich aber nicht wirklich ausgehe.
Wenn ich ehrlich bin gehe ich nicht davon aus, dass der TV einen Gegenstand ins Auto gelegt hat mit dem festen Vorsatz, diesen gegen das Opfer einzusetzen. Der Gegenstand lag somit bereits "zweifelsfrei" im Auto. Das zweifelsfrei bezieht sich darauf, das es dem TV stets bewusst und bekannt war, dass der Gegenstand im Auto ist.
Aufgrund der Aussagen der Polizei, eigener Überlegungen und einiger Recherche bin ich von folgenden "Eigenschaften" des Gegenstands überzeugt:
- Mit einer Hand trag- und einsetzbar
-> massiv, aber nicht zwingend extrem schwer (bis ~ 5 kg)
-> nicht länger als 1m, da sonst einhändig nur schwer einsetzbar und höhere Abwehrwahrscheinlichkeit, zudem sinkt mit Länge der Tw die Wahrscheinlichkeit für Blutspuren am TV
-> dennoch mindestens 30 cm lang, für "optimale" Kraftübertragung und Angriff aus der "Distanz", da hierdurch größere Reichweite als bei z.B. bloßem Faustangriff
- für "jedermann" zugänglich, denn wäre es irgendeine exotische Waffe, ein besonderes Material o.ä. hätte man dies wahrscheinlich sehr schnell identifiziert
-> Zudem fällt es nicht auf, wenn man sich z.B. im Baumarkt einen neuen Hammer kauft oder einen z.B. Hammer entsorgt
- Scharfkantig: Teilelemente des Gegenstands könn(t)en scharfkantig sein, nicht der gesamte Gegenstand muss es sein. Habe aber bei dieser Aussage der Polizei meine Zweifel, ob der Gegenstand tatsächlich scharfkantig sein muss, oder ob nicht eine entsprechende Masse bzw. Dichte ausreicht
Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
18.01.2014 um 13:32Sehr gute überlegung @locol
Man kan scharfkantig und stumpf ganz einfach auch so definierten.
Stumpf ist eine etwas grösserflächige waffe sagen wir einfach mal ein brett, das mit einer stumpfen fläche
Auftrifft
Scharfkantig heist nicht mit einer schneide wie beichspielhaft ein schwert mit dem man einen kopf abtrennt
Sondern eher ein fläches teil was nicht breit ist und eine winklige kante hat wie etwa ein brecheisen.
Für mich ist dieses brecheisen mittlerweile favorit. Es entspricht allen anforderungen die du beschrieben hast
Und man hat es auch ewentuell im auto liegen wenn man z.b. Renovieren it und werkzeug im au
Man kan scharfkantig und stumpf ganz einfach auch so definierten.
Stumpf ist eine etwas grösserflächige waffe sagen wir einfach mal ein brett, das mit einer stumpfen fläche
Auftrifft
Scharfkantig heist nicht mit einer schneide wie beichspielhaft ein schwert mit dem man einen kopf abtrennt
Sondern eher ein fläches teil was nicht breit ist und eine winklige kante hat wie etwa ein brecheisen.
Für mich ist dieses brecheisen mittlerweile favorit. Es entspricht allen anforderungen die du beschrieben hast
Und man hat es auch ewentuell im auto liegen wenn man z.b. Renovieren it und werkzeug im au
Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
18.01.2014 um 13:59@locol
Eine schöne "Prozessmodellierung".
Möglichkeiten:
a) Bordwerkzeug (Wagenheber, Rad(muttern)schlüssel, Schraubenzieher, Abschlepphaken)
b) Warndreieck
c) Abschleppstange
d) Lenkradschloss
e) Nothammer
f) Taschenlampe
g) PET-Flasche(n)
h) Sportgeräte (Tennis-, Hockey- und/oder Golfschläger; Utensil Kampfsport)
i) Dreikantschlüssel (für Absperrpfosten)
j) Feuerlöscher
Hier mal beispielhaft ein Set aus einem VW Golf 5:
Original anzeigen (0,2 MB)
Angesichts der bekannten Merkmale eignen sich meiner Ansicht nach folgende der o.a. Gegenstände für eine engere Auswahl:
i) Rad(muttern)schlüssel
ii) Abschleppstange
iii) Lenkradschloss
iv) Golfschläger
v) Dreikantschlüssel
vi) Wagenheber
zu i) Ist normalerweise unter dem Kofferraumboden platziert und daher idR nicht direkt zugänglich. Das spricht ein wenig gegen diesen Gegenstand. Die Eigenschaften sind allerdings erfüllt: Ich schätze die Länge auf etwa 30 cm. Massiv ist er auch. Der Kopf ist scharfkantig. Gewicht ist nicht ganz einfach zu bestimmen, schätzungsweise 500 g.
zu ii) Erfüllt die Kriterien. Ist allerdings nicht in jedem PKW vorhanden. Fraglich ob ein Mann Ende zwanzig so etwas im Auto mitführt.
zu iii) Erfüllt die Kritierien. Ein Vorhandensein halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ich sehe keine Notwendigkeit einen Golf in Deutschland derart abzusichern.
zu iv) Den hatte ich ganz früh auf der Rechnung. Ich störe mich allerdings ein wenig an der Eigenschaft "(relativ) schwer". Allerdings darf man die Kraftübertragung nicht unterschätzen, so dass die Einschätzung "schwer" hier womöglich etwas in die Irre führt. Ein Golfschläger wäre bestens geeignet einen großen Mann zu attackieren. Falls Ulf wirklich selbst Golfspieler war, dann darf man einen Golfschläger nicht außen vor lassen.
v) Siehe Eigenschaften i). Von einem Lehrer kann so ein Schlüssel tagtäglich im Bereich Turnhalle/Schulgelände benötigt werden.
vi) Ist normalerweise unter dem Kofferraumboden platziert und daher idR nicht direkt zugänglich. Das spricht ein wenig gegen diesen Gegenstand. Zudem ist ein Wagenheber recht unhandlich.
Eine schöne "Prozessmodellierung".
locol schrieb:Wenn ich ehrlich bin gehe ich nicht davon aus, dass der TV einen Gegenstand ins Auto gelegt hat mit dem festen Vorsatz, diesen gegen das Opfer einzusetzen. Der Gegenstand lag somit bereits "zweifelsfrei" im Auto. Das zweifelsfrei bezieht sich darauf, das es dem TV stets bewusst und bekannt war, dass der Gegenstand im Auto ist.Da bin ich ganz bei dir.
Möglichkeiten:
a) Bordwerkzeug (Wagenheber, Rad(muttern)schlüssel, Schraubenzieher, Abschlepphaken)
b) Warndreieck
c) Abschleppstange
d) Lenkradschloss
e) Nothammer
f) Taschenlampe
g) PET-Flasche(n)
h) Sportgeräte (Tennis-, Hockey- und/oder Golfschläger; Utensil Kampfsport)
i) Dreikantschlüssel (für Absperrpfosten)
j) Feuerlöscher
Hier mal beispielhaft ein Set aus einem VW Golf 5:
Original anzeigen (0,2 MB)
Angesichts der bekannten Merkmale eignen sich meiner Ansicht nach folgende der o.a. Gegenstände für eine engere Auswahl:
i) Rad(muttern)schlüssel
ii) Abschleppstange
iii) Lenkradschloss
iv) Golfschläger
v) Dreikantschlüssel
vi) Wagenheber
zu i) Ist normalerweise unter dem Kofferraumboden platziert und daher idR nicht direkt zugänglich. Das spricht ein wenig gegen diesen Gegenstand. Die Eigenschaften sind allerdings erfüllt: Ich schätze die Länge auf etwa 30 cm. Massiv ist er auch. Der Kopf ist scharfkantig. Gewicht ist nicht ganz einfach zu bestimmen, schätzungsweise 500 g.
zu ii) Erfüllt die Kriterien. Ist allerdings nicht in jedem PKW vorhanden. Fraglich ob ein Mann Ende zwanzig so etwas im Auto mitführt.
zu iii) Erfüllt die Kritierien. Ein Vorhandensein halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ich sehe keine Notwendigkeit einen Golf in Deutschland derart abzusichern.
zu iv) Den hatte ich ganz früh auf der Rechnung. Ich störe mich allerdings ein wenig an der Eigenschaft "(relativ) schwer". Allerdings darf man die Kraftübertragung nicht unterschätzen, so dass die Einschätzung "schwer" hier womöglich etwas in die Irre führt. Ein Golfschläger wäre bestens geeignet einen großen Mann zu attackieren. Falls Ulf wirklich selbst Golfspieler war, dann darf man einen Golfschläger nicht außen vor lassen.
v) Siehe Eigenschaften i). Von einem Lehrer kann so ein Schlüssel tagtäglich im Bereich Turnhalle/Schulgelände benötigt werden.
vi) Ist normalerweise unter dem Kofferraumboden platziert und daher idR nicht direkt zugänglich. Das spricht ein wenig gegen diesen Gegenstand. Zudem ist ein Wagenheber recht unhandlich.
Mord in Kaarst-Büttgen - L381/K37
19.01.2014 um 11:50@KT
KT schrieb:Für mich ist dieses brecheisen mittlerweile favorit.Vor allem mit Hinblick auf die Alarme (offenbar mehrere) am Wohnhaus.