@selena11 selena11 schrieb:Es gibt auch keine schlüssigen Gegenbeweise. Und so diskutierten sie und wenn sie nicht gestorben sind dann diskutieren sie noch heute.
Um diesen hoffnungslos fruchtlosen Disskusions-Kreis von "es gibt keine Beweise" versus "es gibt auch keine dagegen" zu durchbrechen, ist man ja auf die Idee gekommen, zu sagen, dass derjenige, der die Behauptung aufstellt, es gäbe etwas in dieser Art, der Beweispflicht nachkommen muss, bevor die Skeptiker es dann auf den Wahrheitsgehalt prüfen.
Mit anderen Worten: Die Beweispflicht liegt IMMER bei demjenigen, der die Behautpung aufstellt. ER muss die Behauptungen durch irgendwelche Beweise untermauern, Hinweise alleine reichen dazu nicht, ebenso sind Vermutungen nicht ausreichend, oder Zeugenaussagen, die nicht nachprüfbar sind.
Würde dieses System nicht so funktionieren, dann möchte ich nicht vor Gericht stehen, wenn irgendeiner mir etwas zur Last legt, ohne es beweisen zu können. Hier gilt dasselbe Prinzip, der Kläger muss das, was er behauptet, mit Beweisen untermauern können.
Bis dahin gilt man als unschuldig!