Mordfall Hinterkaifeck
26.11.2009 um 07:54@opposite
Meiner Meinung nach bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der eidlichen Aussage des Siegl.
Über die Eigentumsverhältnisse an der Reuthaue hat es nämlich unterschiedliche Angaben gegeben. Der Gutsbesitzer Pius H. hat im Jahre 1934 vor der Polizei erklärt, es sei im Jahre 1923 dem Amtsgerichtsvorstand Oberamtsrichter Schöntag mitgeteilt worden, dass es sich bei der im Anwesen Hinterkaifeck gefundenen Reuthaue um eine solche handele, wie sie der Perterbauer ( das ist der Hausname des L. Schl.) selber herstelle, der Stiel sei nicht gedrechselt , sondern geschnitzt gewesen.
Andreas Schwaiger wurde 1984 vom Polizeibeamten Kolb zum Mordfall Hinterkaifeck befragt und er gab an, dass Schl. nach Auffinden der Reuthaue diese als sein Eigentum bezeichnet und zurückverlangt habe.
Die Magd Kreszenz Rieger wurde 1923 ebenfalls zu der Reuthaue befragt und konnte sie nicht als Eigentum der Hinterkaifecker identifizieren. Sie hat vielmehr angegeben hat, dass der alte Gruber keine Stiele geschnitzt habe, sondern nur Werkzeuge mit gekauften Stielen verwendet habe.
ME ist Siegl 1923 unter Eid vernommen worden, um die Angaben von Zeugen, es handele sich um Schl. Reuthaue vom Tisch zu fegen.
Wenn man Siegls Angaben kritisch hinterfragt, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass ihm die Worte vom Richter in den Mund gelegt worden sind.
Niemand kann sich nach vier Jahren daran erinnern kann, dass die Holzfasern an einem Werkzeugstiel nicht in gerader Linie verlaufen, sondern wellenförmig geschweift sind. Siegl hat diese Angaben auch nicht aus der Erinnerung heraus gemacht, sondern weil ihm der Richter die Reuthaue während der Vernehmung gezeigt hat.
Damit allein schon ist die Identifizierung völlig fehlgeschlagen. Der Richter hätte ihm mehrere Reuthauen zeigen müssen und Siegl hätte die richtige Reuthaue auswählen müssen.
Es sind auch Zweifel angebracht, ob ein 20jähriger Dienstknecht zur Beschreibung der Reuthaue derart präzise Formulierungen gebraucht hätte. Ich lese aus der Aussage die Worte des Richters heraus.
Siegl sagt weiterhin sehr detailliert aus, dass er gesehen habe, wie Gruber dieses Werkzeug selber zusammengestellt habe und dass er mit diesem Werkzeug gearbeitet habe. Er betont dabei förmlich seine zwölfwöchige Dienstzeit im Jahre 1919 auf Hinterkaifeck, damit auch nachvollziehbar ist, dass er Gelegenheit hatte eine solche Beobachtung zu machen.
Zu diesem Punkt muss man aber berücksichtigen, dass Siegl mehrfach auf dem Anwesen Hinterkaifeck beschäftigt gewesen ist und es dabei nie lange ausgehalten hat. So ist er 1921 nach nur zwei Tagen davon gelaufen und einige Zeit zuvor ist er auf dem Hinterkaifecker Anwesen eingestiegen, um Fleisch, Eier und Kinderkleidung zu stehlen, wobei er von Viktoria Gabriel überrascht wurde, als er weggelaufen ist.
Eine zwölfwöchige Dienstzeit möchte ich daher anzweifeln.Der war mE nie so lange auf dem Anwesen, dass er, jetzt mal überspitzt formuliert, mit Gruber hinterm Ofen gesessen hat und ihm beim Schnitzen zugesehen hat.
Nach alledem habe ich, wie eingangs schon erwähnt, erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Siegl- Aussage.Der Richter hat den Knecht mE zu dieser Aussage beschwatzt und er hat berufsbedingt gewusst, wie man eine Aussage wasserdicht machen muss.
Meiner Meinung nach bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der eidlichen Aussage des Siegl.
Über die Eigentumsverhältnisse an der Reuthaue hat es nämlich unterschiedliche Angaben gegeben. Der Gutsbesitzer Pius H. hat im Jahre 1934 vor der Polizei erklärt, es sei im Jahre 1923 dem Amtsgerichtsvorstand Oberamtsrichter Schöntag mitgeteilt worden, dass es sich bei der im Anwesen Hinterkaifeck gefundenen Reuthaue um eine solche handele, wie sie der Perterbauer ( das ist der Hausname des L. Schl.) selber herstelle, der Stiel sei nicht gedrechselt , sondern geschnitzt gewesen.
Andreas Schwaiger wurde 1984 vom Polizeibeamten Kolb zum Mordfall Hinterkaifeck befragt und er gab an, dass Schl. nach Auffinden der Reuthaue diese als sein Eigentum bezeichnet und zurückverlangt habe.
Die Magd Kreszenz Rieger wurde 1923 ebenfalls zu der Reuthaue befragt und konnte sie nicht als Eigentum der Hinterkaifecker identifizieren. Sie hat vielmehr angegeben hat, dass der alte Gruber keine Stiele geschnitzt habe, sondern nur Werkzeuge mit gekauften Stielen verwendet habe.
ME ist Siegl 1923 unter Eid vernommen worden, um die Angaben von Zeugen, es handele sich um Schl. Reuthaue vom Tisch zu fegen.
Wenn man Siegls Angaben kritisch hinterfragt, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass ihm die Worte vom Richter in den Mund gelegt worden sind.
Niemand kann sich nach vier Jahren daran erinnern kann, dass die Holzfasern an einem Werkzeugstiel nicht in gerader Linie verlaufen, sondern wellenförmig geschweift sind. Siegl hat diese Angaben auch nicht aus der Erinnerung heraus gemacht, sondern weil ihm der Richter die Reuthaue während der Vernehmung gezeigt hat.
Damit allein schon ist die Identifizierung völlig fehlgeschlagen. Der Richter hätte ihm mehrere Reuthauen zeigen müssen und Siegl hätte die richtige Reuthaue auswählen müssen.
Es sind auch Zweifel angebracht, ob ein 20jähriger Dienstknecht zur Beschreibung der Reuthaue derart präzise Formulierungen gebraucht hätte. Ich lese aus der Aussage die Worte des Richters heraus.
Siegl sagt weiterhin sehr detailliert aus, dass er gesehen habe, wie Gruber dieses Werkzeug selber zusammengestellt habe und dass er mit diesem Werkzeug gearbeitet habe. Er betont dabei förmlich seine zwölfwöchige Dienstzeit im Jahre 1919 auf Hinterkaifeck, damit auch nachvollziehbar ist, dass er Gelegenheit hatte eine solche Beobachtung zu machen.
Zu diesem Punkt muss man aber berücksichtigen, dass Siegl mehrfach auf dem Anwesen Hinterkaifeck beschäftigt gewesen ist und es dabei nie lange ausgehalten hat. So ist er 1921 nach nur zwei Tagen davon gelaufen und einige Zeit zuvor ist er auf dem Hinterkaifecker Anwesen eingestiegen, um Fleisch, Eier und Kinderkleidung zu stehlen, wobei er von Viktoria Gabriel überrascht wurde, als er weggelaufen ist.
Eine zwölfwöchige Dienstzeit möchte ich daher anzweifeln.Der war mE nie so lange auf dem Anwesen, dass er, jetzt mal überspitzt formuliert, mit Gruber hinterm Ofen gesessen hat und ihm beim Schnitzen zugesehen hat.
Nach alledem habe ich, wie eingangs schon erwähnt, erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Siegl- Aussage.Der Richter hat den Knecht mE zu dieser Aussage beschwatzt und er hat berufsbedingt gewusst, wie man eine Aussage wasserdicht machen muss.