@khaosgoth Sorry, khaosgoth. Es ist nicht fair, wie Dir einige hier ausschließlich mangelnde Initiative vorwerfen, aber es ist auch nicht fair von Dir, dem Staat hier alles ankreiden zu wollen.
Du hast - möglicherweise aus Unkenntnis - einige eklatante Fehler gemacht.
Vaterschaft muss "Mann" nicht zwangsläufig "freiwillig" anerkennen (wir sind hier nicht in den Niederlanden, sondern in Deutschland), sondern Du kannst die "Vaterschaftsfeststellung" einklagen - mit allem Drumundran. Und dafür gibt es Prozesskostenbeihilfe. Bei positiver Vaterschaftsfeststellung hat er auch die Verfahrenskosten zu übernehmen.
Den entgangenen Kindesunterhalt - und eventuell den eigenen Unterhalt (letzteren aber nur bis zur erneuten Heirat) - bekommst Du unter Umständen auch noch über Gericht zugesprochen. Zumindest für die Zeit, wo die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Kindesunterhalt muss er auf jeden Fall bis zur Volljährigkeit zahlen (es sei denn, die Kindschaftsverhältnisse ändern sich). Und mit dem gerichtlichen Urteil kannst Du jederzeit einen vollstreckbaren Titel erwirken, der 30 Jahre lang nicht verjährt. Alles klar?
Es gibt auch genügend Selbsthilfestellen (ggf. hättest Du mal bei Pro-Familia nachfragen können, die hätten Dir bestimmt weitergeholfen).
Problematisch ist es doch nur, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob er der Vater ist. Dann könnte ich mir Dein Zögern erklären. Und dann - guckst Du in die Röhre. Dann würde Dir das tatsächlich aber auch in keinster Weise das Recht geben, Dich lauthals zu beschweren und zu Jammern.
Also...bewege mal bitte Deinen Hintern zu einem Anwalt und lasse Dich beraten! Und tritt es nicht auf Allmy breit und frage hier schon gar nicht um rechtlichen Rat. Du bekommst nur Halbinfos. So einfach ist das!