@WüC
es geht mir wie gesagt darum, dass der bürge nicht im mietvertrag stehen kann bzw. darf.
der bürge muss ja explizit ein DRITTER sein (also jemand der eben NICHT im mietvertrag steht).
im mietvertrag stehen nur mieter und vermieter (evtl. der vertreter des vermieters).
wenn schulden aus dem mietverhältnis entstehen (ob nun durch nicht-zahlen der miete oder schäden an der wohnung etc.) so hat die zu allererst der mieter bzw. die mieter zu tragen, sie haben die gesamtschuldnerische haftung (was bedeutet dass der vermieter sich das geld auch nur von einem der mieter komplett holen kann und nicht auf die zahl der mieter verteilen muss).
würde der bürge im mietvertrag stehen, so wäre er mieter und das ganze keine bürgschaft mehr.
und ich glaube da hat eben
@so.what was verwechselt.
für die freundin den mietvertrag mit unterschreiben, weil sie nicht solvent genug ist, bedeutet dass man mieter ist und somit gesamtschuldnerisch haftbar. die mietsicherheit (z.b. durch bürgschaft) muss dann aber jemand anderes übernehmen, man kann nicht gleichzeitig mieter und bürge sein für ein- und dasselbe mietverhältnis.
@so.what schreibt:
so.what schrieb:Man kann für alles als Bürge einspringen. Zum Beispiel einen Mietvertrag mit unterschreiben, eine Ratenzahlung, einen Hauskauf etc.
und das ist rechtlich so nicht korrekt. wer für einen anderen einen vertrag unterschreibt ist eben nicht dessen bürge, sondern er hat selbst einen vertrag unterschrieben. bürge muss bei sowas IMMER ein dritter, weiterer, eben AUSSENSTEHENDER sein der nicht im vertragsverhältnis steht.