Probleme mit Vermieter
27.08.2012 um 00:35@xXClubberXx
als mieter kann und sollte man auf ein übergabeprotokoll bestehen - sowohl beim EINZUG als auch beim AUSZUG!!! vom gesetz her kann man da (von beiden seiten aus) noch 6 monate lang "nachmelden" - und das ist auch gut und richtig so!!!
als mieter sollte man seine rechte auch wahrnehmen - und dazu gehört nicht nur das korrekte übergabeprotokoll, die einsichtnahme in belege bei zweifeln an der betreibskostenabrechnung und das sofortige melden von mängeln (das ja eigentlich schon per mietvertrag eher 'ne pflicht ist) sondern eben auch so sachen wie das anpassen der betriebskostenvorauszahlungen etc.
ich hab das problem zwar nicht mit meinen mietern, aber im entsprechenden forum wundere ich mich doch sehr häufig darüber, wie wenig mieter ihre eigenen rechte eigentlich nutzen.
es gibt ein sehr umfangreiches mietrecht, und das heisst nicht umsonst "mietrecht" und nicht "vermieterrecht". aber wenn man seine rechte nicht wahrnimmt, ist man im streitfall natürlich erstmal immer schlechter dran.
ich für meinen teil hab z.b. mal 3 jahre später erst die kaution zurückgekriegt.
xXClubberXx schrieb:ach du meinst das Protokoll beim Einzug?Gab es nicht.Naja du siehst erste Wohnung dann gibt es Ärger und lernt für das nächste mal dazu.ja aber hallo!
als mieter kann und sollte man auf ein übergabeprotokoll bestehen - sowohl beim EINZUG als auch beim AUSZUG!!! vom gesetz her kann man da (von beiden seiten aus) noch 6 monate lang "nachmelden" - und das ist auch gut und richtig so!!!
als mieter sollte man seine rechte auch wahrnehmen - und dazu gehört nicht nur das korrekte übergabeprotokoll, die einsichtnahme in belege bei zweifeln an der betreibskostenabrechnung und das sofortige melden von mängeln (das ja eigentlich schon per mietvertrag eher 'ne pflicht ist) sondern eben auch so sachen wie das anpassen der betriebskostenvorauszahlungen etc.
ich hab das problem zwar nicht mit meinen mietern, aber im entsprechenden forum wundere ich mich doch sehr häufig darüber, wie wenig mieter ihre eigenen rechte eigentlich nutzen.
es gibt ein sehr umfangreiches mietrecht, und das heisst nicht umsonst "mietrecht" und nicht "vermieterrecht". aber wenn man seine rechte nicht wahrnimmt, ist man im streitfall natürlich erstmal immer schlechter dran.
xXClubberXx schrieb:Aber ehrlich gesagt spielt es keine Rolle weil sie sich selbst ein Tor geschossen hat mit dem was sie mir in dem Brief vorwirft.wenn ich's recht verstanden hab bist du da ja eh längst ausgezogen. von daher: nutze dein recht.
ich für meinen teil hab z.b. mal 3 jahre später erst die kaution zurückgekriegt.