-Therion- schrieb:du hast meiner ansicht nach und rein rechtlich gesehen den garten nicht genutzt und gepflegt sondern ihn verändert indem du einen teich angelegt und andere pflanzen gesetzt hast. nutzen und pflegen bedeutet die örtlichen begebenheiten instand zu halten und eine wiese zb. zum liegen, grillen, sitzen ectr. zu nutzen.
Alle Veränderungen sind mit dem Einverständnis des Vermieters gemacht worden, er hat sogar den Miniteich selber eingegraben
-Therion- schrieb:die fläche die dir zur verfügung steht besteht ja trotzdem egal ob du sie nutzt (nutzen darfst ) oder nicht. ich würde sagen das es ein freiwilliges entgegenkommen vom vermieter wäre wenn er sich auf eine mietreduzierung einlässt aber verpflichtet ist er dazu nicht.
ja aber wenn ich nicht mal mehr da draußen sitzen darf will ich auch nicht dafür Zahlen, ich Zahle die Miete für 2 Zimmer, Küche, Bad, Garten, Schuppen und 1 Raum auf dem Dachboden.
KönigIsakim schrieb:.... und wenn dann ( was natürlich wünschenswert ist von beiden Parteien: Mieter/Vermieter ) bald das leidige Thema mit dem Miniteich durch ist, und der liebe Alltag wieder herrscht zwischen dir und deinem Vermieter, dann kommt er gar nicht viel später bestimmt wieder mit einer anderen Sache um die Ecke, mit der er dich wieder belästigt. Und so geht das immer weiter, bis du ausziehst.
das ist mir bewusst und deshalb werde ich auch eine andere Wohnung suchen aber das geht eben nicht von heut auf Morgen.
dasewige schrieb:da irrt sich dein hausbesitzer ganz gewaltig!
das hab ich ihm auch gesagt, und bevor ich rechtliche schritte einleite wollte ich darüber informieren das er auch wenn es sein Eigentum ist er Pflichten hat und sich an den Mietvertrag halten muss.
DeepThought schrieb:Ich wünsch dir auf alle Fälle gute Nerven für die Zeit, bis du eine neue Wohnung gefunden hast. Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt der Vermieter ja in unmittelbarer Nähe?
Danke, der Vermieter wohnt mit in diesem Haus.
Kc schrieb:sondern erstmal höflich fragen, woher denn jetzt dieser plötzliche Sinneswandel kommt und auch darauf hinweisen, dass man doch im Mietvertrag vereinbahrt habe, den Garten mit benutzen zu dürfen.
univerzal schrieb:Da wären jetzt einfach mal die Hintergründe bzw. der Auslöser interessant, sofern der TE etwas aus dem Nähkästchen plaudern möchte.
Der Vermieter ist ein langjähriger Freund von mir, bevor er dieses Haus gekauft hat haben wir eine Wohngemeinschaft in einer 4 Zimmer Wohnung gehabt und da ist alles gut gelaufen, seit dem er Hausbesitzer ist ihm wohl irgendwas zu Kopf gestiegen und wollte unbedingt eine Beziehung mit mir, die ich dankend abgelehnt habe.
KönigIsakim schrieb:Der Vermieter ist der Mächtige ! Denn er besitzt Häuser, und nimmt Mieteinnahmen zu sich.
Er hat viel Kapital in Form von Häusern. Er hat Geld. Und Geld ist Macht
Mein Vermieter hat nur diese eine Haus und ist eigentlich eine arme Sau die sich hat belabern lassen dieses Haus,3 x 2 Zimmer Küche, Bad, Baujahr 1885 für 20 000€ zu Kaufen.
onka schrieb:Mache dem Vermieter auch mal klar, dass, wenn er die Sachen rausreißt und vernichtet, er die Kosten für die Pflanzen, Fische und den Teich in Rechnung gestellt bekommt.
Das werde ich auf jeden Fall machen.
Doors schrieb:Rechtsfragen würde ich mit fachkundigen Personen und Institutionen klären - nicht in unterhaltsamen Mystery-Foren von Geisterbeschwörern und UFO-Sehern
Hab ich dann auch heute gemacht nur gestern als ich es erfahren habe war es schon etwas zu spät.
Der Mieterbund hat mir gesagt das ich eine Mietminderung von 20% machen kann und gegebenenfalls Schadensersatz einklagen kann.