Probleme mit Vermieter
25.08.2012 um 15:14@bonita
könntest du deinen mietvertrag diesbezüglich bitte einmal wörtlich zitieren, da besteht nämlich ein gewaltiger unterschied.
@Aniara
knackpunkt ist natürlich ob der vermieter die gartennutzung komplett verbieten will oder eben nur den gartenteich und die pflanzen...
bonita schrieb am 21.08.2012:Ich habe einen Mietvertrag in dem steht das Mieter und Vermieter den Garten nutzen und Pflegen...du hast den garten also nicht gemietet, sondern nur das recht ihn zu nutzen?
könntest du deinen mietvertrag diesbezüglich bitte einmal wörtlich zitieren, da besteht nämlich ein gewaltiger unterschied.
bonita schrieb am 21.08.2012:nun will mein Vermieter die Gartennutzung verbieten und ich soll meinen Miniteich und alles was ich (mit Einverständnis des Vermieters) gepflanzt habe bis Samstag entfernen oder er reißt alles raus.du hast also am garten etwas verändert, obwohl du ihn nicht gemietet hast sondern nur das nutzungsrecht hast? dann ist der vermieter durchaus im recht, er kann dir verbieten dort etwas zu pflanzen oder gar einen teich anzulegen.
@Aniara
Aniara schrieb am 21.08.2012:Ja, kannst du sofern die Gartenmitbenutzung konkret im Mietvertrag steht.nein, denn sie hat den garten ja nicht gemietet sondern nur das nutzungsrecht (das ihr nicht erlaubt den garten zu verändern). ergo: keine mietminderung möglich, sie kann den garten ja weiterhin nutzen, nur halt nicht verändern.
knackpunkt ist natürlich ob der vermieter die gartennutzung komplett verbieten will oder eben nur den gartenteich und die pflanzen...