@xXClubberXx xXClubberXx schrieb:Sagmal bei mir ist das ja so das ich bei der Nebenkostenabrechnung jedes Jahr nur eine Abrechnung erhalten habe worin die Heizkosten,Warmwasserkosten und Betriebskosten drinne stehen.Ansonsten steht auf dem einem wisch, Abzüglich Vorauszahlung-also Kaltmiete für das ganze Jahr,Wassergeld ,Kanalgebühren(pro Person)250,54€;Müllabfuhr(Pro Person) 88,52€,und die kosten der Gemeinschaftsantenne runde 60€.
also erstens: die betriebskosten haben mit der kaltmiete nichts zu tun, für die betriebskosten ist die entsprechende vorauszahlung.
aber wo genau ist da denn jetzt dein problem? so hört sich das doch korrekt an.
bis auf das mit der gemeinschaftsantenne (da ist wohl 'ne schüssel gemeint, oder?), die erzeugen normalerweise keine laufenden kosten, da würde ich doch nachhaken wofür die 60 euro sein sollen.
xXClubberXx schrieb:Ich habe ihr bei der letzten NK schriftlich mitgeteilt das sie die Nk neu berechnen müsse weil die das Wassergeld also 250,00€ wegen ihrem Schuldenberg x2 Personen gerechnet hat.Da meine Freundin nie Dauerbesuch war und hauptsächlich am WE als Besuch da war konnte die mir nichts vormachen.Danach habe ich ihr den Rest überwiesen als die mir die NK neu berechnet hatte.
naja, das ist ein übliches streitthema. dass mehr wasser in deiner wohnung verbraucht wird wie wenn deine freundin nicht jedes WE da ist, dürfte logisch sein. aber beweisen kann das ja niemand, und wenn ihr die wasserkosten nun mal durch personen teilt und du als einzelperson die wohnung angemietet hast, dann musst du auch nicht für zwei personen zahlen. allerdings: der rest der mieter zahlt so für deine freundin mit, was ja auch nicht gerecht ist.
aber gerade beim wasserverbrauch halte ich es für zwingend notwendig zähler einzubauen, das kannst du nämlich wirklich nur übern konkreten verbrauch korrekt machen. die individuellen verbräuche sind ja gerade beim wasser extrem unterschiedlich, nur mal als beispiel: wir hatten schon singles, die nur 20 kubik im jahr verbraucht haben, aber auch welche die satte 140 kubik verschluckten...
und zähler einzubauen ist jetzt ja nicht wirklich ein problem, schlimmstenfalls brauchste halt mehrere pro wohnung (also z.b. in der küche und im bad), aber dann biste auf der sicheren seite. ich kann jedem nur empfehlen bei der wohnungssuche darauf zu achten dass wasserzähler vorhanden sind!
xXClubberXx schrieb:in meinem Brief hatte ich folgende Forderung an sie gestellt: einen Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben und einen Abfallgebührerbescheid.
das kannst du nicht fordern, das recht auf einsichtnahme bedeutet dass du zur vermietern gehen musst um die unterlagen bei ihr einzusehen. nur wenn die vermieterin so weit weg von dir wohnt, dass es nicht mehr zumutbar ist (früher war da die magische grenze 60km), hast du anspruch auf kopien der belege, für die musst du aber kopier- und portokostenbezahlen.
xXClubberXx schrieb:Woher soll ich wissen ob die Abrechnung korrekt berechnet wurde?Was macht man in dem Fall oder was denkst du was ein Anwalt macht?ich habe keine Belege bekommen.
wie gesagt: du hast das recht auf einsichtnahme.
ein anwalt würde wohl zu allererst genau dieses recht einfordern und einen termin bei der vermieterin machen (bzw. wenn sie zu weit weg ist kopien anfordern).
und dann kann man ja sehen ob die abrechnung korrekt ist oder nicht...