-Therion- schrieb:die verträge von öffentlich bediensteten sind nicht online zugänglich ... ich suche selbst schon seit gestern aber mehr als diese infoseite konnte ich nicht finden:
http://www.vida.at/servlet/ContentServer?pagename=S03/Page/Index&n=S03_13.3.a&cid=1164696771163
@-Therion- Bist Du Österreicher? Denn der Link den Du gepostet hast ist von einer österreichischen Gewerkschaft .... sieht man allein schon an ".at".
Macht m.E. nicht allzu viel Sinn den hier rein zu stellen, denn es geht doch um deutsches Arbeitsrecht.
Aber mich hats vier Klicks gekostet und siehe da:
http://www.gew.de/Publikationen_TVoeD.html#Section38729 (Archiv-Version vom 06.06.2012)http://www.gew.de/Binaries/Binary33829/UFTV%C3%B6DATTexti.d.F.5.%C3%84TVJan2010.pdf (Archiv-Version vom 18.07.2012)Ich habe mir zwar nicht den kompletten Vertrag unter dem zweiten Link durchgelesen, aber die §§ bzgl. Urlaub und Krankheit mal überflogen und ich finde da NIX zu Deinem immer wieder angesprochenen "Tag dazwischen".
Möglich wäre da jetzt evtl. noch ein Zusatz einer ganz speziellen Branche oder eine nur landesweit gültige Regelung - was ich mir aber absolut nicht vorstellen kann.
Das Beispiel von
@dasewige finde ich gut - wie sollte das gelöst werden wenn ein Arbeitstag zwischen Krankmeldung und Urlaubsantritt liegt?
Oder reden wir hier nicht von Arbeitstagen, sondern "normalen" Tagen? Das wäre ja dann wieder was anderes.
@Kylmää Klärende Gespräche können schon viel ausmachen. Oft sind es einfach Mißverständnisse, die den Gegenüber in einem falschen Licht erscheinen lassen. Hat man dann mal ruhig und unter vier Augen darüber geredet, belastets zum Einen nicht mehr so weil es schlicht und ergreifend mal ausgesprochen wurde und zudem kann sich die Einstellung dadurch schon ändern.
Muss halt von beiden gewollt sein, dass es klappt und rund läuft.
Trotzdem würde ich Dir in so einer, wie Du es schilderst, angespannten Situation raten, bei jedem Schritt den Du machst die Gewerkschaft zu informieren und zu einem Gespräch wenn möglich vlt. einen unabhängigen Dritten einzuladen. So kann hinterher keiner behaupten: "Das habe ich ja so gar nicht gesagt!"
Aber erst mal abwarten, es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird :-)