@Merlinanun, klüger bist du bei weitem nicht, denn meines achtens geht es hier nicht um geltende Menschenrechte sondern um was WÄRE WENN.
Da kann man nicht vom jetzigen gesetz ausgehen.
Dann bräuchte man ja einfach nur hier hinschreiben:
So laut Paragraph xx absatz xx des BGB ist das aber verboten. Thema durch.
Das ist aber nicht sinn der Sache. Sich auf rechte und paragraphen stützen kann jeder.
Es geht um die freie unabhängig von den gesetz geschriebene Meinung.
Sprich was DU davon hälst oder moric oder bluesbreaker oder ich. Nicht um das was im Gesetz steht.Es geht auch nicht darum ob man jetzt sagt: so ich geh ma zu Angela und verklicker der mal das die Todesstrafe sinnvoll is, damit hier mal aufgeräumt wird.
So wie ich die Todesstrafe einsetzen würde, also unter welchen Vorraussetzungen, würde sie sowieso nie zum Einsatz kommen und das ist das was du nicht versteht.
Wahrscheinlich siehst du in mir eine Person die quasi sagt, du hast gerülpst, dein Kopf fällt.
Nein so ist das nicht, ich würde sie ausschließlich bei Massenmördern und Serienkillern einsetzen, und auch nur nach langerhaftstrafe (mind. 20 Jahre) und mehrmaligen Prüfungen (die technik schreitet vorran).Wäre ein Prozess schon fragwürdig, wäre es hinfällig.Solange bis es mehrfach eindeutig bewiesen ist.