Todesstrafe
11.07.2010 um 12:15@helmfried
Das ist schon klar.
Aber ist es nicht letztenendes genau so schlimm?
Erst durch den Vorsatz ein Verbrechen zu begehen, kam man doch in dieses Situation sich nun im Affekt der Festnahme zu erwehren.
Wenn ein Einbrecher gefasst wird und dieser ein Messer bei sich führt, so spricht das deutsche Strafrecht ja auch schon von einem "besonders schweren Fall". Ganz egal ob der Einbrecher die Waffe benutze oder nur im Rucksack hatte.
Das ist schon klar.
Aber ist es nicht letztenendes genau so schlimm?
Erst durch den Vorsatz ein Verbrechen zu begehen, kam man doch in dieses Situation sich nun im Affekt der Festnahme zu erwehren.
Wenn ein Einbrecher gefasst wird und dieser ein Messer bei sich führt, so spricht das deutsche Strafrecht ja auch schon von einem "besonders schweren Fall". Ganz egal ob der Einbrecher die Waffe benutze oder nur im Rucksack hatte.