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Todesstrafe

22.724 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

11.07.2010 um 12:15
@helmfried

Das ist schon klar.
Aber ist es nicht letztenendes genau so schlimm?
Erst durch den Vorsatz ein Verbrechen zu begehen, kam man doch in dieses Situation sich nun im Affekt der Festnahme zu erwehren.

Wenn ein Einbrecher gefasst wird und dieser ein Messer bei sich führt, so spricht das deutsche Strafrecht ja auch schon von einem "besonders schweren Fall". Ganz egal ob der Einbrecher die Waffe benutze oder nur im Rucksack hatte.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 12:22
"Erst durch den Vorsatz ein Verbrechen zu begehen, kam man doch in dieses Situation sich nun im Affekt der Festnahme zu erwehren."

@Trapper

den bezug versteh ich jetzt nicht , bitte erklär es mir doch nochmal bitte


ich meinte mit meinen post eigentlich nur das es gerechtfertigt ist zwischen affekt und vorsatz zu unterscheiden , ein ladendieb mit einen messer in der tasche muss auch nicht immer gleich zu dem greifen und glaub mir wenn im falle eines einbruchdiebstahls der täter noch vor ort ist hat er kaum eine chance zu entkommen denn sofort werden hunde und weitere einsatzkräfte zum tatort geschickt . sich da noch so eine dummheit wie den angriff auf einen polizisten zu erlauben wäre dann wieder vorsatz.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 12:35
@helmfried

Darum wird auch allen geraten einen Einbrecher nicht fest zu halten.
Man muß schließlich verstehen das der Mann sich wehren würde.
Wenn wir so weiter machen ist der am Ende noch im Recht. :D

"Erst durch den Vorsatz ein Verbrechen zu begehen, kam man doch in dieses Situation sich nun im Affekt der Festnahme zu erwehren."

Wäre er ehrlich geblieben und wäre nirgendwo eingebrochen, hätte er nicht töten "müssen".
In dem Fall würde ich den Affekt nicht als mildernen Umstand berücksichtigen.

Und sich gegen eine Festnahme zu erwehren, fällt noch nicht unter Notwehr.

Den Affekt kann man natürlich an anderer Stelle gelten lassen. Häusliche Streitigkeiten u.ä.
Aber nicht in Verbindung mit einem vorsätzlichen Verbrechen.


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11.07.2010 um 12:42
@Trapper

"Wenn wir so weiter machen ist der am Ende noch im Recht. "

na zumindest sollte er schon seine rechte kennen :D



"Und sich gegen eine Festnahme zu erwehren, fällt noch nicht unter Notwehr."

nicht aus sicht der beamten ...



"Den Affekt kann man natürlich an anderer Stelle gelten lassen. Häusliche Streitigkeiten u.ä.
Aber nicht in Verbindung mit einem vorsätzlichen Verbrechen"


vorsätzlich und affektiert (ist das richtig geschrieben ) passen nicht zusammen und schließen sich zudem gegenseitig aus.

"Wäre er ehrlich geblieben und wäre nirgendwo eingebrochen, hätte er nicht töten "müssen".
In dem Fall würde ich den Affekt nicht als mildernen Umstand berücksichtigen"

die ehrlichkeit kann man unter den gegebenen voraussetzungen eines motivs zum diebstahl auch wahnsinnig dehnen .


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11.07.2010 um 12:57
@helmfried

Ich versteh was du meinst.
Aber nicht nur beamten nehem einen fest.
Das darf jeder der einen Täter auf frischer tat bei einer Straftat ertappt.
(Die sogenannten "Jedermannsrechte)

Natürlich sind Affekt und Vorsatz zwei paar Schuhe. Ganz klar.

Aber nimm an du stellst einen Einbrecher.
Dieser brach vorsätzlich in dein Haus ein.
Er steht schockiert vor dir und sticht dich nieder...im Affekt.
Hättest du dann wirklich mehr Verständnis dafür?
Lag der Fehler nun bei dir oder bei ihm?

Das meinte ich damit, das ich den Affekt bei einer vorsätzlich audgeführten Straftat nicht gelten lasse.

Vergewaltigung. Ganz klare Straftat.
Plötzlich fängt sie an zu schreinen. Er bekommt Panik und tötet sie im Affekt.
Ich bin mir gar nicht sicher ob ich das nun milder beurteilen soll, weil er sie doch nur ursprünglich,ganz harmlos, vergewaltigen wollte.
Hätte die dumme Pute still gehalten, wäre ja gar nichts passiert!

Das ist nun sarkastisch, klar! Aber anders kann man mit solchen Entschuldigungen doch gar nicht umgehen.

Wer eine Straftat begeht, kannn nicht einfach einen mord im Affekt dran hängen, nur weil nicht alles wie gewünscht verlaufen ist.

Man muß damit rechen das man erwischt wird. Man muß damit rechen das ein Opfer sich wehrt. Ist das Opfer nun selbst schuld an seiner Ermordung.
Das alles sollte man sich vorher überlegen..und/oder die Konsquenzen ertragen.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 13:06
"Das meinte ich damit, das ich den Affekt bei einer vorsätzlich audgeführten Straftat nicht gelten lasse."


mmh , ist schwer da jetzt eine passende gegenantwort zu formulieren , lass es mich mal so versuchen im folgenden beispiel:

ich packe meine tasche und leg hinein :

zwei bis drei schraubenzieher (übliches standartwerkzeug der einbrecher )

eine taschenlampe

ein paar handschuh


meine gedanken dabei :

hoffentlich wirds was

keine meiner gedanken dabei :

wenn jemand kommt... leg ihn um ...


auch unter einer geplanten straftat muss man halt unterscheiden was geplant war und was tatsächlich passierte .


zu deinen beispiel :

wenn ich opfer eines einbruchs werde und dabei verletzt werde bleibt mein einziger anspruch im falle eines überlebens eine passende entschädigung in form von schmerzensgeld und einer angemessenen haftstrafe .

weitere fragen würden sich mir dabei wohl nur im ansatz stellen die aber schnell wieder verloren gingen da die bestrafung des täters nicht in meiner hand liegt.

zu den anderen beispiel deinerseits :

dazu kann ich dir jetzt keine antwort geben da ich jetzt überlegt hab und ich mir einfach nicht sicher bin ob man aus diesen beispiel eine passende antwort zum topic erstellen kann .


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Todesstrafe

11.07.2010 um 13:17
@helmfried

Dünnes Eis...

Das klingt fast so als wäre es ok eine Straftat zu begehen wenn man doch eigendlich niemanden töten will.

Kommt die Tötung aber (meinetwegen unerwartet) hinzu, finde ich nicht das man sie gesondert betrachten sollte.
Die Straftat erweiterte sich durch einen unvorhergesehenen (?) Umstand.
Und es dürfte auch einen Unterschied machen ob ein kräftiger Hausbesitzer mit nem Baseballschläger ankommt (wo ich vielleicht echt Todesangst bekomme), oder eine kleine Oma die panisch schreit: "Bitte,bitte bring mich nicht um".
Wenn ich im letzteren Fall aus dem Affekt heraus töte, dann doch nur um meine Indentität zu schützen. Das kann ich beim besten Willen nicht milder Beurteilen.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 13:33
ich denk wir beide wissen wie wir jetzt den affekt in einer geplanten tat unterbringen können . @Trapper


zudem muss auch bei den sogenannten rechten einer zivilperson bei gefahr im verzuge das festhalten einer person immer auf die verhältnissmäßigkeit geachtet werden , einen einbrecher zu erschlagen kann auch nach hinten losgehen wenn er nur 1.60 groß war oder vor trunkenheit oder drogenkonsum schon garnicht mehr weiß warum er eigentlich nun im hause ist.
aber ich versteh wie du es meinst , ich bin aber anderer meinung bei der suche nach dem angemessenen strafmaß unter berücksichtigung der vorgehensweise und der im idealfalle nachweisbaren planung des täters .


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Todesstrafe

11.07.2010 um 13:48
ich bin dafür weil:
1.es ist eine art "rache" oder vergeltung für die angehörigen des opfers wenn der mörder getötet wird

2.wenn einer einen andern umringt soll dieser das gleiche leid erfahren

3.es dient auch der abschreckung


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Todesstrafe

11.07.2010 um 13:55
ja, so unheimlich abschreckend, dass in den Ländern wo sie aktiv ist die Kriminalität drastisch höher ist als in Ländern, in denen sie nicht erlaubt ist. Macht hochgradig Sinn.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 13:56
@phaelgn
kommt drauf an welche art von kriminalität es ist


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Todesstrafe

11.07.2010 um 14:04
In Thailand z.B. Raubmord - das variiert je nach Land. Kann man aber googlen, wenn man sich speziell für eins interessiert. Fakt ist jedoch, dass es keinen Nutzen hat.


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11.07.2010 um 14:09
@phaelgn
aber ich denke mehr daran das es mehr diebsähle gibt als morde


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Todesstrafe

11.07.2010 um 14:12
Und wo ist da der Zusammenhang? Das ist wohl überall so, aber gerade am Beispiel Thailand, wo man für Raubmord hingerichtet werden kann, ist die Zahl dieser Verbrechen steigend. Das schreckt also ab? Seltsam interpretiert, muss ich sagen.


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11.07.2010 um 14:14
@phaelgn
naja...ääähm
okay erwischt...es schreckt vielleicht nicht so sehr ab...aber meine anderen argumente sind ja wohl richtig


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11.07.2010 um 14:23
Nö.
Dem legitimen Recht der Gesellschaft, sich zu schützen, sind Grenzen gesetzt, und menschliches Leben darf nicht zum Mittel degradiert werden, um eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen. [....] Das Recht auf Leben ist an keine Bedingungen gebunden. Mit der Vollstreckung der Todesstrafe maßt sich der Mensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an. Nach modernem Verständnis ist der Staat keineswegs eine göttliche Einrichtung, sondern ein sehr menschlicher Versuch, das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Der Staat kann irren und hat selber viele Schwächen. Wer Leben als unwert beurteilt und anderen Menschen - selbst wenn es Verbrecher sind - menschliche Qualitäten abspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zu faschistischem Gedankengut. Außerdem stützt sich keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den Verwirkungsgedanken: Wer stiehlt, hat sein Recht auf Eigentum grundsätzlich verwirkt! [...] Immer wieder gelingt es Anhängern der Todesstrafe, Emotionen zu wecken mit der Behauptung, Schwerverbrecher könnten als Staatspensionäre auf Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen. Abgesehen davon, dass eine langjährige Haftstrafe von ungeheurer Tragweite für einen Menschen ist: Die humane Gesellschaft ist eine Solidargemeinschaft, die auch die Mittel zur Behandlung von Verbrechern bereitzustellen hat. Finanzielle Erwägungen – wenn sie zudem noch von niederen Motiven wie Missgunst und Rachsucht provoziert werden - und der Rechtsgrundsatz von der Unantastbarkeit des Lebens können ganz gewiss nicht auf derselben Ebene liegen. [...] Die Todesstrafe ist nicht nur inhuman und aus moralischen Gründen abzulehnen, sie leistet darüber hinaus nicht das, was sich ihre Befürworter und Befürworterinnen von ihr versprechen: Sie macht das Leben in einer Gesellschaft nicht sicherer. Es gibt sogar gute Gründe zur Annahme, dass die Einführung der Todesstrafe den umgekehrten Effekt hat. Zum einen bedeutet die staatlich legitimierte Auslöschung eines Menschenlebens die Untergrabung des Rechtes auf Leben, welches das oberste Ziel eines Rechtsstaats darstellt. Zum andern wird den Menschen aber nicht nur die Relativität des Rechtes auf Leben vorgeführt, sondern durch die Hinrichtung wird - verstärkt durch die Art der Berichterstattung in den Sensationsblattern - in den Menschen eine Verrohung bewirkt. Dieser Verrohungseffekt kann schließlich dazu beitragen, Hemmungen gegenüber der Tötung von Menschen abzubauen.
Die Unversehrtheit des Opfers wird durch den Tod des Täters nicht wiederhergestellt. Es gibt also keine "Gerechtigkeit" durch instrumentalisierten Mord per Hinrichtung.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 14:24
Bin dagegen. Auch wenn er so schlimmes Zeug gemacht hat, ist kein Mensch berechtigt, einem anderen das Leben zu nehmen.. Denn Gott gab uns das Leben :)

Ehrlich gesagt, man befreit diesen Menschen doch durch die Todesstrafe..
Man sollte diese Person bis zu seinem Tod in einer Zelle halten, oder anders bestrafen, sodass er all seine schilmmen Taten bereut, und sieht wie schlimm das alles eigentlich ist..


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11.07.2010 um 14:25
@phaelgn
aber die angehörigen spüren eine art befriedigung...


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11.07.2010 um 14:27
Befriedigung ist keine Gerechtigkeit.


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Todesstrafe

11.07.2010 um 14:48
Zitat von helmfriedhelmfried schrieb:einen einbrecher zu erschlagen kann auch nach hinten losgehen wenn er nur 1.60 groß war oder vor trunkenheit oder drogenkonsum schon garnicht mehr weiß warum er eigentlich nun im hause ist.
Logisch. Das ist auch im deutschen Recht nirgendwo vorgesehen, das man Einbrecher erschlagen soll. :)

Sonst kämen die nur noch bewaffnet, mit der Begründung , sich gegen die unverschämten Hausbesitzer wehren zu müssen. ;)


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